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   BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05   

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BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05 (https://dejure.org/2005,11318)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 2 AZR 36/05 (https://dejure.org/2005,11318)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 2 AZR 36/05 (https://dejure.org/2005,11318)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) entsteht das inner- oder außerbetrieblich veranlasste Erfordernis für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG in aller Regel nicht unmittelbar und allein durch bestimmte wirtschaftliche Entwicklungen (Produktionsrückgang usf.), sondern auf Grund einer durch wirtschaftliche oder technische Entwicklungen veranlassten Entscheidung des Arbeitgebers (unternehmerische Entscheidung).

    Ist eine derartige unternehmerische Entscheidung getroffen worden, so ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).

    In Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch die Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits getroffen sind, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - aaO).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Voraussetzung ist aber, dass die Organisationsentscheidung ursächlich für den vom Arbeitgeber behaupteten Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses ist (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

    (2) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine unternehmerische Organisationsentscheidung nicht nur in einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsabläufe, sondern auch darin liegen, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - DB 2006, 110, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126).

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 mwN; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 -BAGE 71, 56).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Da er sich jedoch nicht gegen den Inhalt der Vereinbarung, sondern gegen deren Zustandekommen wendet, kann allenfalls eine Nichtigkeit unter dem Gesichtspunkt einer nach § 138 BGB unzulässigen verwerflichen Einwirkung auf die Entscheidungsfreiheit (vgl. BGH 6. Oktober 1998 - XI ZR 244/97 - NJW 1999, 135) des Betriebsrates durch die Beklagte in Betracht gezogen werden.
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Es muss vielmehr nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerhaft eine an sich gebotene Beweisaufnahme unterlassen haben soll und welches Ergebnis diese Beweisaufnahme hätte zeitigen müssen (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8; 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweiserhebung kausal für die Entscheidung gewesen ist (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 380/99 - BAGE 96, 123 mwN; 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 -BAGE 71, 56).
  • BAG, 02.08.1984 - 2 AZR 26/83
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05

    Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung -

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 241/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 31.08.2004 - 14 Sa 33/04

    Sozialauswahl

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 158/04

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    (3) Dass der Senat in der Entscheidung vom 22. September 2005 (- 2 AZR 36/05 -) angenommen hat, bei der dortigen Filiale der Beklagten in H habe es sich um einen eigenständigen Betrieb gehandelt, kann nichts an dem vorstehenden Ergebnis ändern.

    Überdies beruhten die Feststellungen in dem Urteil vom 22. September 2005 (aaO) auf dem dort von den Parteien vorgetragenen und vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachenstoff, der sich maßgeblich von den hier vorgetragenen Tatsachen unterschied.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - 11 Sa 289/06

    Beendigungskündigung bei Filialschließung

    Die Filiale in Ludwigshafen U sei exakt so organisiert gewesen, wie die Filiale, über die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 22.09.2005, 2 AZR 36/05, zu entscheiden hatte.

    Selbst wenn gemäß Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten worden ist, ist eine Sozialauswahl nicht mit den Mitabeitern der anderen Betriebe durchzuführen (BAG 15.12.2005, 6 AZR 199/05; 02.06.2005, 2 AZR 158/04; 22.09.2005, 2 AZR 36/05).

    Die Zusammenfassung von Betrieben zur Erleichterung der Bildung von Betriebsräten bzw. sachgerechter Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen durch einen einheitlichen Betriebsrat ändert an der Zuordnung einzelner Arbeitnehmer zu ihren jeweiligen Beschäftigungsbetrieben im Sinne des § 23 KSchG nichts (BAG 22.09.2005, a.a.O.).

    Andererseits fehlt ihnen aber ein Leitungsapparat, um insbesondere in personellen oder sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen zu können (vgl. BAG 22.09.2005, a.a.O.).

  • LAG München, 27.06.2006 - 6 Sa 1265/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Beklagte tritt diesen Ausführungen entgegen unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2005 - 2 AZR 36/05, womit die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 31. August 2004 (4 Sa 33/04) zurückgewiesen worden ist.
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