Rechtsprechung
BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Abmahnung - Warnfunktion
- openjur.de
Abmahnung; Warnfunktion
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung eines angestellten Pressefotografen aufgrund seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung; Warnfunktion einer Abmahnung
- bag-urteil.com
Abmahnung - Warnfunk
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt, Abmahnung
- Betriebs-Berater
BAG lässt kündigungsrechtliche Warnfunktion sachlich unberechtigter Abmahnungen weiterhin offen
- Judicialis
KSchG § 1
- RA Kotz
Abmahnung - Warnfunktion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Abmahnung als Voraussetzung für eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung; Warnfunktion einer Abmahnung - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ? Vorausgegangene vergebliche Abmahnung erforderlich ? Offengelassen, ob unzutreffende Abmahnung Warnfunktion erfüllt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Kündigung eines angestellten Pressefotografen unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der angestellte Pressefotograf in der Öffentlichkeit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- advogarant.de (Kurzinformation)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rüpelhafter Pressefotograf - Ohne vorherige Warnung = Abmahnung darf die Arbeitgeberin nicht kündigen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen beanstandeten (dienstlichen) Auftretens in der Öffentlichkeit
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Unangemessenes Auftreten in der Öffentlichkeit
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Kündigung nur nach Abmahnung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Für Kündigung konkrete Abmahnung nötig
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Kündigung nur nach Abmahnung
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unangemessenen Verhaltens in der Öffentlichkeit
- anwalt24.de (Pressemitteilung)
Kündigung eines angestellten Pressefotografen wegen seines Auftretens in der Öffentlichkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Abmahnung
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 20.12.2006 - 5 Ca 193/06
- LAG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 Sa 372/07
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Papierfundstellen
- NZA 2009, 1168 (Ls.)
- BB 2009, 1525
- BB 2010, 255
- DB 2009, 2052
- afp 2009, 619
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - idR schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (st. Rspr., vgl. Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (st. Rspr., vgl. Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde auch zukünftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - aaO.).
Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - aaO.).
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater …
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - idR schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (…st. Rspr., vgl. Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 37, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (…st. Rspr., vgl. Senat 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 64 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 82; 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71).
Bei einer schweren Pflichtverletzung ist nämlich regelmäßig dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres genauso erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (st. Rspr., vgl. Senat 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
- BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83
Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
a) Auch die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie sie hier in Rede steht, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und den Arbeitgeber im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100).
- LAG Köln, 05.02.1999 - 11 Sa 565/98
Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung; Verlassen eines …
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Voraussetzung wäre jedenfalls, dass der Arbeitnehmer aus der unberechtigten Abmahnung erkennen kann, welches Verhalten der Arbeitgeber erwartet und welches Fehlverhalten er als so schwerwiegend ansieht, dass es ihm aus seiner Sicht Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben werde (…KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 275; Schunck NZA 1993, 828; LAG Köln 5. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877; LAG Nürnberg 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 14). - LAG Niedersachsen, 18.12.2007 - 11 Sa 372/07
Notwendigkeit des Ausspruchs einer Abmahnung vor Ausspruch einer …
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Dezember 2007 - 11 Sa 372/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06
Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
a) Auch die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie sie hier in Rede steht, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und den Arbeitgeber im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Bei einer schweren Pflichtverletzung ist nämlich regelmäßig dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne Weiteres genauso erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (st. Rspr., vgl. Senat 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 71; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68). - BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
a) Auch die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie sie hier in Rede steht, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und den Arbeitgeber im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100). - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
a) Auch die schwerwiegende Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie sie hier in Rede steht, kann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und den Arbeitgeber im Einzelfall sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (Senat 12. März 2009 - 2 ABR 24/08 - 19. April 2007 - 2 AZR 78/06 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 77; 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - AP BGB § 626 Nr. 93 = EzA BGB § 626 nF Nr. 100). - LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
Kündigung - Ankündigung des Arbeitnehmers - Abmahnung - Zukunftsprognose - …
Auszug aus BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08
Voraussetzung wäre jedenfalls, dass der Arbeitnehmer aus der unberechtigten Abmahnung erkennen kann, welches Verhalten der Arbeitgeber erwartet und welches Fehlverhalten er als so schwerwiegend ansieht, dass es ihm aus seiner Sicht Anlass zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben werde (…KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 275; Schunck NZA 1993, 828; LAG Köln 5. Februar 1999 - 11 Sa 565/98 - MDR 1999, 877; LAG Nürnberg 16. Oktober 2007 - 7 Sa 233/07 - LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 14).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) . - ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12
Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?
Als "Grundstein" setzt eine so motivierte Kündigung bekanntlich eine - in aller Regel: vorwerfbare - Verletzung vertraglicher Pflichten des Arbeitnehmers voraus 49 S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".
