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   BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75   

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https://dejure.org/1976,254
BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75 (https://dejure.org/1976,254)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1976 - 2 AZR 322/75 (https://dejure.org/1976,254)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 (https://dejure.org/1976,254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer Bertiebsabteilung - Arbeitskräfteüberhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 131
  • NJW 1977, 124
  • DB 1976, 2213
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56

    Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs - Betriebsferien - Kurzarbeit -

    Auszug aus BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75
    Sie versperrt den Blick auf die - für die Frage der Betriebsbedingtheit - erforderliche Prüfung, ob durch die Rationalisierungsmaßnahme für die Tätigkeit des Klägers kein Bedürfnis mehr vorhanden ist (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    aa) Zwar muß der Arbeitgeber vor einer Kündigung wegen einer Rationalisierungsmaßnahme versuchen, den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz wegfällt, anderweitig in seinem Betrieb oder möglicherweise in einem anderen Betrieb des Unternehmens einzusetzen (vgl. BAGE 28, 131 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12, aaO).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Denn eine Einschränkung des auswahlrelevanten Personenkreises auf die einzelnen Betriebsabteilungen ist rechtlich unzutreffend, da insoweit auf den Betrieb als Ganzes abzustellen ist, wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. bspw. 1. Juli 1976 - 2 AZR 322/75 -BAGE 28, 131; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116; 5. Mai 1994 - 2 AZR 917/93 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 23 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 31; 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 - KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 609).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Eine Kündigung ist aus innerbetrieblichen Gründen gerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber im Unternehmensbereich zu einer organisatorischen Maßnahme entschließt, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (BAGE 28, 131, 133 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 31, 157, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 a der Gründe).
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