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   BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86   

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BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86 (https://dejure.org/1987,3590)
BAG, Entscheidung vom 30.04.1987 - 2 AZR 299/86 (https://dejure.org/1987,3590)
BAG, Entscheidung vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 (https://dejure.org/1987,3590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines wörtlichen Leistungsgebotes - Fehlen der Zuweisung einer Arbeit - Notwendigkeit von Leistungsfähigkeit und Leistungswillen - Vereinbarte Freistellung von der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 744/85

    Annahmeverzug nach außerordentlicher Kündigung - Subjektives Leistungsvermögen

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Ist der Arbeitnehmer bei Zugang der fristlosen Kündigung bzw. bei Ablauf der Kündigungsfrist nach § 297 BGB außerstande, die vertragliche Leistung zu erbringen, so muß er den Arbeitgeber gemäß § 295 Satz 2 BGB in allen Fällen zur Zuweisung von Arbeit auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer wieder leistungsfähig und leistungswillig ist (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -, zu II 2 c der Gründe, n. v.).

    Hatte der Arbeitgeber ihm vor der Abreise keine oder eine zur Beendigung des Annahmeverzugs ungeeignete Beschäftigung angeboten, so kann der Arbeitnehmer davon ausgegangen sein, daß der Arbeitgeber auch für die Dauer der Abwesenheit seine Arbeitsleistung ablehne, und den mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbundenen Verlust des Arbeitslosengeldes (vgl. §§ 3 und 6 der Aufenthalts-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 3. Oktober 1979, ANBA S. 1388) in Kauf genommen habe (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - NZA 1987, 57, zu II 3 der Gründe, sowie die Senatsurteile vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - und - 2 AZR 744/85 -, zu II 3 bzw. II 3 b der Gründe, beide n. v.).

  • BAG, 18.08.1961 - 4 AZR 132/60

    Annahmeverzug bei nachträglich unmöglicher Arbeitsleistung - Haftstrafe des

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Es hat insbesondere zutreffend dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, daß der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig gewesen ist (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986, aaO, zu II 3 a der Gründe).

    Der Annahmeverzug des Arbeitgebers und seine Rechtsfolgen sind nicht an die Voraussetzung geknüpft, daß der Arbeitnehmer sich ständig zur Dienstleistung bereithält und "nichts anderes tut" (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB).

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Es hat insbesondere zutreffend dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür auferlegt, daß der Arbeitnehmer nicht leistungsfähig oder nicht leistungswillig gewesen ist (BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP Nr. 20 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986, aaO, zu II 3 a der Gründe).

    Hatte der Arbeitgeber ihm vor der Abreise keine oder eine zur Beendigung des Annahmeverzugs ungeeignete Beschäftigung angeboten, so kann der Arbeitnehmer davon ausgegangen sein, daß der Arbeitgeber auch für die Dauer der Abwesenheit seine Arbeitsleistung ablehne, und den mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbundenen Verlust des Arbeitslosengeldes (vgl. §§ 3 und 6 der Aufenthalts-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 3. Oktober 1979, ANBA S. 1388) in Kauf genommen habe (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - NZA 1987, 57, zu II 3 der Gründe, sowie die Senatsurteile vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - und - 2 AZR 744/85 -, zu II 3 bzw. II 3 b der Gründe, beide n. v.).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Ist der Arbeitnehmer bei Zugang der fristlosen Kündigung bzw. bei Ablauf der Kündigungsfrist nach § 297 BGB außerstande, die vertragliche Leistung zu erbringen, so muß er den Arbeitgeber gemäß § 295 Satz 2 BGB in allen Fällen zur Zuweisung von Arbeit auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer wieder leistungsfähig und leistungswillig ist (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -, zu II 2 c der Gründe, n. v.).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Das Einverständnis der Klägerin hiermit entband sie lediglich von ihrer Vertragspflicht, die Klägerin zu beschäftigen (vgl. dazu BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), nicht aber von der sich aus §§ 611, 615 Satz 1 BGB ergebenden Gehaltszahlungspflicht.
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Um den Annahmeverzug zu beenden, hätte sie nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - EzA § 615 BGB Nr. 46, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) der Klägerin diese vertraglich weiter geschuldete Arbeit zuweisen und die Kündigung zurücknehmen müssen.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Ist der Arbeitnehmer bei Zugang der fristlosen Kündigung bzw. bei Ablauf der Kündigungsfrist nach § 297 BGB außerstande, die vertragliche Leistung zu erbringen, so muß er den Arbeitgeber gemäß § 295 Satz 2 BGB in allen Fällen zur Zuweisung von Arbeit auffordern, in denen der Arbeitgeber nicht erkennen kann, ob und von welchem Zeitpunkt an der Arbeitnehmer wieder leistungsfähig und leistungswillig ist (BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB; Urteil vom 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 -, zu II 2 c der Gründe, n. v.).
  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Hatte der Arbeitgeber ihm vor der Abreise keine oder eine zur Beendigung des Annahmeverzugs ungeeignete Beschäftigung angeboten, so kann der Arbeitnehmer davon ausgegangen sein, daß der Arbeitgeber auch für die Dauer der Abwesenheit seine Arbeitsleistung ablehne, und den mit einem längeren Auslandsaufenthalt verbundenen Verlust des Arbeitslosengeldes (vgl. §§ 3 und 6 der Aufenthalts-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit vom 3. Oktober 1979, ANBA S. 1388) in Kauf genommen habe (vgl. das Senatsurteil vom 11. Juli 1985 - 2 AZR 106/84 - NZA 1987, 57, zu II 3 der Gründe, sowie die Senatsurteile vom 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - und - 2 AZR 744/85 -, zu II 3 bzw. II 3 b der Gründe, beide n. v.).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86
    Soweit das Berufungsgericht aus dem Kündigungsschreiben vom 30. Juni 1983 einen vorbehaltslosen Verzicht der Beklagten auf weitere Arbeitsleistung der Klägerin bis zum Ende der Kündigungsfrist am 30. September 1983 gesehen hat, handelt es sich um die Auslegung einer atypischen Willenserklärung, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB oder gegen Erfahrungs- und Denkgesetze verstoßen oder wesentlichen Auslegungsstoff unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

