Rechtsprechung
BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; beharrliche Arbeitsverweigerung; Rechtsirrtum
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsverweigerung
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vermeintlich berechtigter Arbeitsverweigerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- anwalt.de (Kurzinformation)
Irren ist zwar menschlich, schützt aber nicht vor Kündigung
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Beharrliche Arbeitsverweigerung: Rechtsirrtum beachtlich?
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verweigert Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung wegen fehlerhafter Rechtsauffassung liegt dennoch eine Vertragspflichtverletzung vor
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11
- LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1323
- NZA 2014, 533
- BB 2014, 562
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (27)
- BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12
Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung - …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Das Verfahren ist durch - klageabweisendes - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2013 (- 10 AZR 325/12 -) rechtskräftig abgeschlossen.Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Mai 2013 (- 10 AZR 325/12 -) rechtskräftig festgestellt.
bb) Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag der Klägerin festzustellen, dass sie keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche habe, rechtskräftig abgewiesen (Urteil vom 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 -) .
bb) Ihrem Verhalten kann nicht entnommen werden, dass sie lediglich von einem ihr vermeintlich zustehenden Recht, die Lage ihrer Arbeitszeit flexibel zu gestalten, hätte Gebrauch machen wollen und dementsprechend zur Nachleistung bereit gewesen wäre (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 40) .
Ebenso kann offen bleiben, ob eine solche Weisung individualrechtlich und kollektivrechtlich wirksam gewesen wäre (offengelassen auch in BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 13) .
Sie musste bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt in Rechnung stellen, dass für sie die betriebsübliche Arbeitszeit - von 38 Stunden wöchentlich - galt (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 16) .
Dies setzt bei verständiger Würdigung eine Bindung an die betriebsübliche Arbeitszeit voraus (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 20, 22) .
Sie konnte sich mit ihrem Verlangen nach Einhaltung einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden sowohl auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130) als auch auf eine verbreitete Auffassung in der Literatur stützen (vgl. dazu die Nachweise bei BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 21) .
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Unter dieser Voraussetzung ist es dem Senat möglich, die Interessenabwägung selbst vorzunehmen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 36; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 33, BAGE 134, 349) .Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27) .
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 14; 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 21) .Zwar kann im Rahmen der Interessenabwägung - abhängig vom Grad des Verschuldens - auch ein vermeidbarer Irrtum des Arbeitnehmers Bedeutung gewinnen (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 44; 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - zu II 4 der Gründe mwN) .
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 14; 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 21) .Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 15; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 27) .
- BGH, 17.02.1983 - III ZR 184/81
Rechtskraftwirkung der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Handelt es sich bei dem Vorprozess um eine negative Feststellungsklage, kommt einem klageabweisenden Urteil dieselbe Rechtskraftwirkung zu wie einem Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (BGH 17. März 1995 - V ZR 178/93 - zu II 1 a der Gründe; 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 - zu III 3 c der Gründe) .Das gilt umso mehr, als es Ziel und Inhalt der im Vorprozess erhobenen negativen Feststellungsklage war, dem Verlangen der Beklagten auf Ableistung einer entsprechenden Arbeitszeit entgegen zu treten (vgl. dazu BGH 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 - zu III 3 c der Gründe) .
- BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Es kann deshalb dahinstehen, wie sich ein mangelndes Verschulden der Klägerin auf den Kündigungsgrund ausgewirkt hätte (zur Problematik vgl. BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 20, 22) . - BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
"Vertrauensarbeitszeit" bedeutet grundsätzlich nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitsverpflichtung in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (so schon BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111; nunmehr auch BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34) . - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Unter dieser Voraussetzung ist es dem Senat möglich, die Interessenabwägung selbst vorzunehmen (BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 36; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 33, BAGE 134, 349) . - BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88
Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Unverschuldet ist ein Rechtsirrtum nur, wenn sie mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (vgl. BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 -) . - BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 584/87
Tarifvertrag Stahlindustrie - Wochenarbeitszeit
Auszug aus BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Sie konnte sich mit ihrem Verlangen nach Einhaltung einer betriebsüblichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden sowohl auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130) als auch auf eine verbreitete Auffassung in der Literatur stützen (vgl. dazu die Nachweise bei BAG 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12 - Rn. 21) . - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99
Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
- BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09
Kündigung wegen Glaubenskonflikts
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11
Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied
- BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene
- BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
Außerordentliche Kündigung
- BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05
Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen; …
- LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Arbeitsverweigerung
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
- BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05
Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen …
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 234/10
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 811/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
- BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93
Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
- BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Die begehrte Feststellung ist vorgreiflich für die Klageanträge auf Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers, auf Vergütungszahlung sowie für die Entscheidung über die Widerklage und hat darüber hinaus Bedeutung für das anhängige Kündigungsschutzverfahren (vgl. dazu BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 21 ff.) .Akzeptiert der Arbeitnehmer hingegen eine Weisung, die er als unbillig ansieht, nicht und erbringt keine Arbeitsleistung, trägt er das Risiko, ob ein Gericht im Rahmen der Prüfung nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB seine Einschätzung teilt (vgl. zur Risikoverteilung: BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 32; 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29) .
- BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16
Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer
Die begehrte Feststellung ist vorgreiflich für die Klageanträge auf Entfernung der Abmahnungen aus der Personalakte des Klägers, auf Vergütungszahlung sowie für die Entscheidung über die Widerklage und hat darüber hinaus Bedeutung für das anhängige Kündigungsschutzverfahren (vgl. dazu BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 21 ff.) .Akzeptiert der Arbeitnehmer hingegen eine Weisung, die er als unbillig ansieht, nicht und erbringt keine Arbeitsleistung, trägt er das Risiko, ob ein Gericht im Rahmen der Prüfung nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB seine Einschätzung teilt (vgl. zur Risikoverteilung: BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 32; 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 29) .
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am …
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 16; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19 mwN) .
- BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast
"Vertrauensarbeitszeit" bedeutet nur, dass der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, der betreffende Arbeitnehmer werde seine Arbeitspflicht in zeitlicher Hinsicht auch ohne Kontrolle erfüllen (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - zu B II 2 d cc (2) der Gründe, BAGE 106, 111; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 34; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 35) . - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Das erfordert die genaue Darlegung der Gesichtspunkte, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 16) .Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 19, BAGE 149, 355; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19) .
Verweigert der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung in der Annahme, er handele rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 29, 32) .
Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34; BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 -) .
Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. welche Arbeiten aufgrund seiner Abwesenheit nicht erledigt wurden (vgl. dazu BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 43) .
Damit hat sie einen Dauertatbestand geltend gemacht, der sich fortlaufend neu verwirklichte (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 45; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe) .
- BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Die beharrliche Weigerung des Arbeitnehmers, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, ist ein in diesem Sinne "an sich" die außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigender Grund (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 22; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19 mwN) .Handelt der Arbeitnehmer in der Annahme, sein Verhalten sei rechtmäßig, hat grundsätzlich er selbst das Risiko zu tragen, dass sich seine Rechtsauffassung als unzutreffend erweist (…BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 32) .
Ein solcher Irrtum wäre, auch wenn er für den Kläger auflösbar und vermeidbar gewesen sein mag, für die Interessenabwägung nicht von vornherein bedeutungslos (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 40; 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 44) .
Damit hat sie einen Dauertatbestand geltend gemacht, der sich bis zum Kündigungszeitpunkt fortlaufend neu verwirklichte (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 45) .
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug
Überhaupt gehen die Sorgfaltsanforderungen nicht so weit, dass eine dem Schuldner ungünstige Entscheidung der Rechtsfrage undenkbar gewesen sein müsste (BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zu I 1 der Gründe, BAGE 71, 350; undeutlich BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34) . - BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Im Übrigen könnte aufgrund der vergangenen Konflikte zwischen den Parteien anzunehmen sein, dass eine Verhaltensänderung der Klägerin in Zukunft unabhängig von der Berechtigung aller Abmahnungen aufgrund ihres gesamten Verhaltens ohnehin nicht zu erwarten stand (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 42) . - BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Dem möglichen Rechtsirrtum des Klägers über seine Arbeitspflicht ab dem 1. Juni 2016 hat es damit zwar nicht ausdrücklich, aber im Ergebnis erkennbar und zu Recht keine entscheidende Auswirkung zu seinen Gunsten beigemessen (vgl. zur Bedeutung eines vermeidbaren Rechtsirrtums bei der Interessenabwägung: BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 56; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 40) . - BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …
Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (…BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34 ; BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 -) . - LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2014 - 8 Sa 363/14
Außerordentliche Kündigung wegen Falschangabe einer ganztägigen Dienstreise - …
- ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18
Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Altersteilzeitvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - 7 SaGa 1629/16
