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   BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92   

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https://dejure.org/1993,723
BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92 (https://dejure.org/1993,723)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1993 - 2 AZR 343/92 (https://dejure.org/1993,723)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 (https://dejure.org/1993,723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung - Indizwirkung häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten der Vergangenheit - Negative Gesundheitsprognose - Tatrichterliches Ermessen - Rechtliche Würdigung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen - Zukunftsprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 309
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; davor BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).

    Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senates zur krankheitsbedingten Kündigung gefolgt (Grundsatzurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO; ferner Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) und hat die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Arbeitgeberkündigung einer Prüfung in drei Stufen unterzogen.

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe).

    Der Senat hat dies zuletzt in der Entscheidung vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP, aaO, zu II 1 der Gründe) ausgesprochen, indem er selbst nur auf die nicht auf Betriebsunfällen beruhenden Fehltage abstellte.

  • BGH, 05.06.1981 - V ZR 11/80

    Abweichen von Sachverständigengutachten - Richterliche Zweifel -

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Sie ist revisionsrechtlich dahin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht seine eigene Sachkunde ausreichend begründet und sich mit dem Gutachten hinlänglich auseinandergesetzt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO und vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG zu B II 5 f der Gründe m. w. N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578).
  • BAG, 20.10.1970 - 2 AZR 497/69

    Sachverständiger - Auswahl im richterlichen Ermessen - Tatsachengericht -

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Sie ist revisionsrechtlich dahin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht seine eigene Sachkunde ausreichend begründet und sich mit dem Gutachten hinlänglich auseinandergesetzt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO und vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG zu B II 5 f der Gründe m. w. N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Sie ist revisionsrechtlich dahin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht seine eigene Sachkunde ausreichend begründet und sich mit dem Gutachten hinlänglich auseinandergesetzt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 1970 - 2 AZR 497/69 - AP Nr. 4 zu § 286 ZPO und vom 31. August 1989 - 2 AZR 8/89 - AP Nr. 16 zu § 12 SchwbG zu B II 5 f der Gründe m. w. N.; BGH Urteil vom 5. Juni 1981 - V ZR 11/80 - NJW 1981, 2578).
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 150/92 - nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe; davor BAG Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Zwar können auch solche Umstände für eine Auflösung sprechen, die eine Kündigung selbst nicht rechtfertigen; Voraussetzung ist aber immer, daß diese Gründe einer den Betriebszwecken dienlichen Zusammenarbeit entgegenstehen, wobei allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein Zerwürfnis sei eingetreten, nicht ausreichen; vielmehr sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (BAGE 37, 135 = AP Nr. 8 zu § 9 KSchG 1969 und Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Zwar können auch solche Umstände für eine Auflösung sprechen, die eine Kündigung selbst nicht rechtfertigen; Voraussetzung ist aber immer, daß diese Gründe einer den Betriebszwecken dienlichen Zusammenarbeit entgegenstehen, wobei allgemeine Redewendungen etwa des Inhalts, die Vertrauensgrundlage sei weggefallen oder ein Zerwürfnis sei eingetreten, nicht ausreichen; vielmehr sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (BAGE 37, 135 = AP Nr. 8 zu § 9 KSchG 1969 und Urteil vom 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP Nr. 18 zu § 9 KSchG 1969, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (BAG Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
    Das Berufungsgericht ist der ständigen Rechtsprechung des Senates zur krankheitsbedingten Kündigung gefolgt (Grundsatzurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP, aaO; ferner Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) und hat die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Arbeitgeberkündigung einer Prüfung in drei Stufen unterzogen.
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

  • BAG, 30.11.1956 - 1 AZR 260/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungs- und Beweispflicht bei Klage gegen

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Durch das Revisionsgericht ist auch zu überprüfen, ob das Tatsachengericht auf eine vorhandene eigene Sachkenntnis hingewiesen und spätestens in den Entscheidungsgründen ausreichend begründet hat, woher es diese Sachkunde nimmt (BAG 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - zu II 3 der Gründe; 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - zu II 2 d aa der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Die mit einem unbestimmten Rechtsbegriff verbundene Einräumung eines Beurteilungsspielraums ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar (vgl. BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Die mit einem unbestimmten Rechtsbegriff verbundene Einräumung eines Beurteilungsspielraums ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar (vgl. BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - Rn. 17, EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39).
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