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   BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00   

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https://dejure.org/2001,8629
BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00 (https://dejure.org/2001,8629)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2001 - 2 AZR 340/00 (https://dejure.org/2001,8629)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 2 AZR 340/00 (https://dejure.org/2001,8629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Verspätete Kündigungsschutzklage und nachträgliche Klagezulassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verspätete Kündigungsschutzklage; Gemeinsame Posteingangsstelle des Amtsgerichts und des Arbeitsgerichts; Nachträgliches Klagezulassungsverfahren ; Revisionszulassung gegen eine nicht revisible Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 13 Abs. 3 §§ 5 4 S. 1; ArbGG § 72 Abs. 3
    Prozeßrecht - Verspätet erhobene Kündiungsschutzklage; nachträgliche Klagezulassung; Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 570/80

    Kündigungsschutzklage - Revision

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00
    Sie kann deshalb den Senat entgegen § 72 Abs. 3 ArbGG nicht binden (BAG 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 87; HK-KSchG/Hauck 4. Aufl. § 5 Rn. 82).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2000 - 11 Sa 494/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung; Anwendung der

    Auszug aus BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. März 2000 - 11 Sa 494/99 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Eine weitere Beschwerde bzw. Rechtsbeschwerde kennt das zweistufige Klagezulassungsverfahren nicht (st. Rspr. des BAG, vgl. nur 25. Oktober 2001 - 2 AZR 340/00 - nv., zu II der Gründe; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 71; KR-Friedrich 6. Aufl. § 5 KSchG Rn. 151).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.05.2005 - 4 Sa 16/05

    Nachträgliche Klagezulassung - erst in der Berufungsinstanz gestellter Antrag

    Da das Verfahren auf nachträgliche Klagzulassung und das Kündigungsschutzverfahren in getrennten Verfahren zu verhandeln und entscheiden sind, kann über den Antrag auf nachträgliche Klagzulassung nicht inzident im Rahmen des Urteils im Kündigungsschutzprozess (BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 570/80 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 2; KR-Friedrich, 7. Aufl., § 5 Rz. 127; APS-Ascheid, a.a.O., Rz. 91) und folglich auch nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens mitentschieden werden (BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 340/00 - zitiert nach Juris).

    Jedoch liegt bereits in der Feststellung, dass der Antrag verfristet sei, eine - unzulässige - (Teil-)Entscheidung über den Antrag selbst (BAG, 25.10.2001, a.a.O.).

  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Zur Begründung hat er darauf verwiesen, das Verfahren der nachträglichen Klagezulassung kenne nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG nur als zweite Stufe die sofortige Beschwerde (BAG 25. Oktober 2001 - 2 AZR 340/00 - EzA KSchG § 5 Nr. 33; 14. Oktober 1982 - 2 AZR 570/80 - BAGE 41, 67, 71).
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