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   BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84   

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BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 (https://dejure.org/1985,6176)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 (https://dejure.org/1985,6176)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 268/84 (https://dejure.org/1985,6176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter Mandantenabwerbung - Wettbewerbsbeschränkungen für Handlungsgehilfen - Analoge Anwendung der Wettbewerbsbeschränkungen für Handlungsgehilfen auf den Bereich der freien Berufe - Abwerbung von Mandanten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Das Revisionsgericht kann insoweit nur nachprüfen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG 2, 175, 182; 2, 214, 215; 9, 263, 265; 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).

    Die zum Nachteil seines bisherigen Arbeitgebers erfolgte Abwerbung oder der Versuch einer Abwerbung von Auftraggebern durch einen Rechtsanwalt, der sich selbständig macht oder die Anwaltskanzlei wechselt, ist daher grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB; BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 61, 341; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 57).

  • BAG, 07.09.1972 - 2 AZR 486/71

    Fristlose Kündigung bei drohender Konkurrenz durch Unternehmensgründung

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Jede unerlaubte Konkurrenztätigkeit zu Lasten des Arbeitgebers ist dem Handlungsgehilfen während des (rechtlichen) Bestandes des Arbeitsverhältnisses untersagt (BAG 22, 344; BAG Urteil vom 7. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP Nr. 7 zu § 60 HGB; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 280; KR- Hillebrecht, aaO, Rz 341; Röhsler/Borrmann, Wettbewerbsbeschränkungen für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, 1981, S. 26, 29).

    Deshalb stellt sich auch schon der Versuch einer Abwerbung von Geschäftsverbindungen oder Kunden stets als eine Verletzung des Wettbewerbsverbotes gemäß § 60 Abs. 1 HGB dar; d. h. alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers zu Kunden, Lieferanten usw. zu beeinträchtigen, sind dem Handlungsgehilfen untersagt (BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 7. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP Nr. 7 zu § 60 HGB; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 31, 32; KR-Becker, aaO, Rz 280; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 341).

  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Deshalb stellt sich auch schon der Versuch einer Abwerbung von Geschäftsverbindungen oder Kunden stets als eine Verletzung des Wettbewerbsverbotes gemäß § 60 Abs. 1 HGB dar; d. h. alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers zu Kunden, Lieferanten usw. zu beeinträchtigen, sind dem Handlungsgehilfen untersagt (BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 7. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP Nr. 7 zu § 60 HGB; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 31, 32; KR-Becker, aaO, Rz 280; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 341).

    Die zum Nachteil seines bisherigen Arbeitgebers erfolgte Abwerbung oder der Versuch einer Abwerbung von Auftraggebern durch einen Rechtsanwalt, der sich selbständig macht oder die Anwaltskanzlei wechselt, ist daher grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB; BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 61, 341; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 57).

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Es ist aber anerkannt, daß sinngemäß die gleichen wettbewerblichen Beschränkungen wie für Handlungsgehilfen gelten und die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht).
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Deshalb stellt sich auch schon der Versuch einer Abwerbung von Geschäftsverbindungen oder Kunden stets als eine Verletzung des Wettbewerbsverbotes gemäß § 60 Abs. 1 HGB dar; d. h. alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers zu Kunden, Lieferanten usw. zu beeinträchtigen, sind dem Handlungsgehilfen untersagt (BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 7. September 1972 - 2 AZR 486/71 - AP Nr. 7 zu § 60 HGB; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 31, 32; KR-Becker, aaO, Rz 280; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 341).
  • BAG, 26.03.1965 - 3 AZR 248/63

