Rechtsprechung
BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Stützung einer Kündigung auf den Vorwurf des Diebstahls - Rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer - Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vorliegen eines wichtigen ...
- bag-urteil.com
Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BetrVerfG § 102 Abs. 1
Papierfundstellen
- NJW 1987, 516 (Ls.)
- NZA 1986, 677
- BB 1987, 1114
- DB 1986, 2187
Wird zitiert von ... (101) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 10.09.1982 - 7 AZR 201/80
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtspr. des BAG seit BAG 16, 72, 81 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1977 - 2 AZR 722/75 - zu I 2 a der Gründe; vom 2. Oktober 1977 - 2 AZR 416/76 - zu III 3 a der Gründe sowie vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - zu III 1 der Gründe; Urteile des Siebten Senats vom 10. September 1982 - 7 AZR 201/80 - zu IV der Gründe; vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - zu II 2 der Gründe - sowie vom 23. März 1984 - 7 AZR 323/82 - zu III 2 a der Gründe; sämtlich nicht veröffentlicht).Eine Verdachtskündigung liegt auch nicht vor, soweit es um die Frage geht, ob bereits die den Verdacht begründenden (erwiesenen) Tatsachen selbst die Kündigung rechtfertigen, etwa weil sie - ohne Rücksicht auf den aus ihnen hergeleiteten Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine bestimmte strafbare bzw. pflichtwidrige Handlung begangen - selbst geeignet sind, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu erschüttern (BAG 16, 72, 80;… Senatsurteil vom 20. Oktober 1977, aaO; Urteil des Siebten Senats vom 10. September 1982, aaO).
Dies kann sowohl vor dem Prozeß, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (Urteil des Siebten Senats vom 10. September 1982, aaO …und vom 23. März 1984, aaO, zu III 2 c der Gründe).
Der Verdacht einer strafbaren Handlung stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der in dem Tatvorwurf nicht enthalten ist (so zutreffend Urteil des Siebten Senats vom 10. September 1982, aaO).
Wie bereits der Siebte Senat (Urteile vom 10. September 1982, aaO …sowie vom 23. März 1984, aaO, zu III 2 d der Gründe) zutreffend angenommen hat, stellt der Verdacht einer strafbaren Handlung auch im Sinne des § 102 BetrVG einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der in der dem Betriebsrat mitgeteilten Behauptung, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, nicht enthalten ist.
- BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63
Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung - …
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtspr. des BAG seit BAG 16, 72, 81 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1977 - 2 AZR 722/75 - zu I 2 a der Gründe; vom 2. Oktober 1977 - 2 AZR 416/76 - zu III 3 a der Gründe sowie vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - zu III 1 der Gründe; Urteile des Siebten Senats vom 10. September 1982 - 7 AZR 201/80 - zu IV der Gründe; vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - zu II 2 der Gründe - sowie vom 23. März 1984 - 7 AZR 323/82 - zu III 2 a der Gründe; sämtlich nicht veröffentlicht).Eine Verdachtskündigung liegt auch nicht vor, soweit es um die Frage geht, ob bereits die den Verdacht begründenden (erwiesenen) Tatsachen selbst die Kündigung rechtfertigen, etwa weil sie - ohne Rücksicht auf den aus ihnen hergeleiteten Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine bestimmte strafbare bzw. pflichtwidrige Handlung begangen - selbst geeignet sind, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu erschüttern (BAG 16, 72, 80;… Senatsurteil vom 20. Oktober 1977, aaO;… Urteil des Siebten Senats vom 10. September 1982, aaO).
Wie der Senat bereits in dem Urteil BAG 16, 72 betont hat, sind nur die Fälle unter dem Begriff der Verdachtskündigung einzureihen, in denen es gerade der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Rechtschaffenheit des Arbeitnehmers zerstören oder auf andere Weise eine unerträgliche Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen kann.
Hierzu gehört, daß er dem verdächtigen Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gibt (BAG 16, 72).
