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   BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99   

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BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 (https://dejure.org/2000,1575)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 (https://dejure.org/2000,1575)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 (https://dejure.org/2000,1575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 551 Nr. 7; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; ZPO § 552; ; ZPO § 516

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 551 Nr. 7, § 222 Abs. 2, §§ 552, 516
    Urteil ohne Gründe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 551 Nr. 7, § 222 Abs. 2, § 552, § 516
    Absoluter Revisionsgrund der verspäteten Urteilsabsetzung: Berechnung der Fünfmonatsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    §§ 222 Abs. 2, 516, 551 Nr. 7, 552 ZPO
    Urteil/Berechnung der Frist für schriftliche Niederlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 360
  • NJW 2000, 2835
  • MDR 2000, 900
  • NZA 2000, 611
  • NJ 2000, 503 (Ls.)
  • BB 2000, 1042
  • BB 2000, 1683
  • DB 2000, 1288
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat mit Beschluß vom 27. April 1993 (GmS-OGB 1/92 AP ZPO § 551 Nr. 21 = EzA ZPO § 551 Nr. 1) erkannt, daß abweichend von der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil iSv. § 551 Nr. 7 ZPO als nicht mit Gründen versehen anzusehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt und von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind.

    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluß vom 27. April 1993, aaO) begrenzt aus Gründen der Rechtssicherheit die Zeit für die nachträgliche Abfassung, Unterzeichnung und Übergabe des bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßten Urteils entsprechend § 552 ZPO auf längstens fünf Monate und führt zur Begründung aus, § 552 ZPO sei eine Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen, bis wann ein Rechtsmittel eingelegt werden könne, wenn die unterlegene Partei eine Entscheidung nicht in Händen habe.

    Die zitierte Rechtsprechung zu § 551 Nr. 7 ZPO trägt der Gefahr Rechnung, daß die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe wegen des abnehmenden richterlichen Erinnerungsvermögens im Einzelfall nicht mehr gewahrt ist und daß diese Gefahr in dem Maße größer wird, in dem der Zeitabstand zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsberatung auf der einen und der Abfassung der Urteilsgründe auf der anderen Seite zunimmt (GmS-OGB vom 27. April 1993, aaO).

    Der Gemeinsame Senat (Beschluß vom 27. April 1993 aaO zu 4) hat unter ausdrücklichem Hinweis auf § 9 Abs. 5 S 3 ArbGG abgelehnt, die Sonderregelungen verschiedener Prozeßordnungen zur Rechtsmitteleinlegung bei fehlender Rechtsmittelbelehrung im Rahmen des § 551 Nr. 7 ZPO fristverlängernd zu berücksichtigen.

  • OLG Frankfurt, 14.09.1972 - 19 U 65/72
    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Der Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist verschiebt sich dann nicht etwa auf den ersten Werktag nach dem Ende der 5-Monats-Frist (OLG Frankfurt am Main 14. September 1972 - 19 U 65/72 - NJW 1972, 2313; MünchKomm/ZPO, Rimmelspacher, § 516 Rn. 16; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 516 Rn. 14; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 222 B II; Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. § 552 Rn. 1, § 516 Rn. 18; Thomas-Putzo ZPO 20. Aufl. § 552 Rn. 1, § 516 Rn. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 552 Rn 2, § 516 Rn. 12; Musielak/Ball ZPO § 552 Rn. 1, § 516 Rn. 9).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44; 15. November 1995 - 2 AZR 1036/94 - AP ZPO § 551 Nr. 34 = EzA ZPO § 551 Nr. 4).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 1036/94

    Verspätet abgesetztes Urteil

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (BAG 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44; 15. November 1995 - 2 AZR 1036/94 - AP ZPO § 551 Nr. 34 = EzA ZPO § 551 Nr. 4).
  • BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96

    Beginn der einmonatigen Frist zur Einlegung einer Beschwerde - Beschwerde gegen

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Der Sinn der 5-Monats-Frist, den Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung nicht auf unbestimmte Zeit an unerkannten Verlautbarungsmängeln scheitern zu lassen (BGH 5. März 1997 - XII ZB 160/96 - NJW-RR 1997, 770, 771 unter Hinweis auf die Niederschrift über die Sitzung des Unterausschusses des Rechtsausschusses des Bundesrates vom 9. Mai 1979 S 56), erfordert keine Anwendung des § 222 Abs. 2 ZPO auf diese Frist.
  • BAG, 14.09.1984 - 7 AZR 528/83

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbelehrung - Jahresfrist

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Dem steht auch nicht entgegen, daß im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Ablauf der 5-Monats-Frist des § 552 ZPO nicht die Revisionsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 S 4 ArbGG beginnt (BAG 14. September 1984 - 7 AZR 528/83 - AP ArbGG 1979 § 9 Nr. 3 = EzA ZPO § 516 Nr. 1).
  • RG, 27.02.1931 - VII 590/30

    Wann läuft die um einen Monat verlängerte Revisionsbegründungsfrist ab, wenn der

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Dem dient allein die sich anschließende Rechtsmittelfrist (OLG Frankfurt am Main, aaO; vgl. RGZ 131, 337).
  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Auszug aus BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99
    Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Rechtsprechung deshalb, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorlagebeschluß an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (BVerwG 23. April 1992 GrSen 1/91 AP ZPO § 551 Nr. 19; vgl. BGH 24. Oktober 1990 - XII ZA 101/89 - AP ZPO § 551 Nr. 18) mehrfach betont hat, unabhängig von den konkreten Umständen eine starre Grenze eingeführt.
  • BAG, 15.09.2022 - 10 AZB 11/22