Einstweilige Verfügung - Direktionsrecht
- LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 420/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfälligkeit eines …
- LAG Köln, 12.11.2014 - 5 Sa 419/14
Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags; Divergenzfähigkeit eines …
- LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15
Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8 …
- BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14
Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der …
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 843/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22
Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - einmaliges …
- LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 12/16
Anspruch auf eine Vorhandwerkerzulage nach § 15 Abs. 3 TV EntgO Bund
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 275/16
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Drohung
- LAG Köln, 28.08.2014 - 6 Sa 423/14
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen beharrlicher …
- BAG, 13.05.2020 - 4 ABR 29/19
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Zuordnung zu Gehalts- und Lohngruppen
- ArbG Stuttgart, 29.11.2018 - 11 Ca 3738/18
Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
- ArbG Düsseldorf, 01.08.2017 - 6 Ca 2396/17
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15
Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Corona-Test
- LAG Köln, 10.04.2018 - 4 Sa 1024/16
Erlass eines Urteils nach Lage der Akten nach Durchführung lediglich eines …
- LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16
Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 2 TaBV 18/13
Zustimmungsersetzungsverfahren - Nebenerwerbstätigkeit als Betriebsratsberater - …
- BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 844/12
Kündigung im öffentlichen Dienst - Beteiligung der Personalvertretung
- LAG Niedersachsen, 06.10.2021 - 13 Sa 1199/20
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei außerordentlicher Kündigung; Unzulässige …
- LAG Niedersachsen, 14.04.2016 - 6 Sa 1096/15
Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG) - Kündigungen - Sonstiges
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 976/13
Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug
- LAG Hessen, 26.08.2020 - 6 Sa 707/19
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Objektive Beurteilung der beharrlichen …
- ArbG Stuttgart, 07.02.2019 - 11 Ca 3994/18
Kündigung wegen rassistischer Äußerungen
- ArbG Hamburg, 21.07.2015 - 5 Ca 63/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug
- LAG München, 28.05.2014 - 10 Sa 770/13
Fristlose Kündigung nach Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 5 Sa 258/16
Außerordentliche Änderungskündigung wegen Schlechtleistung - Wiedereinsetzung in …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14
Außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikt - Beweislastverteilung
- LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21
Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …
- LAG Köln, 07.09.2016 - 11 Sa 1024/15
Kündigung; Tätigkeit; Einzelfall
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 6 Sa 513/16
Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 6 Sa 436/14
Erteilung einer Abmahnung als milderes Mittel zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weigerung, das …
- LAG Thüringen, 14.07.2015 - 1 Sa 162/15
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung
- LAG Köln, 09.07.2015 - 7 Sa 144/15
Arbeitsverweigerung; Weisungsrecht des Arbeitgebers; billiges Ermessen; Lage der …
- LAG Sachsen, 29.01.2015 - 1 Sa 407/14
Außerordentliche Kündigung eines Karosseriebauers und Anlagenfahrers bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2014 - 5 Sa 549/13
Außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikt - Abmahnungserfordernis - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13
Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des …
- ArbG Wuppertal, 13.12.2018 - 5 Ca 1714/18
Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2014 - 5 Sa 238/14
Außerordentliche Kündigung - falsche Reisekostenabrechnung
- LAG Thüringen, 17.01.2017 - 1 Sa 212/16
Direktionsrecht - fehlerhaftes Werkstück
- LAG Köln, 21.06.2019 - 11 Sa 378/18
Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Operators …
- LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2015 - 6 Sa 194/14
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2014 - 61 PV 1.14
Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des …
- VG Schleswig, 25.01.2018 - 12 B 42/17
Flexible Arbeitszeit für Rechtspflegerinnen und Rechtspflege
- LAG Hamm, 25.08.2016 - 15 Sa 586/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung; Arbeitsbummelei
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - 26 Sa 1910/14
Keine außerordentliche Kündigung während der Probezeit wegen erfolgloser …
- ArbG Bonn, 02.02.2021 - 6 Ca 1996/20
- ArbG Bonn, 19.09.2018 - 5 BV 11/18
- ArbG Augsburg, 30.09.2021 - 5 Ca 828/21
Personenbedingte Kündigung aufgrund haftbedingter Arbeitsverhinderung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2015 - 4 Sa 62/15
Feststellungsklage, Negative Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2015 - 6 Sa 225/14
Kündigung, außerordentlich, Abmahnungserfordernis, Arbeitsmittel, Handy, PC, …