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 323/82
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Anspruch auf Rückzahlung einer …
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtspr. des BAG seit BAG 16, 72, 81 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1977 - 2 AZR 722/75 - zu I 2 a der Gründe; vom 2. Oktober 1977 - 2 AZR 416/76 - zu III 3 a der Gründe sowie vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - zu III 1 der Gründe; Urteile des Siebten Senats vom 10. September 1982 - 7 AZR 201/80 - zu IV der Gründe; vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - zu II 2 der Gründe - sowie vom 23. März 1984 - 7 AZR 323/82 - zu III 2 a der Gründe; sämtlich nicht veröffentlicht).Dies kann sowohl vor dem Prozeß, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (…Urteil des Siebten Senats vom 10. September 1982, aaO und vom 23. März 1984, aaO, zu III 2 c der Gründe).
Wie bereits der Siebte Senat (…Urteile vom 10. September 1982, aaO sowie vom 23. März 1984, aaO, zu III 2 d der Gründe) zutreffend angenommen hat, stellt der Verdacht einer strafbaren Handlung auch im Sinne des § 102 BetrVG einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der in der dem Betriebsrat mitgeteilten Behauptung, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, nicht enthalten ist.
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Diebstahl außerhalb seines Beschäftigungsbetriebes und der Arbeitszeit in einem anderen, räumlich entfernten Betrieb des Arbeitgebers begangen hat, wie der Senat in dem Urteil vom 20. September 1984 (- 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB) entschieden hat, dem ein insoweit gleichgelagerter Fall zugrunde lag.Im vorliegenden Fall hat die Klägerin als in der Debitorenbuchhaltung beschäftigte Sachbearbeiterin in ihrem Beschäftigungsbetrieb keine einem Kassierer oder nur einem Verkäufer vergleichbare Vertrauensstellung bekleidet, so daß ihr Verhalten keine berechtigten Zweifel an ihrer Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit aufkommen lassen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. September 1984, aaO, zu I 4 der Gründe).
- BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (ständige Rechtspr. des BAG seit BAG 16, 72, 81 = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I 3 b der Gründe; Senatsurteile vom 22. September 1977 - 2 AZR 722/75 - zu I 2 a der Gründe; vom 2. Oktober 1977 - 2 AZR 416/76 - zu III 3 a der Gründe sowie vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 540/81 - zu III 1 der Gründe; Urteile des Siebten Senats vom 10. September 1982 - 7 AZR 201/80 - zu IV der Gründe; vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 143/82 - zu II 2 der Gründe - sowie vom 23. März 1984 - 7 AZR 323/82 - zu III 2 a der Gründe; sämtlich nicht veröffentlicht).Dies gilt auch dann, wenn der Vorwurf, bestimmte Pflichtverletzungen begangen zu haben, auf Schlußfolgerungen des Arbeitgebers beruht oder wenn der Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Kündigungsprozeß nicht den vollen Beweis für seine Behauptungen erbringen kann, sondern nur ein begründeter Verdacht nicht auszuschließen ist (…Senatsurteil vom 22. September 1974, aaO; Urteil des Siebten Senats vom 20. Januar 1984, aaO).
- BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55
Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene …
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 20. März 1958 - 2 AZR 60/55 - = AP Nr. 3 zu § 580 ZPO). - BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht von ihm bekannten Kündigungsgründen, so ist zwar die Kündigung nicht wegen Verstoßes gegen § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, jedoch kann der Kündigungsgrund im Kündigungsprozeß nicht mehr berücksichtigt werden (BAG 34, 309; 35, 190 = AP Nr. 22 und 23 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Die Anhörung des Arbeitnehmers ist in einem solchen Fall Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung, wie der Senat in dem Urteil vom 11. April 1985 (- 2 AZR 239/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) klargestellt hat. - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Zutreffend sind beide Vorinstanzen davon ausgegangen, daß auch die rechtswidrige und schuldhafte Entwendung einer im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Sache von geringem Wert durch den Arbeitnehmer an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung). - BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75
Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche …
Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu 2 c der Gründe) ist der Arbeitgeber auch nicht gehalten, sogleich wegen Verdachts einer Straftat zu kündigen. - BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 540/81
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Die Mitteilung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer solle schon und allein wegen des Verdachts einer pflichtwidrigen Handlung gekündigt werden, gibt ihm sogar weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden als eine Anhörung wegen einer als erwiesen behaupteten Tat (Senat 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c cc der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 217). - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot
Eine solche Mitteilung gibt dem Betriebsrat weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden im Anhörungsverfahren als eine Unterrichtung wegen einer als erwiesen dargestellten Handlung (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 28, BAGE 137, 54; 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c cc der Gründe) .b) Hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitgeteilt, er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis wegen einer nach dem geschilderten Sachverhalt für erwiesen erachteten Handlung zu kündigen, und stützt er die Kündigung im Prozess bei unverändert gebliebenem Sachverhalt auch darauf, der Arbeitnehmer sei dieser Handlung zumindest verdächtig, so ist er mit dem Kündigungsgrund des Verdachts wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats ausgeschlossen (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c der Gründe; vgl. auch BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 804/08 - Rn. 24; 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - Rn. 27) .
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB - …
Die Mitteilung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer solle schon und allein wegen des Verdachts einer pflichtwidrigen Handlung gekündigt werden, gibt ihm sogar weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden als eine Anhörung wegen einer als erwiesen behaupteten Tat (Senat 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c cc der Gründe, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 217) .
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Die Mitteilung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer solle schon und allein wegen des Verdachts einer pflichtwidrigen Handlung gekündigt werden, gibt dem Betriebsrat sogar weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden als eine Anhörung wegen einer als erwiesen behaupteten Tat (…BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 24, aaO; 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - zu II 1 c cc der Gründe; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 217). - BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, wesentliche Punkte außer acht läßt oder die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG Urteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankeit). - BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit
Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 -AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63, zu I 2 der Gründe). - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB
Schließlich darf das Berufungsgericht keine überspannten Anforderungen an das Maß der richterlichen Überzeugung stellen (Senat 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 -AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63;… Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 73 Rn. 6). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Ein derartiges Nachschieben von Kündigungsgründen ist aber dann unzulässig, wenn die Ausübung des Kündigungsrechts der präventiven Kontrolle durch die Hauptfürsorgestelle unterliegt, weil die nachgeschobenen Gründe nicht Gegenstand des Zustimmungsverfahrens waren und die Hauptfürsorgestelle keine Gelegenheit hatte zu prüfen, ob sie die spezifischen Belange des Schwerbehinderten überwiegen und deshalb die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Kündigungsschranke rechtfertigen (offengelassen im Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 5 B 28.89 - ; ebenso in BAGE 35, 190 für die ordentliche Kündigung;… verneinend: Gröninger/Thomas, SchwbG 1991 § 21, Rdnr. 13, im Ergebnis wie hier für den präventiven Kündigungsschutz nach § 102 BetrVG BAGE 35, 190 ff. sowie BAG, Urteile vom 11. April 1985 und vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - <NZA 1986, 677 f.>). - LAG Köln, 14.09.2007 - 11 Sa 259/07
Betriebsratsanhörung bei Verdachtskündigung
Der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers kann vom Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess auch bei unverändert gebliebenem Sachverhalt nicht nachgeschoben werden, wenn der Betriebsrat im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG nur zu einer Tatkündigung angehört worden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).a) Vollendete oder auch nur versuchte Straftaten des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers sind zwar an sich durchaus geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung und einen verhaltensbedingten Grund i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG für eine ordentliche Kündigung zu bilden, wobei dies auch dann gilt, wenn die Straftaten vom Arbeitnehmer nicht bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten begangen werden, sich aber konkret auf das Arbeitsverhältnis auswirken, indem sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen oder gar zerstören (BAG, Urteil vom 20.09.1984 - 2 AZR 633/82, AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu I. 3. und 4. der Gründe; BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu I. 1. der Gründe; BAG, Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03, AP Nr. 179 zu § 626 BGB, zu II. 1. b) der Gründe).
Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969, zu B. I. 3. der Gründe jeweils m.w. Nachw.).
Dies gilt auch dann, wenn der Vorwurf, bestimmte Pflichtverletzungen begangen zu haben, auf Schlussfolgerungen des Arbeitgebers beruht oder wenn der Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Kündigungsschutzprozess nicht den vollen Beweis für seine Behauptungen erbringen kann, sondern nur ein begründender Verdacht nicht auszuschließen ist (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
Eine Verdachtskündigung liegt auch nicht vor, soweit es um die Frage geht, ob bereits die den Verdacht begründenden (erwiesenen) Tatsachen selbst die Kündigung rechtfertigen, etwa weil sie - ohne Rücksicht auf den aus ihrem hergeleiteten Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine bestimmte strafbare bzw. pflichtwidrige Handlung begangen - selbst geeignet sind, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zu erschüttern (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
Dies kann sowohl vor dem Prozess, etwa im Kündigungsschreiben, als auch später in den Tatsacheninstanzen geschehen (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
Denn in diesem Fall ist für den Kündigungsentschluss maßgebend, dass der Arbeitnehmer die strafbare Handlung tatsächlich begangen hat und dem Arbeitgeber aus diesem Grund die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) aa) der Gründe).
Die Anhörung des Arbeitnehmers ist in diesem Fall grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) bb) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04, a.a.O., zu B. I. 4. a) der Gründe m.w. Nachw.).
Unterrichtet der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht von ihm bekannten Kündigungsgründen, so ist zwar die Kündigung nicht wegen Verstoßes gegen § 102 Abs. 1 BetrVG unwirksam, jedoch kann der Kündigungsgrund im Kündigungsschutzprozess nicht mehr berücksichtigt werden (BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) der Gründe m.w. Nachw.).
Gibt der Arbeitgeber dagegen zu erkennen, dass er lediglich einen Verdacht gegen den Arbeitnehmer hegt und ihm bereits dieser Umstand für eine Entlassung ausreichend erscheint, so erhebt der Betriebsrat erfahrungsgemäß eher nachdrückliche Gegenvorstellungen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 03.04.1986 - 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. c) cc) der Gründe).
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Die Mitteilung, einem Arbeitnehmer solle wegen des Verdachts einer Handlung gekündigt werden, gibt dem Betriebsrat weit stärkeren Anlass für ein umfassendes Tätigwerden im Anhörungsverfahren als eine Anhörung wegen einer als erwiesenen behaupteten Handlung (vgl. Senat 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63;… KR/Fischermeier aaO.). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96
Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07
Zustimmungsersetzungsverfahren
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
- ArbG Berlin, 21.08.2008 - 2 Ca 3632/08
Kündigung wegen Manipulationsverdachts
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94
Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98
Kündigung; Kirchendienst
- BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90
Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb
- BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
- BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 735/94
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung - …
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung
- LAG Hamm, 17.08.2006 - 15 Sa 720/06
Tatkündigung und Verdachtskündigung; Nachschieben von Kündigungsgründen und …
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
- LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06
Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner …
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86
Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …
- LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 7/12
Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.2011 - 17 Sa 16/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - heimliche Übertragung …
- LAG Saarland, 12.09.2012 - 2 Sa 6/12
Fristlose Kündigung wegen Wegnahme von Abfalldieselöl vom Arbeitsplatz
- LAG Schleswig-Holstein, 18.09.1986 - 4 Sa 297/86
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen …
- LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 1474/11
Beweiserhebungsverbot - Spinddurchsuchung
- BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 759/94
Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat …
- BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung von Informationen aus …
- LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 456/88
Personalrat: Anhörung bei Verdachtskündigung - Anwewndung der zu § 102 BertVG …
- LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - Darlegungs- und Beweislast - …
- ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
- BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91
Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben
- LAG Berlin, 27.11.1987 - 5 Sa 64/87
Gefahrgeneigte Arbeit; Haftung; Verhältnismäßigkeit; Schaden
- LAG Hessen, 12.11.1992 - 12 Sa 587/92
Personalrat: Informationsanspruch bei Kündigungen - Vollständigkeit der …
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
