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   BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 283/68   

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https://dejure.org/1969,592
BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 283/68 (https://dejure.org/1969,592)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1969 - 2 AZR 283/68 (https://dejure.org/1969,592)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 (https://dejure.org/1969,592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prämienberechnung - Prämienlohnverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1969, 796
  • DB 1969, 1154
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42; 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330; 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - BAGE 22, 402; 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27 = EzA GewO § 123 Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2000 - 9 Sa 60/00 - SpuRt 2001, 73; LAG Hamm 23. August 2000 - 18 Sa 463/00 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 76 a; Bitter AR-Blattei SD 190 (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers) Rn. 716 f.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 13 ff. mwN).

    Ebenfalls zutreffend ist in diesem Zusammenhang die Überlegung des Landesarbeitsgerichts, die "Normalleistung 1, 0" des Prämiensystems habe nicht den Zweck, Leistungspflichten zu bestimmen, sondern solle einen Anreiz zu überobligatorischen Leistungen bilden (vgl. BAG 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27 = EzA GewO § 123 Nr. 11).

    Es ist zwar richtig, dass sich aus einem Zahlenwert "1,0" oder "100 vH" in einem Prämiensystem nicht automatisch eine objektiv zu fordernde Normalleistung ergibt (vgl. BAG 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27 = EzA GewO § 123 Nr. 11).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auch wenn grundsätzlich von einem individuellen Leistungsmaßstab des Arbeitnehmers auszugehen ist (so BAG Urteile vom 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP Nr. 27 zu § 123 GewO , vom 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - AP Nr. 3 zu § 11 MuschG 1968 und Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; siehe zum Maßstab der Arbeitspflicht auch Bitter, AR-Blattei - D-Arbeitspflicht des Arbeitnehmers I, zu D I), so wird doch von dieser Rechtsprechung richtigerweise gefordert, daß der Arbeitnehmer die übertragenen Arbeiten unter Anspannung der ihm möglichen Fähigkeiten ordnungsgemäß zu verrichten hat.
  • LAG Hessen, 13.01.2006 - 3 Sa 2222/04

    Keine Kündigung wegen Überstunden-Verweigerung!

    Eine außerordentliche Kündigung wird lediglich dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft bewusst (vorsätzlich) zurückhält, also nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet (vgl. BAG 1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27 ).
  • LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01

    Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines

    Arbeitet der Arbeitnehmer in einem Prämienlohnverfahren, verletzt er durch eine mindere Leistung seine individuelle Arbeitspflicht, wenn er seine Arbeitskraft bewusst zurückhält und nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet (BAG, Urteil vom 20.03.1969 - 2 AZR 283/68 -, AP Nr. 27 zu § 123 GewO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 20.03.1969 (2 AZR 283/68) ausdrücklich judiziert, dass die in einem Prämienberechnungssystem festgelegte "Normalleistung" als Eingangsstufe der Prämienlohnregelung lediglich eine abstrakte Wertvorstellung darstellt, aus der sich die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nicht ergibt.

  • ArbG München, 13.07.2010 - 14 Ca 17608/09

    Feststellung der Unwirksamkeit zweier außerordentlicher fristloser Kündigungen

    Entsteht infolge der Fehlleistungen erheblicher Schaden und sind bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten, kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, 14 Ca 17608/09 - 31 wenn der Arbeitgeber seine Arbeitskraft bewusst (vorsätzlich) zurückhält, also nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet (vgl. BAG 20.03.1969 - 2 AZR 283/68, AP Nr. 27 zu § 123 GewO).

    Eine unberechtigte Arbeitsverweigerung ist auch anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer ihm mögliche Arbeitsleistungen zurückhält und nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten die ihm übertragenen Arbeiten verrichtet (vgl. BAG 20.03.1969, a.a.O.).

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (vgl. BAG 20.03.1969, a.a.O.).

  • LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03

    Abmahnung wegen Schlechtleistung

    Dieser sich im Wege erläuternder Vertragsauslegung gemäß § 157 BGB ergebende rein individuelle Maßstab bedeutet, dass es auf das persönliche Leistungsvermögen des jeweiligen Arbeitnehmers ankommt (BAG, Urteil vom 20.03.1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27; abl. Hunold BB 2003, 2345, 2346).
  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 6 Sa 420/20

    Außerordentliche Kündigung - Sorgfaltspflichtverletzungen eines

    b) Schlechtleistungen als Vertragspflichtverletzungen können ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer bewusst (vorsätzlich) seine Arbeitskraft zurückhält und nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet (vgl. BAG v. 17.1.2008 - 2 AZR 536/06 -, BAG v. 11.12.2003 - 2 AZR 667/02 -) oder wenn es sich um einen besonders schweren Fehler handelt (BAG v. 15.11.2001 - 2 AZR 380/00 - [der Krankenpfleger auf einer Intensivstation schaltet aus Versehen das Beatmungsgerät für einen Patienten ab]) oder infolge der Fehlleistungen ein nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind (BAG v. 20.3.1969 - 2 AZR 283/68 - LAG Niedersachsen v. 16.9.2011 - 16 Sa 1827/10 - vgl. zur Problematik insgesamt: Vossen in Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021, BGB § 626 Rn. 258 m.w.N.).
  • LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05

    Kündigung wegen Minderleistung

    Dabei sei ein objektiver Maßstab anzusetzen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.; BAG v. 21.5.1992 - 2 AZR 551/91, a.a.O.; BAG v. 14.1.1986 - 1 ABR 75/83, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 11; BAG v. 17.7.1970 - 3 AZR 423/69, EzA MuSchG n.F. § 11 Nr. 2; BAG v. 20.3.1969 - 2 AZR 283/68, AP GewO § 123 Nr. 27; LAG Baden-Württemberg v. 23.10.2000 - 9 Sa 60/00, SpuRt 2001, 73; LAG Hamm v. 23.8.2000, a.a.O.; APS/Dörner, a.a.O.; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 102; Preis in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 656 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2021 - 3 Sa 677/20

    Außerordentliche Kündigung wegen grob nachlässiger Kreditprüfung und

    Insoweit sind anerkannt die Fälle, dass ein Arbeitnehmer bewusst (vorsätzlich) seine Arbeitskraft zurückhält und nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet (BAG vom 20.03.1969 - 2 AZR 283/68, juris, Rz. 14; LAG Niedersachsen vom 16.09.2011 - 16 Sa 1827/10, juris, Rz. 53) oder wenn es sich um einen besonders schweren Fehler handelt (BAG vom 15.11.2001 - 2 AZR 380/00, juris, Rz. 18 [der Krankenpfleger auf einer Intensivstation schaltet aus Versehen das Beatmungsgerät für einen Patienten ab]) oder infolge der Fehlleistungen ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind (LAG Düsseldorf vom 11.12.2020 - 6 Sa 420/20, juris, Rz. 54; KR/Fischermeier, 12. Auflage, § 626 BGB Rn. 458 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

    Sie können nur ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG 20.03.1969 - 2 AZR 283/68).
  • LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05

    Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu

  • ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10

    Kündigung eines "Hilfsbeamten" wegen Minderleistung bei der Einleitung von

  • ArbG Berlin, 03.08.2007 - 28 Ca 6745/07

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Kassiererin - Testkauf

  • ArbG Dortmund, 20.06.2001 - 5 Ca 4705/00
  • LAG Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 15 Sa 44/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Nichtbefolgung einer Weisung; Fortbestand des

  • LAG Hessen, 08.07.1988 - 13 Sa 131/88

    Sachbeschädigung zu Lasten eines Kunden des Arbeitgebers als wichtiger und die

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.06.2007 - 5 Sa 96/07

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei schlechter Arbeitsleistung zulässig?

  • LAG Hessen, 24.06.1988 - 13 TaBV 3/88

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Berufskraftfahrers; Herbeiführen

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