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   BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02   

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BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02 (https://dejure.org/2003,157)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 AZR 326/02 (https://dejure.org/2003,157)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 (https://dejure.org/2003,157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung einer Erzieherin; Eingeschränkte Überprüfbarkeit durch das Revisionsgericht; Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses nach einer unternehmerischen Entscheidung; Ursächlichkeit der Organisationsentscheidung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen Stellenstreichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigungsrecht - Kündigung, betriebliche Gründe; Stellenstreichung im öffentlichen Dienst; Berechnung des Personalbedarfs nach SäKitaG; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (138)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Zwar muß nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu B II 1 der Gründe; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 -).

    Die Kündigung ist schon deshalb nicht nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam, weil die Klägerin ihre erstinstanzlich erhobene Rüge im Berufungsrechtszug nicht mehr weiter verfolgt hat (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 -).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Zu diesem Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers gehört auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe erledigt werden soll (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 561 mwN; insoweit zustimmend: Kühling AuR 2003, 92).

    Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muß der Arbeitgeber in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also mißbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Denn bei sozialen Auswahlentscheidungen muß der Arbeitgeber die maßgeblichen Sozialdaten der Personalvertretung mitteilen (vgl. BAG 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Die Arbeitnehmervertretung ist immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr. zB BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366 mwN).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94

    Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Denn bei sozialen Auswahlentscheidungen muß der Arbeitgeber die maßgeblichen Sozialdaten der Personalvertretung mitteilen (vgl. BAG 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 55; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung zB darin liegen, daß in einem Haushaltsplan eine Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidungen ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung zB darin liegen, daß in einem Haushaltsplan eine Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
    Zwar muß nicht ein bestimmter Arbeitsplatz entfallen sein (st. Rspr. BAG 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu B II 1 der Gründe; 17. Februar 2000 - 2 AZR 109/99 -).
  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 32/01

    Ansprüche aus dem LwAnpG beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG aus Anlass

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • LAG Sachsen, 30.04.2002 - 5 Sa 538/01
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97

    Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.2000 - 8 (5) Sa 981/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Beschäftigung bei

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Das wäre der Fall, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbleibenden Personals führte (Rost Jahrbuch des Arbeitsrechts Bd. 39 S. 83) oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126) .
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Daran fehlt es, wenn die Kündigung zu einer rechtswidrigen Überforderung oder Benachteiligung des im Betrieb verbliebenen Personals führte (vgl. Rost Jahrbuch des Arbeitsrechts Bd. 39 S. 83) oder die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung lediglich Vorwand dafür wäre, bestimmte Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeiten objektiv fortbestehen und etwa nur der Inhalt des Arbeitsvertrags als zu belastend angesehen wird (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 18, NZA 2012, 852; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - zu B I 3 d (1) der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126) .
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe).
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