49) S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext in "Juris") [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es nicht, da eine solche bei schweren Pflichtverletzungen entbehrlich sei, wenn nämlich dem Arbeitnehmer die Rechtswidrigkeit seines Handelns ohne weiteres genauso erkennbar sei, wie der Umstand, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).Angesichts der Schwere der festgestellten arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, indem der Kläger am 19.11.2018 gegenüber der Zeugin Z sexuell übergriffig wurde und damit sogar den Straftatbestand des § 184i StGB verwirklicht hat, hat er eine derart gewichtige Verletzung seiner arbeitsrechtlichen Pflichten nach § 7 Abs. 3 AGG bzw. § 241 Abs. 2 BGB begangen, dass eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, was zugleich auch für den Kläger erkennbar war (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08, Rn. 18, juris).
- ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …
zu dieser Entwicklung, die ihren judikativen Ausgangspunkt beim Sechsten Zivilsenat des Reichsgerichts (RG) genommen hat (s. RG14.1.1897 - VI 277/96 - RGZ 38, 114-119; s. dazu ArbG Berlin2.5.2008 - 28 Ca 3058/08 - n.v. [S. 18 ff.]), etwa bereits RAG 21.5.1938 - RAG 17/38 - ARS 33, 135, 139: "Auf der anderen Seite können es die Umstände, insbesondere eine langjährige, erfolgreiche Dienstzeit des Angestellten und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen der Kündigung für ihn durchaus rechtfertigen, dem Unternehmen erst einen Versuch zuzumuten, die Beschwerden durch eine Abmahnung abzustellen ..."; s. aus jüngster Zeit sodann etwa BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - n.v. (Volltext: "Juris") [I.1 b.]: "Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (...) einer Kündigung vorzuziehen, wenn durch ihren Ausspruch das Ziel - ordnungsgemäße Vertragserfüllung - erreicht werden kann". - BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Abmahnung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 109) . - BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08
Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht
Eine entsprechende Prognose ist berechtigt, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch künftig erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzten (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14;… 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, aaO).Liegt eine solche Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer gleichwohl erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14;… 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 38, aaO).
Außerdem ist in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Abmahnung als milderes Mittel einer Kündigung vorzuziehen, wenn schon durch ihren Ausspruch das Ziel, die künftige Einhaltung der Vertragspflichten zu bewirken, erreicht werden kann (Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - Rn. 14).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 Sa 712/09
Fristlose Kündigung - Raucherpause ohne Ausstempeln - Warnfunktion einer …
Diese Klarstellungsfunktion kommt unter Umständen auch einer unwirksamen Abmahnung zu, wenn aus ihr deutlich hervorgeht, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall kündigen wird (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, m.w.N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 10 Sa 2272/11
Abmahnung - Anhörung - Arbeitszeitbetrug - Verdachtskündigung
Sie dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08). - ArbG Cottbus, 20.03.2012 - 6 Ca 1554/11
Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund beharrlicher Weigerung, Dienstkleidung zu …
Solche Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer mit den ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris; BAG vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 -, juris).Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch für die Zukunft belastend auswirken (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris; BAG vom 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 -, juris).
Die negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und den daraus resultierenden Vertragsstörungen geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde auch zukünftig den Arbeitsvertrag nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris).
Liegt eine ordnungsgemäße Abmahnung vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine vertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 -, juris).
Außerdem ist die Abmahnung als milderes Mittel in Abwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes einer Kündigung vorzuziehen, wenn durch ihren Ausspruch das Ziel - ordnungsgemäße Vertragserfüllung - erreicht werden kann (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 -, juris).
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. zur derzeitigen Formel der Judikatur des Zweiten Senats aus neuerer Zeit anschaulich BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124 [Rn. 23]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist.Sie ist durch solche Gründe 'bedingt', wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht"; 11.07.2013 - 2 AZR 994/12 - NZA 2014, 250 [Rn. 20]; s. zu § 626 Abs. 1 BGB orientierungshalber auch BAG 20.8.2009 - 2 AZR 165/08 - NZA 2009, 1227 [B.I.]: "Eine schwere, insbesondere schuldhafte Vertragspflichtverletzung kann eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde an sich nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen".S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. zur derzeitigen Formel der Judikatur des Zweiten Senats aus neuerer Zeit anschaulich BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124 [Rn. 23]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist.
dazu aus jüngerer Zeit BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
Sie ist ihrer Funktion nach das Mittel, das für den Vertragspartner untragbar gewordene und ihm auch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbare Arbeitsverhältnis zu beenden, mag sie auch ggf. für das gesellschaftliche Ansehen des Betroffenen nachteilige Folgen haben"; abermals weit früher schon RAG 14.11.1931 - 221/31 - ARS 13, 484, 487: "Die fristlose Entlassung ist auch bürgerlichrechtlich nicht eine über den Dienstpflichtigen verhängte Strafe".S. dazu aus jüngerer Zeit BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
207) S. dazu statt vieler BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1.]: "Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit anderer Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint"; s. zur derzeitigen Formel der Judikatur des Zweiten Senats aus neuerer Zeit anschaulich BAG 19.4.2012 - 2 AZR 186/11 [AP § 14 KSchG 1969 Nr. 13 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 40 = NZA 2013, 27 = DB 2013, 124 [Rn. 23]: "Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist.
216) S. dazu aus jüngerer Zeit BAG 23.6.2009 - 2 AZR 283/08 - AP § 1 KSchG 1969 Abmahnung Nr. 5 = EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 75 [I.1 b.]: "Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das Prognoseprinzip.
- ArbG Siegburg, 15.01.2020 - 3 Ca 1793/19
Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- ArbG Berlin, 25.05.2012 - 28 Ca 4449/12
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Äußerung in …
- ArbG Berlin, 15.04.2016 - 28 Ca 1714/16
Kündigung wegen Freizeitaktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit
- ArbG Siegburg, 04.09.2019 - 3 Ca 642/19
Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - kein fristloser Kündigungsgrund
- ArbG Hamburg, 01.07.2015 - 27 Ca 87/15
Außerordentliche Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen
- ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 - 10 Sa 1143/22
YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift …
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot
- LAG Hamm, 20.01.2022 - 18 Sa 645/21
Beleidigung als Bastard als Kündigungsgrund; Kündigung wegen Beleidigung ohne …
- ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des …
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
Verdachtskündigung wegen Kassenmanipulation
- ArbG Köln, 19.11.2014 - 7 Ca 2114/14
Einschlafen als Kündigungsgrund? Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln
- ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12
Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen …
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
Fehlverhalten - fristlose Kündigung
- BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung …
- ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …
- ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- ArbG Berlin, 29.04.2016 - 28 Ca 1511/16
Kündigung - Arbeitszeitkonto - keine Pflicht zum Ausstempeln bei Annahmeverzug …
- ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14
Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09
Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13
Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der …
- LAG Hamm, 08.05.2013 - 5 Sa 513/12
Außerordentliche Kündigung eines angestellten und ordentlich unkündbaren Lehrers
- LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19
Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung …
- LAG Düsseldorf, 04.11.2014 - 17 Sa 637/14
Verfügungen über Konto der Mutter mit Generalvollmacht - Abmahnung ausreichend
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2016 - 4 Sa 130/14
Kündigung wegen Datenschutzverstößen im Prozess - Auflösungsantrag des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigem Urlaubsantritt - …
- ArbG Berlin, 18.05.2012 - 28 Ca 3881/12
Verdachtskündigung - Inhalt der Anhörung - Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 8 TaBV 19/17
Zustimmungsersetzung - außerordentliche Tat-/Verdachtskündigung wegen privaten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 10 Sa 34/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unbefugtem Verlassen des Arbeitsplatzes
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 7 Sa 1632/11
Außerordentliche Kündigung einer Krankenhausapothekerin wegen verspäteter …
- LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Stalking
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Hessen, 06.11.2015 - 14 Sa 364/13
Eine Abmahnung, die Vorwürfe enthält, die im Kern und hinsichtlich der Art und …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19
Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine …
- LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16
Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag; …
- ArbG Köln, 28.06.2011 - 14 Ca 9350/10
Geltendmachung einer Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG wegen angeblicher …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2009 - 12 Sa 879/09
Buchungsfehler kein Kündigungsgrund
- ArbG Siegburg, 02.10.2019 - 3 Ca 722/19
Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 3 Sa 2/15
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Facharztes für …
- LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13
Außerordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; ordentliche Kündigung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2013 - 5 Sa 31/13
Kündigung, fristlos, Leistungsbereich, Schlechtleistung, Alten- und Pflegeheim, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21
Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - …
- ArbG Solingen, 20.08.2020 - 3 Ca 457/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 2 Sa 402/12
Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarzts - eigener Vater als Zuschauer bei OP
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2012 - 10 Sa 1198/12
Fristlose Kündigung wegen Abwerbung von Mitarbeitern - Erfordernis vorheriger …
- ArbG Krefeld, 20.01.2011 - 1 Ca 2401/10
Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen ein Rauchverbot
- LSG Bayern, 17.12.2009 - L 9 AL 313/07
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - arbeitsvertragswidriges Verhalten - …
- LAG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 Sa 265/20
Außerordentliche Kündigung - Finanzverwaltung - Abfragen von Steuerdaten
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 6 Sa 426/16
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnung
- LAG Niedersachsen, 23.09.2011 - 16 Sa 1466/10
Ein zur fristlosen Kündigung hinreichender Verhaltensverstoß eines …
- ArbG Koblenz, 30.04.2015 - 5 Ca 2268/14
- LAG Hessen, 04.11.2013 - 17 Sa 591/13
Verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 7 Sa 42/12
Außerordentliche Kündigung wegen unterbliebenem Hinweis auf einen Fehler im …
- ArbG Köln, 10.04.2012 - 14 Ca 4689/11
Begründung einer sog. Tatkündigung; Zeitliche Begrenzung der außerordentlichen …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam
- ArbG Aachen, 31.08.2017 - 2 Ca 4259/16
Fristlose Kündigung, Abmahnung, Mindestlohn
- ArbG Hamburg, 21.07.2015 - 5 Ca 63/15
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug
- ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22
Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 07.04.2010 - 2 Ca 2496/09
Fristlose Kündigung wegen Manipulationen am Rechnungssystem des Arbeitgebers