Rechtsprechung
   BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4698
BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95 (https://dejure.org/1995,4698)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 AZR 25/95 (https://dejure.org/1995,4698)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 AZR 25/95 (https://dejure.org/1995,4698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen - Tarifliche Beschränkung des Kündigungsrechts auf Kündigungen aus wichtigem Grund - Fortfall eines Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; TVG § 1
    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, die Beklagte habe eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt, welche im Fall des tarifvertraglichen Ausschlusses einer ordentlichen fristgerechten Kündigung ausnahmsweise auch aus betrieblichen Gründen in Betracht kommt und dann uneingeschränkt den Anforderungen des § 626 BGB genügen muß (vgl. BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 120, 121 a, 313, m.w.N.).

    Die Frist beginnt zwar nicht schon im Zeitpunkt der Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führt, wohl aber dann, wenn sich die Unternehmerentscheidung konkret auswirkt und die Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; Urteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 141; KR-Hillebrecht, a.a.O., Rz 226 ff., 230; Ascheid, Kündigungsschutzrecht. Rz 156; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 89; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anh. 1 BGB § 626 Anm. 4 c; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 481; Staudinger/Preis, BGB, 13. Aufl., § 626 Rz 281).

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95
    Die Frist beginnt zwar nicht schon im Zeitpunkt der Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führt, wohl aber dann, wenn sich die Unternehmerentscheidung konkret auswirkt und die Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; Urteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 141; KR-Hillebrecht, a.a.O., Rz 226 ff., 230; Ascheid, Kündigungsschutzrecht. Rz 156; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 89; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anh. 1 BGB § 626 Anm. 4 c; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 481; Staudinger/Preis, BGB, 13. Aufl., § 626 Rz 281).
  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95
    Die Frist beginnt zwar nicht schon im Zeitpunkt der Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führt, wohl aber dann, wenn sich die Unternehmerentscheidung konkret auswirkt und die Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB; Urteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 141; KR-Hillebrecht, a.a.O., Rz 226 ff., 230; Ascheid, Kündigungsschutzrecht. Rz 156; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 89; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anh. 1 BGB § 626 Anm. 4 c; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 481; Staudinger/Preis, BGB, 13. Aufl., § 626 Rz 281).
  • LAG Berlin, 14.11.1994 - 17 Sa 61/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines ordentlich nicht kündbaren

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 25/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. November 1994 - 17 Sa 61/94 - aufgehoben.
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Wird diese Kündigung erst mehr als zwei Wochen nach dem tatsächlichem Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit durch das Gericht für unwirksam erklärt und kündigt der Arbeitgeber danach sofort erneut, nach ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats, so wäre nach der bisherigen Rechtsprechung auch die zweite Kündigung rechtsunwirksam (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 25/95 - RzK I 6 g Nr. 26).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Betriebliche Änderungserfordernisse stellen einen Dauertatbestand dar (BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 25/95 - Rn. 23, RzK I 6g Nr. 26) .
  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 358/95

    Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen

    Die Frist beginnt zwar nicht schon im Zeitpunkt der Unternehmerentscheidung, die zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit führt, wohl aber dann, wenn sich die Unternehmerentscheidung konkret auswirkt und die Weiterbeschäftigung für einen oder mehrere bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich ist (BAG Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 25/95 - RzK I 6 g Nr. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht