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   BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88   

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BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 (https://dejure.org/1989,388)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 (https://dejure.org/1989,388)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 (https://dejure.org/1989,388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren Arbeitnehmerin - Vertragsschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrages mit einer schwerbehinderten und schwangeren Arbeitnehmerin - Grundsätze des Vertragsschutzes - Abgrenzung zwischen einem festen Vertragsbindungswillen und einer bloßen Absichtserklärung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren Arbeitnehmerin - Vertragsschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG 1985 § 1; BGB § 620; BetrVG §§ 99, 102
    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren Arbeitnehmerin: Vertrauensschutz auf Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3173 (Ls.)
  • NZA 1989, 719
  • BB 1989, 1624
  • BB 1989, 1823
  • DB 1989, 1728
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Ein Arbeitgeber kann dann verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er bei einem Arbeitnehmer die Erwartung geweckt und bestätigt hat, [dieser] werde bei Eignung und Bewährung unbefristet weiterbeschäftigt, und wenn der Arbeitgeber sich mit einer Ablehnung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand setzt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63, AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Auf diese vom Großen Senat erwogene Möglichkeit eines Rechtsmißbrauches hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 (- 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 28. November 1963 (- 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgegriffen.

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62

    Anschlussvertrag an Probearbeitsverhältnis - Ferienmonat Gehalt

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Auf diese vom Großen Senat erwogene Möglichkeit eines Rechtsmißbrauches hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 (- 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 28. November 1963 (- 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgegriffen.

    Wenn er diese Vorstellung auch noch während der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bestätigt, kann es unter Berücksichtigung des Rechtsgedanken von § 315 BGB (vgl. dazu auch Söllner, SAE 1966, 255; Herschel, Anm. BAG AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) widersprüchlich sein, eine Übernahme trotz Vorliegens der selbst bestimmten Voraussetzungen wegen Hinzutretens solcher Umstände, die auch eine Kündigung nicht gerechtfertigt hätten, abzulehnen.

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zu einem Arbeitgeber stehen, kommt es nicht an (Beschluß vom 16. Dezember 1986, aa0; BAGE 51, 337, 342 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 102/88

    Auswirkung des § 8 MuSchG auf Wirksamkeit und Anfechtung des Vertrages

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Für einen der Senatsentscheidung vom 8. September 1988 (- 2 AZR 102/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) vergleichbaren Sachverhalt, daß die Beklagte nur eine einzige Arbeitnehmerin benötigt hätte und zwar allein auf einem Arbeitsplatz, den eine Schwangere nicht ausfüllen könnte, ist bisher nicht vorgetragen.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zu einem Arbeitgeber stehen, kommt es nicht an (Beschluß vom 16. Dezember 1986, aa0; BAGE 51, 337, 342 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Eine Befristungsvereinbarung ist danach wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ohne daß es eines vertraglichen Bezuges auf die Bestimmungen des BeschFG bedürfte (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2 AZR 308/88 - zur Veröffentlichung bestimmt; KR-Weller, 3. Aufl., § 1 BeschFG 1985 Rz 9; Mager/Winterfeld/Göbel/Seelmann, BeschFG 1985, Rz 86).
  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Es ist weiter nicht erforderlich, daß der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis befristet wird, auf einem neu eingerichteten Arbeitsplatz beschäftigt wird, Voraussetzung ist vielmehr allein, daß erstmals mit ihm arbeitsvertragliche Vereinbarungen geschaffen werden (vgl. BAG Urteil vom 27. April 1988 - 7 AZR 593/87 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Senatsurteil vom 8. Dezember 1988, aa0).
  • BAG, 25.09.1987 - 7 AZR 315/86