- LAG Hamburg, 29.06.2001 - 6 Sa 9/01
Wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung; Wirksamkeit einer fristlosen …
- LAG Hessen, 11.08.1994 - 12 Sa 154/94
Umdeutung der Anhörung zu einer Verdachtskündigung in eine Tatkündigung; …
- BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 628/85
- LAG Hamm, 18.07.2006 - 9 Sa 1899/05
Außerordentliche Kündigung bei Tätlichkeiten unter Arbeitskollegen; keine …
- LAG Hessen, 21.12.2005 - 2 Sa 639/05
Auslauffrist - außerordentliche Änderungskündigung
- LAG Hamm, 17.08.2006 - 15 Sa 511/06
Beweislast im Kündigungsschutzprozess
- BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer …
- LAG Hessen, 29.06.2007 - 3 Sa 1550/06
Kündigung eines Umschülers
- LAG Baden-Württemberg, 15.01.2003 - 4 TaBV 3/02
Anhörung zur Verdachtskündigung; Betriebsrat
- ArbG Halle, 06.11.2012 - 2 BV 104/12
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens - …
- LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung
- LAG Hessen, 04.09.2003 - 9 Sa 1399/02
Verdachtskündigung; Anhörung des Arbeitnehmers; Kündigungserklärungsfrist
- LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …
- LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; …
- LAG Köln, 11.05.2001 - 11 Sa 228/01
Kündigung; fristlos; Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Hessen, 30.05.1995 - 9 Sa 1890/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Beweisaufnahme im Urteilsverfahren ohne Beweisantritt …
- BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 379/90
Erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz - Außerordentliche Kündigung aus …
- BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 162/90
Erschleichung von Lohnfortzahlung - Eigenmächtige Verlängerung des betrieblich …
- LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20
"Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2012 - 11 Sa 594/11
Verdachtskündigung
- ArbG Wuppertal, 17.05.2011 - 3 Ca 3284/10
Fristlose Kündigung, Drohung gegen Kollegen, Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit
- LAG Hessen, 07.02.2002 - 3 Sa 781/01
Darlegungslast des kündigenden Arbeitgebers gegenüber Rechtfertigungs- oder …
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 TaBV 3/05
Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes - Anforderungen …
- ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
- BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 3/95
Anspruch auf tarifliche Pflegezulage - Tätigkeit in halbgeschlossener Abteilung - …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.1995 - 12 Sa 188/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Verdachts- und …
- BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 799/93
Verdachtskündigung wegen Entwendung von Zollware aus einem Bordverkaufstrolley am …
- LAG Hessen, 10.02.2011 - 5 Sa 1413/10
Verdachtskündigung
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 111/89
Kündigung: Verdachtskündigung - Zulässigkeit - Voraussetzungen
- BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 693/93
Beihilfeanspruch wegen Unterbringung des Kindes in heilpädagogischem Heim - …
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 222/90
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Vorliegen eines …
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 170/86
- LAG Köln, 27.11.2012 - 11 Sa 546/12
Systematischer gemeinschaftlicher Arbeitszeitbetrug
- ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2005 - 18 Ca 1687/05
- LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
- BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 85/91
Schadenersatz wegen Vertragsverletzung - Fehlerhafte Beweiswürdigung und …
- BAG, 21.03.1991 - 2 ABR 64/90
Möglichkeit einer Zustimmungsersetzung des Betriebsrates zur Kündigung einer …
- ArbG Hamburg, 02.10.2000 - 21 Ca 233/00
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Eigentumsdelikte oder …
- LAG Düsseldorf, 22.05.1996 - 2 Sa 409/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Tat- und …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2011 - 3 Sa 95/10
Verdachtskündigung - veruntreute Unterschlagung - Schadensersatz
- LAG Hamburg, 26.09.1990 - 4 Sa 77/88
Fristlose Kündigung - Auftragsvergabe an Firma für Privatleistung zu günstigeren …
- LAG Hamm, 03.12.1998 - 4 Sa 703/98
Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung; Anspruch auf …
- BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 18/93
- LAG Hessen, 19.03.2003 - 1 Sa 1199/02
Rechtsunwirksamkeit einer ohne Zustimmung des Betriebsrats ausgesprochenen …
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.1988 - 5 Sa 1/88
Kündigungsgrund; Verdacht eines strafbaren Verhaltens; Zumutbares Verhalten zur …
- ArbG Hamburg, 25.09.2002 - 21 Ca 425/02
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung; Im Verhalten des Arbeitnehmers liegende …
- LAG Hessen, 14.03.1990 - 10 Sa 961/89
Voraussetzungen der Annahme einer Verdachtskündigung; Rechtmäßigkeit einer …
- VG Gelsenkirchen, 04.11.2002 - 11 K 619/00
Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit der außerordentlichen und ordentlichen …
- LAG Hamburg, 26.01.1996 - 6 Sa 13/95
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung (Interessenabwägung); Anforderungen an …
- ArbG Gießen, 17.05.2005 - 7 Ca 130/04