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   BAG, 04.03.1965 - 2 AZR 261/64   

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https://dejure.org/1965,1683
BAG, 04.03.1965 - 2 AZR 261/64 (https://dejure.org/1965,1683)
BAG, Entscheidung vom 04.03.1965 - 2 AZR 261/64 (https://dejure.org/1965,1683)
BAG, Entscheidung vom 04. März 1965 - 2 AZR 261/64 (https://dejure.org/1965,1683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristete Kündigung - Ankündigung zum festbestimmten Termin - Zugang der Kündigung - Hinterlassung der Urlaubsanschrift - Campingurlaub - Ablauf des Kündigungstermins - Kündigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1965, 747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus BAG, 04.03.1965 - 2 AZR 261/64
    Das war in der Unterredung der Parteien am 4. Juni 1962 wiederholt worden, ohne daß der Klägei - auch nach seiner eigenen Darstellung - Gegenmaßnahmen angedroht/ 6 0 hätte» Der Kläger ist dann in der Zeit, in der mit dem Zugang der ihm als unumstößlich sicher angezeigten Kündigung zu rechnen war, in Urlaub gefahren, ohne eine Urlaubsanschrift zu hinterlassen, so daß ihn, jedenfalls ein Einschreiben in dieser Zeit nicht erreichen konnte» Die Benachrichtigung des Einschreibebotcn, die dieser bei richtiger Anschriftangabe auch nur in den Briefkasten des Klägers hätte werfen können, hätte den Zugang des Einschreibebriefes nicht ersetzt (vgl» BAG 13, 313 = BAG AP N r »4 zu § 130 BGB), worauf das Landesarbeitsgericht mit Recht hinweist0 Gewiß hätte es noch andere Formen einer Zustellung, etwa durch den Gerichtsvollzieher, gegeben» Darauf kommt es aber wiederum nicht entscheidend an» Denn der Kläger war in Campingurlaub gefahren, er hatte das auch dem Zeugen R mitgeteilt» Daran, daß während seines Camping ur'! aubs zu Hause in seinem Briefkasten ruhend der in Aussicht gestellte Kündigungsbrief auf ihn wartete, konnte der Klager kein Interesse haben» Deshalb lassen sein Abfahren ohne Hinterlassung einer Ur.laubsanschrift sowie sein Hinweis auf seinen Campingurlaub nur zwei Deutungen offen» Entweder glaubte der Kläger auf diese V/eise den Zugang der bevrstchendcn Kündigung vereiteln zu können, eine Möglichkeit, die das Landesarbdtsgericht als nicht erwiesen angesehen hat» Oder er gab damit zu erkennen, daß er bis zu seiner Rückkehr aus dem Campingurlaub keinerlei rechtsgeschäftliche Erklärungen empfangen wollte» Da er erst am Sonntag, dem 1» Juli 1962, also nach Ablauf des Termins für den fristgerechten Zugang der zum 31° Dezember 1962 angedrohten Kündigung aus seinem Urlaub zurückgekehrt ist, konnte das - den nicht nachgewiesenen Fall der Vereitelung ausgeschaltet - nur bedeuten, daß er diese Kündigung unmittelbar nach seiner Rückkehr aus dem Campingurlaub noch als rechtzeitig hinnchmen würde, wie etxva im Mietrecht nach § 563 BGB der Zugang einer Monats-, Vierteljahrs- und Halbjahrskündigung noch am dritten V/erktag nach dem Monatsersten möglich ist.
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

    Die Vereinbarung einer bestimmten Versendungsart dient im Gegensatz zum Schriftformerfordernis in der Regel nur Beweiszwecken (BAG 4. März 1965 - 2 AZR 261/64 - AP BGB § 130 Nr. 5; 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP BGB § 125 Nr. 8 = EzA BGB § 125 Nr. 5).
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