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   BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90   

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BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90 (https://dejure.org/1990,3071)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 AZR 312/90 (https://dejure.org/1990,3071)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 (https://dejure.org/1990,3071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit - Begriff der höheren Gewalt im Sinne des § 203 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Verjährung von Lohnansprüchen - Hemmung des Laufs der Verjährung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1991, 381
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Der BGH (Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - LM Nr. 25 zu § 203 BGB) hat entschieden, der Gläubiger müsse sich nicht durch Rückfrage bei Gericht vergewissern, ob die gerichtlich bewirkte Zustellung des Vollstreckungsbefehls wirksam erfolgt sei.

    Die Hemmung dauerte solange, wie das Hindernis bestand, denn eine zeitliche Begrenzung gibt es hierfür nicht (BGHZ 37, 113, 118; BGH Urteile vom 16. Juni 1982 - IV b ZR 720/80 - und vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - LM Nr. 21, 25 zu § 203 BGB).

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Einen Sonderfall (wegen der Rechtsvermutung des § 2365 BGB) hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden (Beschluß vom 5. April 1989 - BReg 1a Z 26/88 - NJW-RR 1989, 1090).
  • LAG Hamm, 15.01.1990 - 19 Sa 1519/89

    Hemmung der Verjährung; Unterbrechung der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Januar 1990 - 19 Sa 1519/89 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 60/74

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kinds - Versäumung der Anfechtungsfrist -

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Allerdings ist ebenso anerkannt, daß die Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Rechts im allgemeinen Beginn und Lauf der Verjährung nicht hindert (BGH Urteil vom 10. April 1968 - V ZR 13/65 - NJW 1968, 1381; BGH Urteil vom 7. Mai 1975 - IV ZR 60/74 - NJW 1975, 1466, 1467) [BGH 07.05.1975 - IV ZR 60/74].
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 81, 353, 355; MünchKomm. von Feldmann, BGB, 2. Aufl., § 203 Rz 3; Soergel/Walter, BGB, 12. Aufl., § 203 Rz 3; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 203 Rz 2).
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79

    Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Abgesehen davon, daß einer solchen Klage gegen eine im Handelsregister gelöschte Gesellschaft möglicherweise das Rechtsschutzinteresse abgesprochen worden wäre (vgl. dazu BGHZ 74, 212, 213 [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78]; BGH Urteil vom 29. September 1981 - VI ZR 21/80 - NJW 1982, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]; siehe andererseits BAGE 36, 125 = AP Nr. 4 zu § 50 ZPO, mit ablehnender Anm. von Stumpf, m.w.N.), kann jedenfalls von der Klägerin nicht verlangt werden, eine - aufgrund amtlich bestätigter Undurchsetzbarkeit - wirtschaftlich unsinnige Klage zu erheben.
  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Das würde nämlich zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vorwegbefriedigung der Altgläubiger verbunden mit der Bildung einer neuen Rangfolge "alter" gegenüber "neuen" Massegläubigern führen, wozu die Gerichte nicht berufen sind (vgl. ähnlich BVerfG Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485/80 u. 486/80 - AP Nr. 22 zu § 112 BetrVG 1972 und BAGE 45, 357 [BAG 30.04.1984 - 1 AZR 34/84] = AP Nr. 23 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 3/60

    Auswirkungen der unrichtigen Versagung der Prozeßkostenhilfe auf die Verjährung

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Die Hemmung dauerte solange, wie das Hindernis bestand, denn eine zeitliche Begrenzung gibt es hierfür nicht (BGHZ 37, 113, 118; BGH Urteile vom 16. Juni 1982 - IV b ZR 720/80 - und vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - LM Nr. 21, 25 zu § 203 BGB).
  • BAG, 06.12.1961 - 4 AZR 297/60

    Verjährungsfrist - Rechtliches Hindernis - Verweigerung der Leistung - Ablehnende

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine Hemmung der Verjährung schon gemäß § 202 BGB in Betracht kommt, wenn nämlich davon auszugehen wäre, der Durchsetzung der Ansprüche habe vorübergehend ein rechtliches Hindernis entgegengestanden (vgl. etwa BAGE 12, 97 = AP Nr. 1 zu § 202 BGB; Urteil vom 17. Dezember 1964 - 5 AZR 90/64 - AP Nr. 2 zu § 196 BGB; BGH Urteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 14/88 - NJW 1969, 1661).
  • BGH, 10.04.1968 - V ZR 13/65

    Abhängigkeit des Verjährungsbeginns von der Kenntnis des Gläubigers vom Anspruch

    Auszug aus BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90
    Allerdings ist ebenso anerkannt, daß die Unkenntnis des Gläubigers von der Entstehung seines Rechts im allgemeinen Beginn und Lauf der Verjährung nicht hindert (BGH Urteil vom 10. April 1968 - V ZR 13/65 - NJW 1968, 1381; BGH Urteil vom 7. Mai 1975 - IV ZR 60/74 - NJW 1975, 1466, 1467) [BGH 07.05.1975 - IV ZR 60/74].
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Sozialversicherungsträgers bei

  • BAG, 17.12.1964 - 5 AZR 90/64

    Einrede - Verjährung - Schuldner

  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

  • OLG Frankfurt, 13.12.1982 - 20 W 147/82
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 96/79

