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   BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82   

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BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82 (https://dejure.org/1982,11142)
BAG, Entscheidung vom 22.12.1982 - 2 AZR 350/82 (https://dejure.org/1982,11142)
BAG, Entscheidung vom 22. Dezember 1982 - 2 AZR 350/82 (https://dejure.org/1982,11142)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Sanktion ernsthaft erwägen durfte.

    stand des Arbeitgebers (BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB und BAG vom 26. November 1981, aaO).

  • BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69

    Rechtmäßigkeit der Androhung einer fristlosen Entlassung

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    b) In subjektiver Hinsicht gehört zum Begriff der Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB der sogenannte Nötigungswille des Drohenden, d.h. dessen Absicht, den Bedrohten durch sein Verhalten in eine Zwangslage zu versetzen, um ihn zu veranlassen, die ihm nahegelegte Willenserklärung abzugeben (BGB-RGRK, aaO, § 123 Anm. 51; Deubner, JuS 1971, 71, 72; BAG vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - AP Nr. 20 zu § 123 BGB und das Urteil des Senates vom 20. November 1969, aaO).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Sanktion ernsthaft erwägen durfte.

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil vom selben Tage im Parallelfall 2 AZR 282/82.

    Diese sich aus dem Interessenkonflikt zwischen der Erfüllung des Arbeitsvertrages und der Wehrpflicht eines türkischen Arbeitnehmers ergebende Rechtslage hat der Senat in dem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom selben Tage (- 2 AZR 282/82 -) eingehend dargelegt.

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    stand des Arbeitgebers (BAG 32, 194 = AP Nr. 21 zu § 123 BGB und BAG vom 26. November 1981, aaO).

  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59

    Drohung - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urteile vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer Kündigung dann nicht widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Sanktion ernsthaft erwägen durfte.

  • BSG, 14.12.1976 - 3 RK 50/74

    Gewährung von Krankengeld für die Zeit eines unbezahlten Urlaubs - Unterbrechung

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    Bei einer Dauer des Leistungsverweigerungsrechts von zwei Monaten wird auch das Sozialversicherungsverhältnis nach § 311 Satz 1 Nr. 1 RVO unterbrochen (vgl. BSG vom 14. Dezember 1976 - 3 RK 50/74 - AP Nr. 7 zu § 9 BUrlG) .
  • BAG, 08.12.1955 - 2 AZR 13/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung während der Schwangerschaft, Anfechtung der

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Nacht des Ankün digenden abhängig dargestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21 - alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatsachenrichters vollständig ist, ob wesentliche Beweisantritte übergangen sind und ob die getroffenen Feststellungen und Schlußfolgerungen möglich sind oder ob sie gegen Denkgesetze und Erfahrungsregeln verstoßen (BAG 14, 206, 210).
  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    b) In subjektiver Hinsicht gehört zum Begriff der Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB der sogenannte Nötigungswille des Drohenden, d.h. dessen Absicht, den Bedrohten durch sein Verhalten in eine Zwangslage zu versetzen, um ihn zu veranlassen, die ihm nahegelegte Willenserklärung abzugeben (BGB-RGRK, aaO, § 123 Anm. 51; Deubner, JuS 1971, 71, 72; BAG vom 5. April 1978 - 4 AZR 621/76 - AP Nr. 20 zu § 123 BGB und das Urteil des Senates vom 20. November 1969, aaO).
  • BAG, 19.04.1978 - 5 AZR 834/76

    Zur Weiterbezahlung eines Arbeitnehmers im Falle eines erkrankten, in seinem

    Auszug aus BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
    Im Anschluß an Herschel (Anm. zum Urteil des BAG vom 19. April 1978 - 5 AZR 834/76 - BAG 30, 240 = AP Nr. 48 zu § 616 BGB) nimmt der Senat daher an, die Pflicht zur Ableistung des türkischen Wehrdienstes erweise sich gegenüber der Arbeitspflicht wegen der bei der Verweigerung des Wehrdienstes einschneidenden Sanktionen als die stärkere.
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Kommt es zu einer Kollision zwischen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und seiner Pflicht zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten, löst § 616 BGB diesen Konflikt zugunsten des Arbeitnehmers auf und verpflichtet den Arbeitgeber zur Fortzahlung der Vergütung (vgl. BAG 22. Dezember 1982 - 2 AZR 350/82 - zu III 2 c der Gründe; Fabricius Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis 1970 S. 107, 114).
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