    Vorrang der SR 2y BAT vor Art 1 § 1 BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Bei der gesetzlichen Befristungsregelung des Art. 1 § 1 BeschFG 1985 handelt es sich um eine einseitig zwingende gesetzliche Vorschrift, die für den Zeitraum ihrer Geltungsdauer weder vorgesetzliche noch nachgesetzliche tarifvertragliche Befristungsmöglichkeiten verbietet, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind (BAG Urteil vom 25. September 1987 - 7 AZR 315/86 - AP Nr. 1 zu § 1 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Düttmann/Hinrichs/Kehrmann/Oberhofer, AiB 1985, 67, 71; Dütz, Anm. zu EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 1; Frey, Neues Arbeitsrecht, Teil A Rz 28; Friedhofen/Weber, NZA 1985, 337, 339; Kempen, AuR 1985, 374, 375; Kothe, BB 1986, 397, 408; Löwisch, BB 1985, 1200, 1201; Maier, BlStSozArbR 1985, 225, 227; Otto, NJW 1985, 1807, 1810; Rolfing/Rewolle/Bader, KSchG, Anh. 1, § 620 BGB IX 6; KR-Weller, aa0, § 1 BeschFG 1985 Rz 24 - 28).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Schon der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 12. Oktober 1960 (BAGE 10, 65, 75 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D 2 der Gründe) darauf verwiesen, eine "Berufung" des Arbeitgebers auf eine an sich wirksam vereinbarte Befristung könne in besonderen Fällen unzulässig sein, und zwar z. B. beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten i. S. des § 826 BGB.
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88
    Das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung soll die Interessen der bereits im Betrieb vorhandenen Arbeitnehmer wahren (BAGE 26, 149, 156 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Urteil vom 12. Oktober 1960, aaO), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 28. November 1963 - 2 AZR 140/62 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).

    Dafür genügt jedoch nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn nach Fristablauf schon weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, aaO, zu II 3 c der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 220).

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 620/00

    Befristeter Arbeitsvertrag mit wissenschaftlichem Mitarbeiter

    Vielmehr ist erforderlich, daß der Arbeitgeber bei Vertragsschluß oder während der Dauer des Zeitvertrages objektiv einen Vertrauenstatbestand schafft (BAG 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 c der Gründe; 10. Juni 1992 - 7 AZR 346/91 - EzA BGB § 620 Nr. 116, zu II 5 b der Gründe).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, zu II 2 der Gründe), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 der Gründe).

    Zur Entstehung eines Vertrauensschutzes genügt es nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn nach Fristablauf weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, aaO, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 346/91

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung eines

    Vielmehr hätte die Beklagte entweder bei Vertragsabschluß oder während der Dauer des Zeitvertrages objektiv einen Vertrauenstatbestand schaffen müssen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 28. August 1991 - 7 AZR 317/90 -, n.v., zu II 3 b der Gründe).

    Der Klägerin steht auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. hierzu BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 c und d der Gründe) kein Einstellungsanspruch zu, weil die Beklagte keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

  • LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13

    Wirksamkeit der Befristung einer Vertragsänderung

    Zwar könne ein Arbeitgeber verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er beim Arbeitnehmer die Erwartung geweckt hat, dieser werde bei Eignung und Bewährung befristet weiterbeschäftigt und wenn sich der Arbeitgeber mit einer Ablehnung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem von ihm geschaffenen Vertrauensbestand setze (BAG vom 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - Juris).

    Wie vom Arbeitsgericht zutreffend und unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - NZA 1989, 719) ausgeführt, kann ein Arbeitgeber verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er beim Arbeitnehmer die Erwartung geweckt und bestätigt hat, dieser werde bei Eignung und Bewährung unbefristet weiter beschäftigt und wenn sich der Arbeitgeber mit seiner Ablehnung einer dauerhaften Weiterbeschäftigung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem damit von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand setzt.

  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 662/95

    Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zwar anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 620 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65, 75 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu D 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP Nr. 4 zu § 91 AFG, zu II 2 der Gründe), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 26. April 1995, a.a.O.; BAG Urteil vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985, zu II 3 der Gründe).

    Zur Entstehung eines Vertrauensschutzes genügt es nicht, daß der Arbeitnehmer subjektiv erwartet, der Arbeitgeber werde ihn weiterbeschäftigen, soweit die für die Befristung maßgeblichen sachlichen Gründe bis dahin bedeutungslos geworden sind (BAG Urteil vom 16. März 1989, a.a.O., zu II 3 c der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1995, a.a.O., zu II 2 der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

    Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der einzelnen Arbeitnehmer (BAG Urt. v. 09.10.1970 - 1 ABR 18/69 - AP Nr. 4 zu § 63 BetrVG; Urt. v. 19.07.1977 - 1 AZR 483/74 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972; vgl. auch Richardi, a. a. O., Einleitung RZ 116 und Fitting/Kaiser/Heither/Engel/ Schmidt, BetrVG, 21. Aufl. 2002, § 1 RZ 196; vgl. auch BAG Urt. v. 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 2 zu § 1 BeschFG 1985 Nr. 8 unter II 2a) zum Schwerbehindertenvertrauensmann).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2008 - 9 Sa 145/08

    Keine rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine Befristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 17.10.2001 - 7 AZR 620/00, EzA § 620 BGB Hochschulen Nr. 31; 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 - EzA § 620 BGB Nr. 144; 16.03.1989 - 2 AZR 325/88 - EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 7; 17.04.2002 - 7 AZR 283/01 - EzA § 620 BGB Nr. 191) kann es dem Arbeitnehmer verwehrt sein, sich auf eine an sich wirksame Befristung zu berufen, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltes des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluss an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden.