    Berufsgenossenschaft - Rückständiger Beitrag - Konkurseröffnung - Masseschulden

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen

  • BSG, 29.03.1960 - 7 RAr 50/58
  • BayObLG, 20.12.1983 - BReg. 3 Z 90/83
  • RG, 30.03.1939 - IV 234/38

    1. Wird der Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes

  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 316/90
    Daran ändert sich nichts dadurch, daß das erste Konkursverfahren eingestellt wurde, obwohl möglicherweise noch eine Forderung von sechs Millionen DM bestand (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Die Beklagte beruft sich darauf zu Unrecht, denn hier geht es nicht um die Kenntnis des Klägers vom Bestehen seines Anspruchs, sondern um die Durchsetzbarkeit seiner nach Grund und Höhe unstreitigen Forderung auf Zahlung einer Abfindung (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).

    Dieser Irrtum beruht auf einem fehlerhaften Handeln amtlicher Stellen und ist deswegen im Rahmen des § 203 BGB erheblich ( BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, a.a.O.).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch Fehler amtlicher Stellen sich als höhere Gewalt gegenüber einer rechtzeitgen Rechtsverfolgung darstellen können (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, zu II 2 b aa der Gründe, m.w.N.).

    In diesem Rechtsstreit fällt besonders ins Gewicht, daß sich gleich drei amtliche Stellen über die wirklichen Vermögensverhältnisse der Gemeinschuldnerin geirrt haben ( BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, zu II 2 b bb der Gründe).

    Das ist einmal der Konkursverwalter, der die Masselosigkeit des Konkurses trotz der von ihm erwähnten Forderung der Gemeinschuldnerin bescheinigte, das ist außerdem das Konkursgericht, das vor Einstellung des Verfahrens die Masseunzulänglichkeit von Amts wegen (vgl. § 75 KO) festzustellen hatte und das ist letztlich das Registergericht, das ebenfalls eine Amtsermittlungspflicht hinsichtlich der Vermögenslosigkeit der Gemeinschuldnerin traf ( BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, a.a.O., m.w.N.).

    Das Registergericht hatte u.a. nach Anhörung der IHK (§ 1 Abs. 1 LöschG) die Löschungsvoraussetzungen, nämlich Vermögenslosigkeit der Gesellschaft, besonders genau zu prüfen ( BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, a.a.O.).

    Es wäre eine Überspannung der von ihm zu fordernden Sorgfaltspflicht, wenn der Beklagte ihm vorhält, auch nach der Amtslöschung hätte der Kläger bis Ende 1985 seine Forderung allein zum Zwecke der Unterbrechung der Verjährung gerichtlich geltend machen müssen, abgesehen davon, daß einer solchen Klage gegen eine im Handelsregister gelöschte Gesellschaft möglicherweise das Rechtsschutzinteresse abgesprochen worden wäre (vgl. BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, a.a.O., m.w.N.).

    Die Hemmung dauerte solange, wie das Hindernis bestand, denn eine zeitliche Begrenzung gibt es hierfür nicht ( BGHZ 37, 113, 118; BAG Urteil vom 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 -;, zu II 2 b cc der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Es ist anerkannt, daß auch Fehler amtlicher Stellen sich als höhere Gewalt gegenüber einer rechtzeitigen Rechtsverfolgung darstellen können (vgl. BAG 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 - AP BGB § 203 Nr. 2 und 27. Februar 1991 - 5 AZR 316/90 - nv.: irrtümliche Löschung der Gemeinschuldnerin im Handelsregister; LAG Düsseldorf 13. Februar 1998 - 9 (13) Sa 1726/97 - MDR 1998, 784: objektiv fehlerhafte Abweisung einer Kündigungsschutzklage und spätere Aufhebung der Entscheidung auf Restitutionsklage).

    In den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen objektiv falscher Sachbehandlung durch Amtsträger hatte die Klagepartei auf die Richtigkeit der Entscheidungen vertraut und deshalb von weiterer Rechtsverfolgung abgesehen (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 - AP BGB § 203 Nr. 2 und 27. Februar 1991 - 5 AZR 316/90 - nv.).

  • LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99

    Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung

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  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 168/07

    Begriff der Massekosten; Vergütung des Sequesters aus einem nicht eröffneten

    Die gegenteilige Betrachtungsweise würde zu einer mit dem Gesetz nicht zu vereinbarenden unzulässigen Vorwegbefriedigung des Beklagten als Altgläubiger führen (vgl. BAG, Urt. v. 29. November 1990 - 2 AZR 312/90, ZIP 1991, 381, 382).
  • OLG Celle, 11.09.2007 - 16 U 291/06

    Einordnung der in einem ersten Konkursverfahren festgesetzten Vergütung eines

    Auch die Entscheidung des BAG (ZIP 1991, 381) spricht gegen die vom Beklagten befürwortete Analogie.
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 498/91

    Vorruhestandsgeld im Baugewerbe - Masseschulden im Konkurs des persönlich

    Gegen dieses Ergebnis spricht schließlich auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. November 1990 (- 2 AZR 312/90 - AP Nr. 2 zu § 203 BGB).
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