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   BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90   

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BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90 (https://dejure.org/1991,22805)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1991 - 2 AZR 335/90 (https://dejure.org/1991,22805)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 335/90 (https://dejure.org/1991,22805)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Insoweit gilt für den Bereich der Handwerkskammern, die nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 HandwO in ihrer Satzung auch die Wahl des Vorstandes und seine Befugnisse regeln müssen, das gleiche wie für die entsprechenden Vorschriften in den Gemeindeordnungen über die gemeinsame Abgabe und Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen durch mehrere Vertretungsorgane (z.B. § 63 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung: Gemeindedirektor und Ratsvorsitzender), die ebenfalls nur Vertretungsregelungen enthalten (vgl. zu den gemeinderechtlichen Vorschriften BGH Urteil vom 15. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606; BAGE 59, 93, 100 f. = AP Nr. 6 zu § 174 BGB, zu III 5 a der Gründe).

    Wie der Bundesgerichtshof ( NJW 1984, 606 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82]) für die gemeinderechtliche Vertretungsregelung angenommen hat, muß in jedem Falle für die Genehmigung die Schriftform gefordert werden.

    Wenn die Vertretungsmacht an die Beachtung gewisser Förmlichkeiten gebunden ist, so können die Regeln der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht einer Erklärung, bei der diese Förmlichkeiten erkennbar mißachtet worden sind, nicht trotzdem bindende Wirkung zulegen (so für eine gemeinderechtliche Gesamtvertretungsregelung BGH NJW 1984, 606 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82]).

    Dies kann nur in Betracht kommen, wenn die Nichtigkeit Folgen für den Vertragsgegner zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würde und ein notwendiger Ausgleich mit anderen rechtlichen Mitteln nicht zu erzielen ist (so für den gemeinderechtlichen Bereich BGH NJW 1984, 606 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82]).

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Insoweit gilt für den Bereich der Handwerkskammern, die nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 HandwO in ihrer Satzung auch die Wahl des Vorstandes und seine Befugnisse regeln müssen, das gleiche wie für die entsprechenden Vorschriften in den Gemeindeordnungen über die gemeinsame Abgabe und Unterzeichnung von Verpflichtungserklärungen durch mehrere Vertretungsorgane (z.B. § 63 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung: Gemeindedirektor und Ratsvorsitzender), die ebenfalls nur Vertretungsregelungen enthalten (vgl. zu den gemeinderechtlichen Vorschriften BGH Urteil vom 15. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606; BAGE 59, 93, 100 f. = AP Nr. 6 zu § 174 BGB, zu III 5 a der Gründe).

    (ebenso BAGE 59, 93, 98 f. = AP, a.a.O.,; zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Die fristlose Kündigung ist, soweit sie auf den Verdacht eines unberechtigten Bezugs von Überstundenvergütung gestützt wird, schon deshalb unwirksam, weil die Beklagte nicht vorgetragen hat, den Kläger zu diesem Vorwurf, wie zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung erforderlich ( BAGE 49, 39, 54 ff. = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu C III 3 der Gründe), vor Ausspruch der Kündigung angehört zu haben.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen, zu 2 b der Gründe; BAGE 49, 39, 45 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe) können Kündigungsgründe, die bei Ausspruch der Kündigung bereits vorlagen, unabhängig davon nachgeschoben werden, ob sie dem Kündigenden vor oder nach der Kündigung bekannt geworden sind und ob sie mit den bisher geltend gemachten Gründen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen.

  • BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69

    Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Für § 63 Abs. 4 der Gemeindeordnung von Niedersachsen hat der Senat (Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB), soweit es Arbeitsverhältnisse betrifft Entscheidungen verstanden, die unter Fortbestand des laufenden Arbeitsverhältnisses verwaltungstechnisch zu treffen sind, wie etwa die Entscheidungen über Gesuche auf Urlaub und Dienstbefreiung, über Zubilligung von Prämien u.ä.
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Auch hierbei handelt es sich um einen "Arbeitsvertrag" i.S. des § 4 Abs. 1 BAT, bei dem es sich im Gegensatz zu Abs. 2 nicht um eine konstitutive, sondern um eine deklaratorische Formvorschrift handelt ( BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 541/79

    Konkludente Übertragung einer Tätigkeit auf Dauer - Zustimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Der Arbeitgeber war danach lediglich verpflichtet, die tatsächlich ausgeübte höherwertige Tätigkeit in Anlehnung an § 612 Abs. 2 BGB entsprechend zu vergüten, konnte aber vor Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens Arbeitnehmern diese Tätigkeit und damit auch die entsprechende höhere Vergütung jederzeit entziehen ( BAGE 38, 130, 139 = AP Nr. 7 zu § 75 BPersVG, m.w.N.).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts war die Ausübung des Mitbestimmungsrechts nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG auch Wirksamkeitsvoraussetzung für die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (vgl. zuletzt Urteil vom 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 89, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    bb) Diese Rechtsprechung hat der Vierte Senat jedoch in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - aufgegeben.
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Für die richterliche Überzeugungsbildung ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit ausreichend, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen ( BGHZ 53, 245, 256 ).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 335/90
    Es kann dahingestellt bleiben, ob entsprechend § 177 BGB die nachträgliche Genehmigung des zunächst durch einen Gesamtvertretungsberechtigten abgeschlossenen Rechtsgeschäfts durch den anderen Vertreter überhaupt zulässig ist (bejahend: BGH Urteil vom 4. Dezember 1981 - V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036; offengelassen: BGH Urteil vom 16. November 1978 - III ZR 81/77 - NJW 1980, 117).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

  • BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52

    Luftschutzbauten

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

    (cc) Ferner kann ein Nachschieben von Kündigungsgründen, die bei Ausspruch einer Kündigung bereits vorlagen, auch unabhängig davon, ob sie dem Kündigenden vor oder nach der Kündigung bekannt geworden sind und ob sie mit den bisher geltend gemachten Gründen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, grundsätzlich noch geschehen (BAG 28.2.1991 - 2 AZR 335/90 - zu A V 2 der Gründe, juris).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 936/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Selten vorkommende und außergewöhnliche Geschäfte fallen nicht darunter (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 335/90, Juris; Urteil vom 09.11.1993 - 3 AZR 302/93, Juris).
  • LAG Hamm, 27.09.2005 - 19 Sa 1364/05

    Einvernehmlicher Wechsel der Mitgliedschaftsform in einem Arbeitgeberverband;

    Selten vorkommende und außergewöhnliche Geschäfte fallen nicht darunter (BAG, Urteil vom 28.02.1991 - 2 AZR 335/90, Juris; Urteil vom 09.11.1993 - 3 AZR 302/93, Juris).
  • LAG Köln, 20.02.2015 - 4 Sa 573/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistigen Ausnutzens

    bb) Für die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche richterliche "Überzeugung" ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ausreichend, der den Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. z. B. BAG 28.02.1991 - 2 AZR 335/90).
  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 26/92

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses des Leiters der Innenverwaltung einer

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts hat der Senat durch Urteil vom 28. Februar 1991 - 2 AZR 335/90 - (nicht veröffentlicht) zurückgewiesen, soweit es die fristlose Kündigung der Beklagten vom 9. Dezember 1988 für unwirksam angesehen hat.
  • LAG Hamm, 22.09.1998 - 4 Sa 2082/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Anstellung als

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