Rechtsprechung
   BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1112
BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 (https://dejure.org/1985,1112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit eines Auflösungsvertrages - Definition des Begriffs "Auflösungsvertrag" - Schriftformerfordernis eines Widerrufsverzichts - Vertragsurkunde als Ausgleichsquittung - Erklärung des Arbeitgebers, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 25
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Vielmehr müssen, ebenso wie bei der Verdachtskündigung (vgl. dazu BAG 16, 72 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG, zu II 5 der Gründe) auch bei der Beantwortung der Frage, ob ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung ernsthaft erwogen hätte, die - z.B. erst im Prozeß gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen berücksichtigt werden, die ein verständiger Arbeitgeber zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte.

    Entscheidend sei, ob neue Tatsachen festgestellt worden seien, die möglicherweise das Gewicht des gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwurfs mindern könnten (vgl. BAG 27, 113, aaO).

    Anders als in dem dem Urteil BAG 27, 113 zugrunde liegenden Fall hat der Kläger auch außer der Urteilsabschrift keine weiteren Unterlagen aus dem Strafverfahren vorgelegt, aus denen sich solche Feststellungen ergeben.

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Soweit in solchen Fällen, insbesondere bei Auflösungsverträgen, nach Ausspruch einer Kündigung von einem "Verzicht" auf Kündigungsschutz gesprochen wird, geht es nicht um einen Verzicht im rechtstechnischen Sinn, sondern um einen Verzicht nach dem Sprachgebrauch der Arbeitsrechtspraxis (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1979, BAG 32, 6, 11 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe, sowie vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; Herschel, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969; Bernert, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Mai 1979 (aaO) klargestellt hat, stellen solche Erklärungen des Arbeitnehmers in einer Ausgleichsquittung, soweit sie Kündigungsschutzrechte betreffen, je nach Lage des Falles einen Auflösungsvertrag, einen Vergleich, einen Klageverzichtsvertrag oder ein vertragliches Klagerücknahmeversprechen dar.

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).

    Das Revisionsgericht kann daher nur prüfen, ob der Tatsachenrichter ohne Verstoß gegen Denk- oder Erfahrungssätze alle wesentlichen Umstände des Falles berücksichtigt hat (BAG 32, 194).

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Soweit in solchen Fällen, insbesondere bei Auflösungsverträgen, nach Ausspruch einer Kündigung von einem "Verzicht" auf Kündigungsschutz gesprochen wird, geht es nicht um einen Verzicht im rechtstechnischen Sinn, sondern um einen Verzicht nach dem Sprachgebrauch der Arbeitsrechtspraxis (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1979, BAG 32, 6, 11 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe, sowie vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; Herschel, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969; Bernert, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ist anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff des Auflösungsvertrages auch in diesem üblichen Sinne verwenden wollten (vgl. BAG Urteile vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Das Berufungsgericht ist bei der rechtlichen Beurteilung von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durch den Arbeitnehmer wegen Drohung mit einer Entlassung durch den Arbeitgeber aufgestellt hat (vgl. insbesondere die Urteile vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB sowie das Senatsurteil vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - n.v.).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen ist anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien den Begriff des Auflösungsvertrages auch in diesem üblichen Sinne verwenden wollten (vgl. BAG Urteile vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt, sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 04.11.1957 - 2 AZR 57/56

    Verdacht eines Geschäftsdiebstahls - Fristgemäße Kündigung - Schuldhaftes

    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Dies hat der Senat in dem Urteil vom 4. November 1957 - 2 AZR 57/56 - (AP Nr. 39 zu § 1 KSchG) damit begründet, wenn man in solchen Fällen nur eine außerordentliche fristlose Kündigung zulassen wollte, so würde dies zu dem unerträglichen Ergebnis führen, daß der Arbeitgeber für ein Entgegenkommen, nur fristgemäß zu kündigen, bestraft würde.
  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 112/83
    Auszug aus BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
    Soweit in solchen Fällen, insbesondere bei Auflösungsverträgen, nach Ausspruch einer Kündigung von einem "Verzicht" auf Kündigungsschutz gesprochen wird, geht es nicht um einen Verzicht im rechtstechnischen Sinn, sondern um einen Verzicht nach dem Sprachgebrauch der Arbeitsrechtspraxis (vgl. Urteil des Siebten Senats vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; Urteile des erkennenden Senats vom 3. Mai 1979, BAG 32, 6, 11 = AP Nr. 6 zu § 4 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe, sowie vom 10. Mai 1984 - 2 AZR 112/83 -, zu 2 der Gründe, nicht veröffentlicht; Herschel, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 4 KSchG 1969; Bernert, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 4 KSchG 1969).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Es ist daher nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie tatsächlich vorgenommen worden wäre, nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu III 1 der Gründe; vgl. schon BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Die wortgleichen Vorgängervorschriften des § 11 Abs. 10 MTV in § 9 Abs. 9 des Manteltarifvertrags für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 1980 sowie in § 10 Abs. 9 des Manteltarifvertrags vom 6. Juli 1989 hat das Bundesarbeitsgericht dahin ausgelegt, dass damit den Parteien eines Auflösungsvertrags das verzichtbare Recht eingeräumt werden sollte, den Vertrag innerhalb einer Frist von drei Werktagen zu widerrufen (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu I 1 der Gründe; 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - zu II 7 a der Gründe, BAGE 74, 281) .

    Das Widerrufsrecht nach § 11 Abs. 10 MTV schiebt das endgültige Zustandekommen des Vertrags bis zum Ablauf der Bedenkzeit hinaus (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu I 1 der Gründe für die wortgleiche Vorgängervorschrift in § 9 Abs. 9 MTV) .

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB, denn auch die ordentliche Kündigung bringt stets für den Arbeitnehmer Nachteile mit sich(Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe).

    Das hat der Senat bereits in seinemUrteil vom 24. Januar 1985 (- 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) zu einem Vorläufer des hier anwendbaren Tarifvertrages entschieden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht