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   BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73   

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BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 (https://dejure.org/1974,2020)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Kündigung - Feststellung der Unwirksamkeit - Juristische Person - Organ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 1243
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber sowohl im Falle der Fusion (BAG 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 19 = EzA ArbGG § 2 Nr. 3) als auch in sonstigen Fällen des Verlustes der Organstellung darauf hingewiesen, daß mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung auf einen anderen Dienstposten das Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt wird.
  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Wird mit der übernehmenden GmbH die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten vereinbart, so wird das Anstellungsverhältnis allerdings in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt (BAG Urteil vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP Nr. 19 zu § 5 ArbGG 1953).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

    Ferner ist das KSchG anwendbar, wenn die juristische Person mit dem Organvertreter nach der Beendigung der Organstellung ausdrücklich oder konkludent durch Weiterbeschäftigung des bisherigen Organvertreters ein Arbeitsverhältnis begründet, dieses kündigt und der nunmehrige Arbeitnehmer diese Kündigung angreift (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP Nr. 19 zu § 5 ArbGG 1953).
  • BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07

    Steuerfreiheit einer Abfindung an Organmitglied einer Bank bei

    Das Bundesarbeitsgericht hat aber sowohl im Falle der Fusion (BAG 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 19 = EzA ArbGG § 2 Nr. 3) als auch in sonstigen Fällen des Verlustes der Organstellung darauf hingewiesen, daß mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten das Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt wird." Sinngemäß übereinstimmend hiermit hat das FG ausgeführt (Seite 6 des Urteils): "Der Verlust der Organstellung infolge einer Verschmelzung führt ... grundsätzlich ... nicht zur Umwandlung des Dienst- in ein Arbeitsverhältnis.
  • LAG Hamburg, 15.10.1993 - 2 Ta 14/93

    Kündigungsschutzklage; Sofortige Beschwerde; Arbeitsverhältnis; Kündigung;

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