Rechtsprechung
   BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Kündigung vor Dienstantritt

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Kündigung vor Dienstantritt

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung vor Dienstantritt: Beginn der Kündigungsfrist im Zweifel mit Zugang der Kündigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Arbeitsvertragsrecht - Kündigung vor Dienstantritt; regelmäßiger Beginn der Kündigungsfrist erst ab Zeitpunkt der vereinbarten Dienstaufnahme auch bei Fehlen besonderer Anhaltspunkte für ein (vorübergehendes) Beschäftigungsinteresse?

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung vor Dienstantritt - regelmäßiger Beginn der Kündigungsfrist

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 25.03.2004, 2 AZR 324/03 (Kündigung vor Dienstantritt)" von RA Alexander Raif, Elmar Köstner, original erschienen in: AuR 2004, 392 - 394.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 25.03.2004, 2 AZR 324/03 (Kündigung vor Dienstantritt)" von RA Alexander Raif, Elmar Köstner, original erschienen in: AuR 2004, 392 - 394.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2004, 3444
  • DB 2004, 1436
  • NZA 2004, 1089



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05  

    Kündigung ist schon vor Arbeitsaufnahme möglich // Es gilt die Kündigungsfrist

    Ergeben sich aus dem Vertrag keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen, so ist kein hinreichender sachlicher Grund ersichtlich, die Kündigung vor Dienstantritt rechtlich anders zu behandeln als die Kündigung nach Dienstantritt, bei der die Kündigungsfrist auch ab Zugang der Kündigung läuft (so zuletzt BAG 25. März 2004 - 2 AZR 324/03 - AP BGB § 620 Kündigung vor Dienstantritt Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Kündigung Nr. 1, mwN).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09  

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Ein solcher Kündigungsausschluss ist grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 324/03 - AP BGB § 620 Kündigung vor Dienstantritt Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Kündigung Nr. 1) und darf damit grundsätzlich auch als Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden.
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 6 Sa 909/11  

    Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses vor Beginn der Probezeit bei begründeten

    Zu diesen Rechtsgrundsätzen gehört es, dass ein Arbeitsverhältnis regelmäßig bereits vor seinem Beginn gekündigt werden kann, wenn die Arbeitsvertragsparteien nichts anderes geregelt haben oder sich der Ausschluss der Kündigung nicht aus anderen Umständen ergibt (allgemeine Meinung, vgl. nur BAG v. 25.03.2004 - 2 AZR 324/03 - NZA 2004, 1089; BAG v. 14.12.1988 - 5 AZR 10/88 - n.v., zitiert nach juris; APS - Linck, § 622 BGB Rn.70 m.w.N.).
  • KG, 13.07.2009 - 23 U 50/09  

    § 621 Nr 3 BGB, § 622 Abs 3 BGB

    Grundsätzlich kann die Kündigung schon vor Beginn des Dienstverhältnisses erklärt werden (BAG NJW 2004, 3444; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl. 2009, Vorb v § 620 Rn.29; Caesar, Die Kündigung vor Arbeitsantritt, NZA 1989, 251, 252).
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