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   BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04   

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https://dejure.org/2004,2250
BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 (https://dejure.org/2004,2250)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 2 AZR 36/04 (https://dejure.org/2004,2250)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 (https://dejure.org/2004,2250)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung einer ordentlich unkündbaren schwerbehinderten Arbeitnehmerin wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Kündigung unmittelbar nach Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung; Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin; Vorliegen eines Dauerkündigungsgrundes; Gesundheitsprognose im Kündigungszeitpunkt; ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; SGB IX § 91 Abs. 5
    Kündigung; Schwerbehindertenrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Außerordentliche Kündigung gegenüber tariflich ordentlich unkündbarer, schwerbehinderter Arbeitnehmerin wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit; unverzüglicher Ausspruch der Kündigung nach § 91 Abs. 5 SGB IX ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten (hier: wegen Krankheit): Frist zum Ausspruch nach Zustimmung des Integrationsamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1271
  • DB 2004, 2273
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Letzteres war hier, da es sich um eine unveränderten Dauerkündigungsgrund handelte, nicht der Fall (s. auch BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kommt bei einem Ausschluss der ordentlichen Kündigung auf Grund tariflicher Vereinbarung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer erheblich gestört ist (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -).

    Es wird zu prüfen sein, ob für die Gesundheitsprognose, dass bei der Klägerin im Kündigungszeitpunkt in unzumutbarem Umfang mit weiterem krankheitsbedingten Ausfall (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 -) zu rechnen war, wirklich die Einholung eines Sachverständigengutachtens notwendig ist, oder ob insoweit schon die bisherigen ärztlichen Stellungnahmen ausreichen.

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Hier könnte es auch eine Rolle spielen, dass der seinerzeit auch bei der Beklagten in Düsseldorf beschäftigte Lebensgefährte der Klägerin ausweislich der Akten offenbar etwa zum gleichen Zeitpunkt wie die Klägerin einen Versetzungsantrag "aus dem Rheinland nach Westfalen" gestellt hat (vgl. BAG, 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 -BAGE 85, 140 LS 3 b und c).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Damit macht die Beklagte einen Dauertatbestand geltend, der sich fortlaufend neu verwirklicht (Für den Fall dauernder Krankheitsanfälligkeit: BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 627/99 - BAGE 96, 65).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Dabei ist jedoch die spätere Entwicklung mit zu bewerten, soweit sie die Prognose im Kündigungszeitpunkt bestätigt (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zVv.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Letzteres war hier, da es sich um eine unveränderten Dauerkündigungsgrund handelte, nicht der Fall (s. auch BAG 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 19 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Da durch § 91 Abs. 5 SGB IX die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB lediglich ausgedehnt wird (vgl. zu § 21 Abs. 5 SchwbG BAG 15. November 2001 - 2 AZR 380/00 - BAGE 99, 358), greift die Vorschrift erst dann ein, wenn die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB abgelaufen ist.
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Oktober 2003 - 8 Sa 774/03 - aufgehoben.
  • BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04
    Fällt der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weg und weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle zu, so ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht verpflichtet, für den Arbeitnehmer einen dritten Arbeitsplatz freizukündigen, der zB wegen seiner räumlichen Nähe zur Wohnung des Klägers aus dessen Sicht günstiger ist (BAG 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    b) Im Fall einer lang andauernden - durchgehenden - Arbeitsunfähigkeit liegt ein solcher Dauertatbestand vor (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe; 21. Mai 1996 - 2 AZR 455/95 - zu II 1 b bb der Gründe) .

    Es ist aber - insbesondere, wenn dem Kündigungsgrund ein prognostisches Element innewohnt - nicht unzulässig, die spätere Entwicklung in den Blick zu nehmen, soweit sie - wie hier - die Prognose bestätigt (BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu III der Gründe; vgl. für den Fall der betriebsbedingten Kündigung BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 109, 40) .

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Damit hat sie einen Dauertatbestand geltend gemacht, der sich fortlaufend neu verwirklichte (vgl. BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 45; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    § 91 Abs. 5 SGB IX dehnt damit zwar die 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB aus (Senat 27. November 2003 - 2 AZR 601/02 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 1; 13. Mai 2004 - 2 AZR 36/04 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 626 Krankheit Nr. 2).
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