    Anfängliche objektive Unmöglichkeit - Konkurrierende Arbeitgeber - Abschluß

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer aufgrund der ihm obliegenden Treuepflicht grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG Urteil vom 26. März 1965 - 3 AZR 248/63 - AP Nr. 1 zu § 306 BGB).
  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer aufgrund der ihm obliegenden Treuepflicht grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG Urteil vom 26. März 1965 - 3 AZR 248/63 - AP Nr. 1 zu § 306 BGB).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Die zum Nachteil seines bisherigen Arbeitgebers erfolgte Abwerbung oder der Versuch einer Abwerbung von Auftraggebern durch einen Rechtsanwalt, der sich selbständig macht oder die Anwaltskanzlei wechselt, ist daher grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG Urteil vom 24. April 1970 - 3 AZR 324/69 - AP Nr. 5 zu § 60 HGB; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB; BAG 14, 72 = AP Nr. 3 zu § 60 HGB; KR-Hillebrecht, aaO, Rz 61, 341; Röhsler/-Borrmann, aaO, S. 57).
  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Auch wenn der Kläger seine Vergütungsansprüche im Wege einer Leistungsklage geltend gemacht hat, kann ihm gleichwohl nicht das rechtliche Interesse daran abgesprochen werden, alsbald festgestellt zu wissen, daß das Beschäftigungsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung des Beklagten vom 25. Mai 1983, sondern aufgrund seiner fristgemäßen Kündigung erst zum 30. Juni 1983 beendet worden ist, zumal er durch eine fristlose Kündigung auch in seinem beruflichen und gesellschaftlichen Ansehen beeinträchtigt wird (BAG 9, 361; BAG Urteil vom 17. Mai 1962 - 2 AZR 354/60 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 313 ff.; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 271).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
    Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer aufgrund der ihm obliegenden Treuepflicht grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; BAG Urteil vom 26. März 1965 - 3 AZR 248/63 - AP Nr. 1 zu § 306 BGB).
  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

  • BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des

  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch anerkannt, dass das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses nicht nur Arbeitgeber schützt, die ein Handelsgewerbe betreiben, sondern dass dieses Verbot auch für den Bereich der freien Berufe, insbesondere für den Bereich der Rechtsanwaltschaft gilt (BAG 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 10 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 38), sinngemäß die gleichen wettbewerblichen Beschränkungen wie für Handlungsgehilfen gelten und die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (BAG 23. August 1985 - 2 AZR 268/84 -).

    Schließlich hatte auch der Zweite Senat bereits in einem Urteil vom 23. August 1985 ausdrücklich angenommen, dass im Bereich der freien Berufe die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (- 2 AZR 268/84 -).

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Geschäftsverbindungen des Arbeitgebers zu Kunden, Lieferanten usw. zu beeinträchtigen, sind dem Handlungsgehilfen untersagt (BAG 23. Mai 1985 - 2 AZR 268/84 - zu III 1 a der Gründe) .
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht ebenfalls stets ausgegangen (Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu II 1 der Gründe - für Architekten; Senatsurteil vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 268/84 - nicht veröffentlicht - für Rechtsanwälte; Senatsurteile vom 6. August 1987, aaO, sowie vom 6. Oktober 1988 - 2 AZR 150/88 - nicht veröffentlicht - für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater).

    Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die für seinen Arbeitgeber Konkurrenz bedeutet (BAG Urteil vom 16. Juni 1976, aaO; Senatsurteil vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 268/84 - und vom 6. Oktober 1988 - 2 AZR 150/88 -).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2001 - 14 Sa 954/00

    Vorliegen eines unzulässigen Wettbewerbsverstoßes eines Arbeitnehmers einer

    Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht sind auch die Arbeitnehmer im Bereich der sogenannten freien Berufe gehalten, alles zu unterlassen, was den von ihnen wahrzunehmenden Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft; sie dürfen insbesondere nicht im Geschäftszweig des Arbeitgebers konkurrierend tätig werden, Kunden bzw. Klienten des Arbeitgebers abwerben oder einen Konkurrenten des Arbeitgebers unterstützen (vgl. BAG, Urteil vom 16.06.1976, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Treuepflicht; Urteil vom 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 - n.v.).

    Es fehlt an einem in diese Richtung zielenden Tun (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 - n.v.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch die Abwerbung von Arbeitnehmern (BAGE 14, 72) oder durch die Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG Urt. v. 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 - n.v., m.w.N.; BAG Urt. v. 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 - n.v., m.w.N.).
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