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   BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96   

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https://dejure.org/1997,34978
BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96 (https://dejure.org/1997,34978)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 2 AZR 361/96 (https://dejure.org/1997,34978)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 (https://dejure.org/1997,34978)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Voraussetzung für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 79 Abs. 2 BPersVG das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Widerspruchs ist (Besgen/Jüngst, Die Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen, 2. Aufl., Rz 297 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., §§ 72, 79, 108 BPersVG Rz 50, § 102 BetrVG Rz 200, 142 ff.; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 79 Rz 80; vgl. zu der gleichlautenden Vorschrift des § 102 Abs. 5 BetrVG: Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Da ein solcher Fall hier vorliegt, kann offenbleiben, ob eine solche analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BPersVG entgegen dem klaren Wortlaut der Vorschrift überhaupt in Betracht kommt (dagegen die bisherige Senatsrechtsprechung, Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
    Auch die darüber hinaus von der Betriebsvertretung geltend gemachten Einwendungen stellen unbeschadet der Möglichkeit, hierauf einen Widerspruch zu stützen (vgl. BAG Urteil vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP Nr. 1 zu § 79 BPersVG) keinen ordnungsgemäßen Widerspruch i.S.v. § 79 Abs. 1 Satz 3 BPersVG dar, der einen Weiterbeschäftigungsanspruch auslösen könnte.
  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
    Weder der einzelne Zivilbedienstete noch die Betriebsvertretung haben einen Anspruch darauf, daß die Streitkräfte einen bestimmten Bedarf an zivilen Arbeitskräften gerade durch örtliche Arbeitskräfte i.S.v. Art. IX Abs. 4 NATO-Truppenstatut decken (BAG Beschluß vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 = AP Nr. 1 zu Art. 1 NATO-Truppenstatut).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
    Hätte der Kläger insoweit Zahlungen erhalten, müßte er diese nach § 812 BGB zurückgewähren (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 297/90 - BAGE 69, 324 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.1996 - 9 (11) Sa 656/95

    Widerspruch des Personalrates; Widerspruchsgründe; Arbeitsplatz;

    Auszug aus BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 361/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. März 1996 - 9 (11) Sa 656/95 - aufgehoben.
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Hat der Entsendestaat auf Grund seiner Hoheitsgewalt abschließend entschieden, die vom Kläger erledigten Arbeiten in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch örtliche Arbeitskräfte erledigen zu lassen, so ist damit infolge einer grundsätzlich nicht nachprüfbaren Unternehmerentscheidung der bisherige Arbeitsplatz des Klägers entfallen (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 - RzK III 2a Nr. 37).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Hat der Entsendestaat aufgrund seiner Hoheitsgewalt abschließend entschieden, die vom Arbeitnehmer erledigten Arbeiten in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch örtliche Arbeitskräfte erledigen zu lassen, so entfällt damit infolge einer grundsätzlich nicht nachprüfbaren Entscheidung der bisherige Arbeitsplatz (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 30, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 148; 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 - zu II 3 der Gründe, RzK III 2a Nr. 37) .
  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 246/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Hat der Entsendestaat auf Grund seiner Hoheitsgewalt abschließend entschieden, die von der Klägerin erledigten Arbeiten in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch örtliche Arbeitskräfte erledigen zu lassen, so ist damit infolge einer grundsätzlich nicht nachprüfbaren Unternehmerentscheidung der bisherige Arbeitsplatz der Klägerin entfallen (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 - RzK III 2a Nr. 37 ).
  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 PB 27.11

    Ortskräfte; militärische Dienststellen der Bundeswehr in einem anderen

    Solche Personen können vielmehr auch nach der Entsendung neu eingestellt werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/83 - BAGE 48, 81 , vom 17. Oktober 1990 - 5 AZR 645/89 - juris Rn. 22 ff., vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 - juris Rn. 19, vom 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232 und vom 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - juris Rn. 32 und 42).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 6 Sa 215/21

    Stationierungsstreitkräfte - Änderungskündigung - Wiederholungskündigung

    Hat der Entsendestaat aufgrund seiner Hoheitsgewalt abschließend entschieden, die vom Arbeitnehmer erledigten Arbeiten in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang durch örtliche Arbeitskräfte erledigen zu lassen, so entfällt damit infolge einer grundsätzlich nicht nachprüfbaren Entscheidung der bisherige Arbeitsplatz (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 163/11 - Rn. 26 f.; 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - Rn. 30; 27. Februar 1997 - 2 AZR 361/96 -, jeweils zitiert nach juris).
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