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   BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12   

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https://dejure.org/2013,22119
BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12 (https://dejure.org/2013,22119)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2013 - 2 AZR 299/12 (https://dejure.org/2013,22119)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2013 - 2 AZR 299/12 (https://dejure.org/2013,22119)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 38 Abs 1 S 2 EvKiMAVertrG, § 38 Abs 3 S 1 EvKiMAVertrG, § 38 Abs 3 S 5 EvKiMAVertrG, § 41 Abs 2 EvKiMAVertrG
    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zustimmung der Mitarbeitervertretung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des MVG.EKD

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung der Zustimmung der Mitarbeitervertretung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des MVG.EKD

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Eingeschränkte Mitbestimmung der Mitarbeitervertretung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 105
  • BB 2013, 2291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Eine solche Regelung würde den Arbeitgeber auch bei "abwegigen" Begründungen in ein gerichtliches Verfahren zwingen (BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242) .

    Der Betriebsrat und die Mitarbeitervertretung, die einer personellen Einzelmaßnahme ihre Zustimmung verweigern, müssen daher mit der Begründung für die Verweigerung erkennen lassen, dass sie von ihrer Befugnis, aus eben diesen Gründen die Maßnahme abzulehnen, Gebrauch machen (vgl. BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - aaO) .

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, deren Begründung auf keinen der Verweigerungsgründe in Absatz 2 der Bestimmung Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 135; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 60, 57; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 262; ErfK/Kania 13. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 39; vgl. zum Personalvertretungsrecht BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 ; BVerwG 10. August 1987 - 6 P 22.84  - zu 2 der Gründe, BVerwGE 78, 65) .
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, deren Begründung auf keinen der Verweigerungsgründe in Absatz 2 der Bestimmung Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 135; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 60, 57; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 262; ErfK/Kania 13. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 39; vgl. zum Personalvertretungsrecht BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 ; BVerwG 10. August 1987 - 6 P 22.84  - zu 2 der Gründe, BVerwGE 78, 65) .
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, deren Begründung auf keinen der Verweigerungsgründe in Absatz 2 der Bestimmung Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 135; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 60, 57; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 262; ErfK/Kania 13. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 39; vgl. zum Personalvertretungsrecht BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 ; BVerwG 10. August 1987 - 6 P 22.84  - zu 2 der Gründe, BVerwGE 78, 65) .
  • BVerwG, 10.08.1987 - 6 P 22.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Erklärungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, deren Begründung auf keinen der Verweigerungsgründe in Absatz 2 der Bestimmung Bezug nimmt, ist unbeachtlich mit der Folge, dass die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG als erteilt gilt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 102, 135; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 60, 57; Fitting BetrVG 26. Aufl. § 99 Rn. 262; ErfK/Kania 13. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 39; vgl. zum Personalvertretungsrecht BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 ; BVerwG 10. August 1987 - 6 P 22.84  - zu 2 der Gründe, BVerwGE 78, 65) .
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1001/11

    Anforderung an die Begründung der Zustimmungsverweigerung durch die

    Auszug aus BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 299/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2012 - 6 Sa 1001/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 124/14

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung

    (1) Nach dieser Vorschrift gilt eine der eingeschränkten Mitbestimmung unterliegende Maßnahme als gebilligt, wenn die Mitarbeitervertretung die erbetene Zustimmung nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich aus einem der in § 41 Abs. 2 MVG-EKiR aufgeführten Gründe verweigert (vgl. BAG 25. April 2013 - 2 AZR 299/12 - Rn. 20 ff.) oder eine mündliche Erörterung beantragt.
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