    Sofortige Beschwerde - verspätete Absetzung Berufungsurteil - Beginn

    § 222 Abs. 2 ZPO ist auf die Fünfmonatsfrist des § 72b ArbGG nicht anwendbar (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; Schwab/Weth/Ulrich ArbGG 6. Aufl. § 72b Rn. 14; Helml/Pessinger/Pessinger ArbGG 5. Aufl. § 72b Rn. 18; NK-GA/Düwell § 72b ArbGG Rn. 6; aA GMP/Müller-Glöge 10. Aufl. § 72b Rn. 25) .

    Dabei handelt es sich um eine starre, sog. uneigentliche Frist, die den Zeitraum, der für die nachträgliche Niederlegung der schriftlichen Urteilsgründe äußerstenfalls zur Verfügung steht, strikt limitiert (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN) .

    Es soll sichergestellt werden, dass die in das niedergelegte Urteil aufgenommenen Entscheidungsgründe mit den Gründen übereinstimmen, die nach dem Ergebnis der auf die mündliche Verhandlung folgenden Urteilsberatung für die richterliche Überzeugung und für die von dieser getragenen Entscheidung maßgeblich waren (vgl. BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 93, 360; BSG 17. Februar 2009 - B 2 U 189/08 B - mwN; auch BVerfG 26. März 2001 - 1 BvR 383/00 - zu B I 2 c cc der Gründe; 27. April 2005 - 1 BvR 2674/04 - zu II 2 der Gründe) .

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist für

    Die Frist von fünf Monaten zur Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle endet auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag und nicht erst am darauffolgenden Werktag (vgl BAG vom 17.2.2000 - 2 AZR 350/99 = BAGE 93, 360).

    Dieses Erinnerungsvermögen nimmt aber nicht nur von Montag bis Freitag ab (vgl BAG vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - BAGE 93, 360, 364).

  • LAG Thüringen, 12.09.2000 - 7 Sa 656/97

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung einer Lehrerin im öffentlichen

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  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2021 - 2 Sa 289/20

    Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - ehrenamtliche Tätigkeit - Darlegungs-

    Ein erst nach Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung mit allen richterlichen Unterschriften zur Geschäftsstelle des Gerichts gelangtes vollständig abgesetztes Urteil ist als ein Urteil ohne Entscheidungsgründe anzusehen (§ 60 Abs. 4 ArbGG, § 547 Ziff. 6 ZPO; vgl. BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 - Rn. 14, juris).
  • LAG Hessen, 04.10.2005 - 4 Ta 448/05

    Säumnis - Verkündungstermin

    Die Fristen der §§ 517, 548 ZPO tragen dem nachlassenden menschlichen Erinnerungsvermögen Rechnung (vgl. GmS-OBG 27.04.1993 - GmS-OBG 1/92 - AP ZPO § 551 Nr. 21, zu II. 3., 4.; BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats 26.03.2001 - 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33, zu B. I. 2. c) cc); BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 - AP ZPO § 551 Nr. 52, zu 2.; 01.10.2003 - 1 ABN 62/01 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 5, zu II. 4.).
  • LAG Köln, 01.09.2006 - 4 Sa 365/06

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Dieser war ein Dienstag, so dass dahinstehen kann, dass § 222 Abs. 2 ZPO auf das Ende der Fünfmonatsfrist keine Anwendung findet (BAG 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 - EZA § 551 ZPO Nr. 8).
  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

    Es ist aus diesem Grund als Urteil ohne Gründe anzusehen (§ 60 Abs. 4 ArbGG, § 551 Ziff. 7 ZPO; vgl. zuletzt BAG vom 17.02.2000, 2 AZR 350/99, NZA 11/2000, S. 611 - 613).
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 5/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen von

    Ob dies in Analogie zu § 64 Abs. 3 SGG, § 222 Abs. 2 ZPO oder § 222 Abs. 1 ZPO iVm § 193 BGB zu einer Fristverlängerung bis zum 28.4.2014 (Montag) führt (ablehnend der 2. Senat des BSG, Beschluss vom 17.2.2009 - B 2 U 189/08 B - SozR 4-1750 § 547 Nr. 2, ebenso BAGE 93, 360) , kann im vorliegenden Fall offenbleiben, weil das Urteil ohnehin erst am 29.4.2014 (Dienstag) zur Geschäftsstelle gelangt ist.
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 149/00

    Urteil ohne Gründe

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen (zuletzt Senat 17. Februar 2000 - 2 AZR 350/99 - zVv. mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 2 Sa 209/20

    Berufungsbegründung - Fristberechnung - Fünf-Monats-Frist -

    Der Sinn der Frist, den Eintritt der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung nicht auf unbestimmte Zeit an unerkannten Verlautbarungsmängeln scheitern zu lassen, erfordert keine Anwendung des § 222 Abs. 2 ZPO auf diese Frist (BAG, Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 350/99 - Rn. 13, juris).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 175/03

    Überschreiten der Fünf-Monats-Frist

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