    Die subjektive Leistungsbereitschaft ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung; sie muss während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen (BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - RzK I 13a Nr. 20; 6. November 1986 - 2 AZR 744/85 - aaO; 6. November 1986 - 2 AZR 714/85 - RzK I 13a Nr. 14).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Die Bestimmung des § 297 BGB enthält eine Einwendung, deren tatbestandliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und ggf. zu beweisen hat (Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - und vom 28. April 1988 - 2 AZR 740/87 - jeweils nicht veröffentlicht).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Selbst aus einem Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland lässt sich deshalb allein nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist ( BAG 06. November 1986 - 2 AZR 714/85 - Rn. 38, juris; BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - Rn. 53, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2006 - 11 Sa 323/06

    Kein Annahmeverzug bei fehlender Flugtauglichkeitsbescheinigung

    Dalegungs- und im Zweifel beweispflichtig für das Vorliegen eines solchen rechtlichen Unvermögens im Sinne des § 297 BGB ist der Arbeitgeber (vgl. BAG 30.04.1987, 2 AZR 299/86).
  • LAG Köln, 28.03.2006 - 9 (13) Sa 1361/05

    Betriebsübergang - Taxiunternehmen

    Vielmehr gerät der Arbeitgeber nach § 296 S. 1 BGB mit dem Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in Annahmeverzug, wenn er dem Arbeitnehmer keine Arbeit zugewiesen hat (vgl. BAG, Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Selbst aus einem Aufenthalt des Arbeitnehmers im Ausland lässt sich deshalb allein nicht folgern, er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht leistungswillig, sofern er jederzeit erreichbar und zur Rückkehr in der Lage ist ( BAG 06. November 1986 - 2 AZR 714/85 - Rn. 38, juris; BAG 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - Rn. 53, juris ).
  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des BAG im Falle der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung ein wörtliches Angebot grundsätzlich nicht mehr erforderlich, um den Annahmeverzug zu begründen; vielmehr gerate der Arbeitgeber nach § 296 BGB mit dem Zugang der fristlosen Kündigung in Verzug, wenn er dem Arbeitnehmer keine Arbeit zugewiesen habe, da die Zuweisung von Arbeit eine kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung darstellt (BAG, Urteil vom 30.04.1987, 2 AZR 299/86; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 296 Rn. 2 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.11.1988 - 4 Sa 382/88

    Alkoholabhängigkeit ; Maschinenarbeiter; Arbeitsleistung; Annahmeverzug;

    BAG-Urt. v. 30.4.1987 -- 2 AZR 299/86; BAG-Urt. v. 21.3.1985 -- 2 AZR 519/83; BAG-Urt. v. 10.5.1973 -- 5 AZR 493/72, DB 1973 S. 1604 und ArbG Krefeld, Urt. v. 9.4.1959 -- 1 Ca 158/59, MuA 1959 S. 188, vgl. hierzu auch Winterfeld, SAE 1986 S. 15 ff. (17 u. 19).
  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97

    Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem

    Zuvor ist bereits dargelegt worden, dass es sich bei § 297 BGB um eine Einwendung handelt, für die der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG AP Nr. 1 zu § 297 BGB ; BAG 30.04.1987 - 2 AZR 299/86 - n. v.; BAG 28.04.1988 - 2 AZR 740/87 - n. v.; BAG DB 1992, 586 ).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87

    Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

    § 297 BGB enthält eine Einwendung, deren tatbestandliche Voraussetzungen der Gläubiger darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (allgemeine Ansicht vgl. BAG Urteil vom 18. August 1961 - 4 AZR 132/60 - AP, aa0; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 299/86 - nicht veröffentlicht).
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