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   BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75   

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BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 (https://dejure.org/1976,1943)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 (https://dejure.org/1976,1943)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1976 - 2 AZR 346/75 (https://dejure.org/1976,1943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dringender Fall - Außerordentliche Kündigung - Stellungnahme des Personalrats - Abkürzung der Frist - Anhörungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1977, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75
    Auch eine einseitig vom Arbeitgeber veranlagte Verkürzung der gesetzlichen Anhörungsfristen des § 102 Abs. 2 BetrVG wegen eines sogenannten Eilfalles ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk bestimmte Urteil des Senates vom 1J. November 1975 - 2 AZR 610/74- - [unter 5 c der Gründe], abgedruckt in EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 20).

    Das gilt nicht nur, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne überhaupt mit dem zuständigen Vertretungsorgan in Verbindung getreten zu sein, sondern auch im Palle einer Kündigung vor Abschluß des Anhörungsverfahrens (vgl. BAG AP Nr. 2 und 4 zu § 102 BetrVG 1972 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk vorgesehenen Urteile des Senates vom 18. September 1975 - 2 AZR 594-/74-vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74- - und vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 - [demnächst] AP Nr. 6, 7 nnd 8 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 346/75
    Das gilt nicht nur, wenn der Arbeitgeber kündigt, ohne überhaupt mit dem zuständigen Vertretungsorgan in Verbindung getreten zu sein, sondern auch im Palle einer Kündigung vor Abschluß des Anhörungsverfahrens (vgl. BAG AP Nr. 2 und 4 zu § 102 BetrVG 1972 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk vorgesehenen Urteile des Senates vom 18. September 1975 - 2 AZR 594-/74-vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74- - und vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 - [demnächst] AP Nr. 6, 7 nnd 8 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

    Ebenso wenig kommt es auf die Frage an, ob das Arbeitsgericht mit seinen Ausführungen, wonach der Zeitablauf und das Drohen des Ablaufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB von dem beklagten Landkreis letztendlich selbst verschuldet ist, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 - AP 1977 § 78 PersVG Nr. 1 abweicht, weil dort die Notwendigkeit der Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ohne Einschränkung als dringender Fall genannt ist.

    Ebenso wenig kommt es auf die Frage an, ob das Arbeitsgericht mit seinen Ausführungen, wonach der Zeitablauf und das Drohen des Ablaufs der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB von dem beklagten Landkreis letztendlich selbst verschuldet ist, von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1976 - 2 AZR 346/75 - AP 1977 § 78 PersVG Nr. 1 abweicht, weil dort die Notwendigkeit der Einhaltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB ohne Einschränkung als dringender Fall genannt ist.

  • LAG Niedersachsen, 03.11.2009 - 13 Sa 1497/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bei Abkürzung der

    Nicht jeder sachliche Grund ist ausreichend, vielmehr muss es sich um Gründe von erheblichem Gewicht handeln (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zu § 78 PersVG Niedersachsen; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4/94, Die Personalvertretung 1996, S. 330).
  • LAG Niedersachsen, 25.04.2006 - 13 Sa 1795/05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer

    Aus der Formulierung "bis auf fünf Tage" folgt im Übrigen, dass auch in dringenden Fällen nicht immer eine Abkürzung auf fünf Tage gerechtfertigt ist, sondern dass sich der Umfang der Abkürzung auf das notwendige Maß zu beschränken hat (BAG vom 23.09.1976, 2 AZR 346/75, AP Nr. 1 zur § 78 PersVG Niedersachsen; BVerwG, Beschluss vom 15.11.1995, 6 P 4.94, Die Personalvertretung 1996, Seite 330; Fey/Rehren, a.a.O., § 39, Rdnr. 59).
  • BAG, 16.12.1981 - 2 AZR 1102/78
    Der Landesgesetzgeber ist daher nicht gezwungen, die im Bundespersonalvertretungsgesetz vorgesehene Beteiligungs form des Personalrates (Mitbestimmung oder Mitwirkung) einzuhalten (BVerfGE 51, 43, 53 = AP Nr. 1 zu § 108 BPersVG; BAG Urteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 346/75 - AP Nr. 1 zu § 78 PersVG Niedersachsen; BAG Urteil vom 9. Mai 1980 - 7 AZR 376/78 - AP Nr. 2 zu § 108 BPersVG; Dietz/Richardi, aaO, § 104 Rz 3; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, Bundespersonalvertretungsgesetz, 3. Aufl., § 104 Rz 6; Kuhn/Sabottig/Schneider/ Thiel/Wehner, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 104 Rz 2; eben so das unveröffentlichte Urteil des BAG vom 6. Mai 1980 - 6 AZR 271/78 -).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1998 - 8 Sa 743/97

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise

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