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   BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83   

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BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 (https://dejure.org/1984,1107)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 (https://dejure.org/1984,1107)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 (https://dejure.org/1984,1107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 201
  • NZA 1985, 367
  • BB 1985, 866
  • DB 1985, 1028
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83
    In diesem Falle müßte der Arbeitgeber das verbleibende Betriebsratsmitglied zwar in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG zur Kündigung hören, widersprechen könnte dieses aber der (ordentlichen) Kündigung nicht (BAG vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des

    Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83
    Der Sechste Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. August 1984 (- 6 AZR 520/82 -) schon zutreffend die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats vor seiner Konstituierung angenommen.
  • LAG Düsseldorf, 02.01.1968 - 8 Sa 350/67
    Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83
    Die Rechtsfolge ist, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, auch im Rahmen des § 102 BetrVG, nicht ausgeübt werden können (vgl. Barwasser, DB 1976, 914 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 102 Rz 4; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 29 m.w.N. und KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 24 a - 24 b m.w.N. sowie LAG Düsseldorf, BB 1968, 628).
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auch bei der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit kann es Fälle geben, in denen die Erkrankung den Arbeitnehmer zwar außerstande setzt, seine Arbeitspflichten zu erfüllen, nicht aber sein Betriebsratsamt wahrzunehmen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - zu B IV 1 der Gründe, BAGE 47, 201) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Selbst eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss nicht zu einer Verhinderung im Betriebsratsamt führen (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - BAGE 47, 201 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04

    Amtsunfähigkeit

    Allerdings muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur zeitweiligen Verhinderung des Betriebsratsmitgliedes führen (BAG, Urt. v. 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht -

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann zur Verhinderung i.d.S. führen, sie muss es aber nicht (allg. M., vgl. nur BAG 15. November 1984 - 2 AZR 341/83 - zu B. IV. 1. der Entscheidungsgründe; 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B. I. 2. c) der Gründe; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Lin-senmaier BetrVG 29. Aufl. § 25 Rn. 17; ErfK/Koch 19. Aufl. § 25 BetrVG Rn. 4; BeckOK ArbR/Besgen 49. Edition 1. September 2018 BetrVG § 25 Rn. 8; Düwell BetrVG 5. Aufl. § 25 Rn. 8 geht davon aus, dass ein Verhinderungsfall grundsätzlich nicht vorliegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung erscheint; Richardi/Thüsing BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 7 sprechen von einer widerlegbaren Vermutung) .
  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

    Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht vollständig freigestellter Betriebsratsmitglieder besteht lediglich eine Vermutung für die Amtsunfähigkeit des Betriebsratsmitglieds (BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - Rn. 19, juris) und die Vermutung ist widerlegt, wenn ein arbeitsunfähig erkranktes Mitglied des Betriebsrats dennoch zur Sitzung erscheint (LAG Schleswig-Holstein vom 26.05.2005 - 4 TaBV 27/04 - Rn. 27, juris; Richardi BetrVG/Thüsing BetrVG § 25 Rn. 7a).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.2005 - 11 Sa 788/05

    Kündigungsschutz bei einem Betriebsratsmitglied; Möglichkeit einer ordentlichen

    Die Situation krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds kann - muss aber nicht - zu dessen zeitweiliger Verhinderung führen (vgl. BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - EzA § 102 BetrVG Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe).

    Im Krankheitsfall streitet jedoch eine tatsächliche Vermutung für die Unfähigkeit zur Amtsausübung, die der klagende Arbeitnehmer widerlegen muss (vgl. APS/Koch, a.a.O., § 102 BetrVG Rdnr. 48; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rdnr. 36; auch das BAG 15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - EzA § 102 BetrVG Nr. 58, zu B IV 1 der Gründe, neigt zu dieser Auffassung).

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2010 - 16 Sa 59/10

    Kündigungsschutz eines Ersatzmitglieds nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG bei

    Soweit das Bundesarbeitsgericht zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgeführt hat, dass diese nicht stets zu einer zeitweiligen Verhinderung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führe, geht es davon aus, dass mit der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit allenfalls eine Vermutung der Amtsunfähigkeit verbunden ist (BAG vom 15.11.1984 - 2 AZR 341/83, NZA 1985, 367, Rn. 19; BAG vom 05.09.1986 - 7 AZR 175/85, DB 1987, 1641, Rn. 26).
  • BGH, 13.02.2014 - RiZ(R) 3/13

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen

    Zwar ist anerkannt, dass weder die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (BAG, Urteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 341/83, BAGE 47, 201, 205; Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04, NZA 2005, 1002) noch die Abwesenheit wegen Erholungsurlaubs zu einer objektiven Unmöglichkeit der Ausübung solcher Amtspflichten führt (BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 955/11, NZA 2013, 425 Rn. 19).
  • LAG München, 22.07.2004 - 2 TaBV 5/04

    Kosten für Fahrten zu Betriebsratssitzungen während der Elternteilzeit

    Folglich hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass ein erkranktes Betriebsratsmitglied nicht zwangsläufig an der Wahrnehmung seiner Betriebsratsaufgaben gehindert ist (BAG v.15.11.1984 - 2 AZR 341/83 - NZA 85, 367).
  • VGH Bayern, 23.07.2003 - 17 P 03.18

    Personalvertretungsrecht, Verpflichtung der Dienststelle zur Übernahme von

    Nach Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger (BayPVG RdNr. 11 a zu Art. 31) kommen als tatsächliche Verhinderungsgründe "in Betracht" Urlaub, Beurlaubung, Dienstreise und Krankheit, wobei in der Kommentierung ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen wird (BAG Urteil vom 15.11.1984, BAGE 47, 201, AP Nr. 2 zu § 25 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06

    Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und

  • ArbG Bonn, 04.05.2011 - 5 BV 51/11

    Förmliche Wirksamkeit der Wahl einer Hauptschwerbehindertenvertretung

  • LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97

    Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf

  • VGH Bayern, 23.07.2003 - 17 P 18.03

    Verhinderung eines Ersatzmitgliedes an einer Sitzung des Personalrates wegen

  • LAG Hessen, 28.11.1989 - 4 TaBV 98/88
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