    Unklar ist insoweit allerdings, welche genaue Rechtsfolge ein derartiges Verhalten des Arbeitgebers zeitigt: Während das Bundesarbeitsgericht zum Teil (etwa 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 -, aaO) darauf verweist, dem Arbeitgeber sei es bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen verwehrt, sich auf die an sich rechtswirksame Befristung zu berufen und unter Berufung auf das Urteil vom 16.03.1989 (aaO) zur Begründung dieser Rechtsfolge darauf verweist, dass bei Nichterfüllung der eigen gesetzten Verpflichtung durch den Arbeitgeber dieser nach Maßgabe der Grundsätze eines Verschuldens bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sei, wobei der auszugleichende Schaden in dem unterbliebenen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses liege, hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.04.2002 (7 AZR 283/01, aaO) ausdrücklich offen gelassen, ob ein treuwidriges Verhalten des Arbeitgebers überhaupt zum Fortbestand des befristeten Arbeitsverhältnisses führt oder im Falle eines vom Arbeitgeber hervorgerufenen und hernach enttäuschten Vertrauens nur ein Schadensersatzanspruch besteht und diesbezüglich wiederum unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.06.1998 (XII ZR 126/96 (NJW 1998, 2900 f.).

  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

  • BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 345/91
  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • LAG Hamm, 06.06.1991 - 16 Sa 1558/90

    Befristetes Probearbeitsverhältnis; Verlängerung des Arbeitsverhältnis;

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 326/00

    Zur Vertretung als Sachgrund für eine Befristung

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 283/01

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform - MTA

  • ArbG Berlin, 21.07.2011 - 33 Ca 4761/11

    Sachgrundlose Befristung - Unionsrechtskonformität von § 14 Abs 2 TzBfG -

  • LAG Düsseldorf, 28.11.1995 - 6 Sa 858/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Fortsetzung

  • LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 964/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage

  • LAG Niedersachsen, 19.07.2000 - 16a Sa 581/00

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach

  • LAG Hamm, 19.03.1993 - 10 (3) Sa 1532/92

    Berufsausbildung: Anwendbarkeit des BeschFG

  • LAG Köln, 27.04.2023 - 6 Sa 664/22

    Befristung; Entfristung; Auslegung; Treu und Glauben

  • ArbG Trier, 10.06.2015 - 5 Ca 219/14

    Plangemäße Weiterbeschäftigung eines bis zum Beginn der Sommerferien befristeten

  • LAG Berlin, 09.07.2004 - 6 Sa 486/04

    Vertretungsmacht; Schutzbereich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1998 - 1 Sa 402/97

    Vorlage zur Vorabentscheidung am Europäischen Gerichtshof; Nichteinstellung einer

  • BAG, 28.08.1991 - 7 AZR 317/90

    Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach zwischenzeitlicher

  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 284/01

    Voraussetzungen eines befristeten Arbeitsvertrags - Tarifliche

  • LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1919/00

    Fürsorgepflichtverletzung eines öffentlichen Arbeitgebers durch unterlassene

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 8 Sa 550/00

    Befristung; Hochschule; wissenschaftlicher Assistent; Fortsetzungsanspruch

  • ArbG Aachen, 12.05.2022 - 7 Ca 1910/21

    Befristung § 14 Abs. 2 S. 1 und S. 2 TzBfG und Vertrauenstatbestand 242 BGB

  • OLG Naumburg, 09.01.2023 - 12 U 31/22

    Schadensersatzanspruch eines selbständigen Handelsvertreters gegen Versicherung

  • LAG Hessen, 21.04.1999 - 2 Sa 1078/98

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Einigung über Befristungsgrundform;

  • LAG Köln, 17.02.1993 - 7 Sa 1118/92

    Arbeitsvertrag; Befristung; Arbeitsunfähigkeit; Beschäftigungspflicht;

  • LAG Hessen, 03.06.1993 - 12 Sa 1145/92

    Voraussetzungen eines Verschuldens bei Vertragsschluss; Verpflichtung des

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