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   BAG, 15.12.1986 - 2 AZR 289/86   

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https://dejure.org/1986,4198
BAG, 15.12.1986 - 2 AZR 289/86 (https://dejure.org/1986,4198)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1986 - 2 AZR 289/86 (https://dejure.org/1986,4198)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - 2 AZR 289/86 (https://dejure.org/1986,4198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Belehrung über die Zulässigkeit der Revision im Berufungsurteil - "Unrichtige Sachbehandlung" im Sinne des § 8 Abs. 1 GKG (Gerichtskostengesetz) - Einlegung einer Revision aufgrund einer günstigen aber unrichtigen Rechtsmittelbelehrung - Absehen von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 552
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.07.1955 - 2 AZR 66/53

    Gebühren und Kosten: Kostenrechtliche Behandlung eines als unzulässig verworfenen

    Auszug aus BAG, 15.12.1986 - 2 AZR 289/86
    Zu den nicht zu erhebenden Kosten gehören dann auch diejenigen, die einer Partei dadurch erwachsen, daß sie aufgrund einer ihr günstigen aber unrichtigen Rechtsmittelbelehrung Revision einlegt (Aufgabe der im Urteil des Senates vom 2. Juli 1955 - 2 AZR 66/53 - AP Nr. 1 zu § 6 GKG vertretenen Ansicht).

    Der Senat gibt insoweit seine Rechtsprechung auf, wonach der im wesentlichen mit § 8 Abs. 1 Satz 1 übereinstimmende § 6 Abs. 1 Satz 1 GKG in der bis 1957 geltenden Fassung nur auf solche Kosten abzielt, die zur Ausräumung der falschen Behandlung durch die untere Instanz der durch die falsche Behandlung betroffenen Partei entstehen, nicht dagegen auf solche Kosten, die einer Partei dadurch erwachsen, daß sie sich eine ihr günstige, aber offenbar gesetzwidrige Entscheidung zunutze macht (Senatsurteil vom 2. Juli 1955 - 2 AZR 66/53 - AP Nr. 1 zu § 6 GKG).

  • BGH, 17.04.1973 - VI ZR 32/72

    Anforderungen an die rechtswirksame Zulassung der Revision - Verbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1986 - 2 AZR 289/86
    Eine unrichtige Sachbehandlung liegt auch vor, wenn das Urteil eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung enthält (vgl. BFH DB 1978, 332) bzw. die Revision offensichtlich gesetzwidrig zugelassen worden ist (BGH NJW 1973, 1239: BGH MDR 1980, 203).

    Dem der Vorschrift des § 8 GKG zugrundeliegenden Billigkeitsgedanken würde jedoch nicht angemessen Rechnung getragen, wenn man außer acht ließe, daß die fehlerhafte Belehrung über ein Rechtsmittel für die dadurch begünstigte Partei eine starke Herausforderung bildet, dieses Rechtsmittel auch einzulegen (vgl. auch BGH NJW 1973, 1239).

  • BAG, 28.11.1972 - 1 AZR 445/71
    Auszug aus BAG, 15.12.1986 - 2 AZR 289/86
    Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 8 GKG liegt dann vor, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zu Tage tritt oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt (vgl. BGH LM Nr. 2 zu § 7 GKG; BAG Urteil vom 28. November 1972 - 1 AZR 445/71 - AP Nr. 5 zu § 7 GKG 1957; Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 85; Drischier/Oestreich/Heun, Gerichtskostengesetz, Stand: Januar 1984, § 8 Rz 10, m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2021 - 3 ZB 2/20

    Polizeiliche Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in

    Eine die Kostenerhebung ausschließende unrichtige Sachbehandlung liegt etwa dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung eine unzutreffende Belehrung über das vom Kostenschuldner eingelegte Rechtsmittel enthält, ohne die er dieses nicht betrieben hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 AZR 289/86, AP GKG 1975 § 8 Nr. 1; BeckOK Kostenrecht/Dörndorfer, 34. Ed., § 21 GKG Rn. 4 mwN).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 5/18

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten

    Eine die Kostenerhebung ausschließende unrichtige Sachbehandlung liegt auch dann vor, wenn die angefochtene Entscheidung eine unzutreffende Belehrung über das vom Kostenschuldner eingelegte Rechtsmittel enthält, ohne die er dieses nicht betrieben hätte (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 AZR 289/86, AP GKG 1975 § 8 Nr. 1; BeckOK Kostenrecht/Dörndorfer, § 21 GKG Rn. 4 mwN).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

    Zwar genügt der Arbeitgeber grundsätzlich seiner Mitteilungspflicht nach § 102 BetrVG auch dann, wenn die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigen, nicht bewiesen werden können oder unwahr sind (BAGE 34, 309 = AP, aa0; BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/86 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 36; Stege/Weinspach, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 56; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 102 Rz 19; KR-Etzel, aa0, BetrVG, Rz 66).
  • BFH, 10.12.1999 - II E 5/99

    Kostenansatz; Erinnerung

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Rechtsmittelbelehrung kann eine derartige unrichtige Sachbehandlung sein (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1986 2 AZR 289/86, Betriebs-Berater 1987, 552).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2000 - 1 Ws 703/99

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung

    Voraussetzung ist aber weiterhin, dass die fehlerhafte Belehrung für die Einlegung des Rechtsmittels ursächlich war (vgl. BFH/NV 1995, 59; BAG, BB 1987, 552; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, § 8 Rdnr. 9 ff m. w. N.).
  • BFH, 06.08.1990 - IV B 190/89

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss über das Löschen des

    Kosten werden wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung durch das FG nicht erhoben (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 1986 2 AZR 289/86, Betriebs-Berater 1987, 552).
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