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   BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82   

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BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82 (https://dejure.org/1983,1136)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1983 - 2 AZR 291/82 (https://dejure.org/1983,1136)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 (https://dejure.org/1983,1136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1417
  • BB 1984, 917
  • DB 1984, 832
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    I. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten 'Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Zu diesem Zeitpunkt müssen objektive Tatsachen vorliegen, die bei einer Kündigung wegen h ä u f i g e r K u r z e r k r a n k u n g e n die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen (BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - DB 1983, 2524 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (BAG 29, 49 und BAG vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972), ebenso die Art der Erkrankungen.

  • BAG, 30.11.1962 - 3 AZR 86/59

    Anwalt - Gut geschultes Personal - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, das Berufungsgericht habe gegen § 139 ZPO verstoßen, ist die Rüge unzulässig, weil sie nicht im einzelnen angegeben hat, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was der Kläger darauf erwidert hätte (vgl. BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO sowie BAG vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Zu diesem Zeitpunkt müssen objektive Tatsachen vorliegen, die bei einer Kündigung wegen h ä u f i g e r K u r z e r k r a n k u n g e n die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen (BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 23. Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - DB 1983, 2524 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 286/82
    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Zumindest Krankheiten, die auf den besonderen Bedingungen eines Arbeitsplatzes beruhen, etwa eine Zinn- oder Nickelallergie, können nicht als ausgeheilt angesehen werden, wenn der Arbeitnehmer den Belastungen dieses Arbeitsplatzes nicht mehr ausgesetzt ist und daraufhin die Symptome der Krankheit nicht mehr erscheinen (vgl. hierzu BAG vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 286/82 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.02.1964 - 1 AZR 296/63

    Mitverschulden - Schadenersatzanspruch - Amtsprüfung - Aufhebung des

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, das Berufungsgericht habe gegen § 139 ZPO verstoßen, ist die Rüge unzulässig, weil sie nicht im einzelnen angegeben hat, welche Fragen hätten gestellt werden müssen und was der Kläger darauf erwidert hätte (vgl. BAG 13, 340 = AP Nr. 37 zu § 233 ZPO sowie BAG vom 14. Februar 1964 - 1 AZR 296/63 - AP Nr. 10 zu § 565 ZPO).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (BAG 29, 49 und BAG vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972), ebenso die Art der Erkrankungen.
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    Im übrigen wäre diese Verfahrensrüge auch unbegründet, weil § 139 ZPO nicht die Bedeutung hat, die Parteien von ihrer Pflicht, ihre Behauptungen genau zu substantiieren und unter Beweis zu stellen, zu entlasten (BAG vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 10.11.1983 - 2 AZR 291/82
    I. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten 'Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Soweit der Senat im Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) die Auffassung vertreten hat, die spätere Entwicklung einer Krankheit nach Ausspruch einer Kündigung könne zur Bestätigung oder Korrektur der Prognose verwertet werden, wird daran nicht festgehalten.

    Soweit der Senat früher im Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11, aaO) entschieden hat, die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit könne bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zur Bestätigung oder Korrektur der Prognose verwertet werden, hält er hieran nicht fest.

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).

    In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz herangezogen werden.

    Einer Auseinandersetzung mit den Bedenken des Siebten Senats bedarf es im Streitfalle nicht, weil entgegen der Ansicht der Revision der vorliegende Sachverhalt auch unter Zugrundelegung des Urteils vom 10. November 1983 (aaO) nicht geeignet ist, die Prognose zu korrigieren.

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat allerdings ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz einbezogen werden.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    In seinem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) hat der Senat allerdings ausgeführt, zur Bestätigung oder Korrektur von mehr oder weniger unsicheren Prognosen könne die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz herangezogen werden.
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Bei der Sozialwidrigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u. a. BAG 1, 99, 102 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG Urteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I der Gründe).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 174/90

    Urteil ohne Darstellung des Tatbestands - Maßgeblichkeit der Prüfung der sozialen

    Daraus folgt, daß nach Ausspruch der Kündigung eingetretene Umstände nicht zur Begründung, sondern allenfalls zur Bestätigung oder Korrektur einer Prognose herangezogen werden können, wie der Senat in dem Urteil vom 10. November 1983 (- 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 c der Gründe) angenommen hat.

    Deshalb besteht keine Veranlassung, auf die gegen das Senatsurteil vom 10. November 1983 (aaO) von dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) und im Schrifttum (Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, 1989, S. 88 bis 93; KR-Becker , 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 212; Herschel, AR-Blattei -D-, Kündigungsschutz, Anm. zu Entscheidungen 248/250; U. Preis, DB 1988, 1444; a.M. Denck, SAE 1984, 209) erhobenen Bedenken einzugehen.

  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 536/82

    Kündigung wegen langandauernder Erkrankung

    Der Senat hat Bedenken, der im Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10.11.1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit - vertretenen Auffassung zu folgen, daß die spätere tatsächliche Entwicklung einer Krankheit bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zur Bestätigung oder auch zur Korrektur der zur Zeit der Kündigung gestellten Prognose herangezogen werden könne.
  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90

    Kündigung, die im Zusammenhang mit dieser Alkoholsucht des Arbeitnehmers steht -

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 10. November 1983 - 2 AZR 291/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; BAG Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Die Wiederholungsgefahr kann sich insbesondere aus der Dauer und der Häufigkeit früherer krankheitsbedingter Fehlzeiten sowie aus der Art der bisherigen Erkrankungen ergeben (BAG v. 10.11.1983 - 2 AZR 291/82, BB 1984, 917 = DB 1984, 832 = NJW 1984, 1417).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2006 - 12 Sa 27/06

    Sachgrundbefristung - Prognose beim Sachgrundes des vorübergehenden Mehrbedarfs

    Eine ähnliche Verschiebung des Beurteilungszeitpunktes hatte das Bundesarbeitsgericht vorübergehend (10.11.1983 - Az.: 2 AZR 291/82 = AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit, unter B. II. 3. c) der Entscheidungsgründe) auch im Falle einer krankheitsbedingten Prognose vorgenommen, später jedoch aus dogmatischen Gesichtspunkten zu Recht wieder aufgegeben, weil im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung allein der Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung maßgeblich sein kann und weil andernfalls aufgrund unwägbarer Kausalentwicklungen große Rechtsunsicherheit eintreten würde (vgl. insoweit die eingehenden Ausführungen bei HAKO-Gallner - 2. Aufl. § 1 KSchG Rdnziff. 509).
  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 4 Sa 1550/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Pflicht eines Arbeitnehmers zu

  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88

    Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die

  • BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger

  • LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung

  • LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94

    Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 489/83
  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 77/83

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen -

  • LAG Berlin, 09.07.1990 - 9 Sa 42/90

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Voraussetzungen

  • LAG Berlin, 14.01.1985 - 9 Sa 107/84

    Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im Arbeitsverhältnis unter

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