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   BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91   

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BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91 (https://dejure.org/1991,1312)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1991 - 2 AZR 363/91 (https://dejure.org/1991,1312)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 (https://dejure.org/1991,1312)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 69, 171
  • MDR 1992, 684
  • NZA 1992, 543
  • BB 1992, 572
  • BB 1992, 639
  • DB 1992, 949
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 757/79

    Bestimmtheit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    a) Die Auslegung der nichttypischen Willenserklärung vom 15. September 1989 durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Auslegung mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut der Erklärung vereinbar ist, ob nicht anerkannte Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen ist (ständige Rechtsprechung seit BAGE 4, 360, 364 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe; BAGE 37, 267, 270 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 412/90

    Tarifliche Kündigungsfristen, hier: § 53 Abs. 2 BAT

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung kann daher dem Kläger nicht abgesprochen werden (ebenso Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 412/90 - EzA § 53 BAT Nr. 1).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    a) Die Auslegung der nichttypischen Willenserklärung vom 15. September 1989 durch das Berufungsgericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin nachprüfbar, ob die Auslegung mit den Denkgesetzen oder dem Wortlaut der Erklärung vereinbar ist, ob nicht anerkannte Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB) verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen ist (ständige Rechtsprechung seit BAGE 4, 360, 364 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II der Gründe; BAGE 37, 267, 270 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Kündigungserklärung, zu I 1 der Gründe).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch im Zusammenhang mit Art. 12 GG entschieden (Beschluß vom 7. Februar 1990 - 1 BvR 26/84 - AP Nr. 65 zu Art. 12 GG, zu C I 3 der Gründe, mit zust. Anm. von Canaris, unter I 3).
  • RG, 25.10.1912 - III 197/12

    Kündigung des Dienstvertrags nach § 624 BGB

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Die Vorschrift des § 624 BGB beruht auf der Erwägung, daß eine über eine gewisse Zeit hinausgehende dauernde Fesselung des Dienstverpflichteten aus sozialpolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen unzulässig sei (Motive zum BGB, Bd. 2, S. 466), daß eine längere als fünfjährige Gebundenheit den Dienstverpflichteten übermäßig in der persönlichen Freiheit beschränke und dem Gange der modernen Entwicklung wiederstrebe, die darauf gerichtet sei, die wirtschaftliche Freiheit des Dienstverpflichteten, des wirtschaftlich Schwachen zu erweitern (Protokolle Bd. 2, S. 300; Denkschrift zum BGB, S. 640; Stenographische Berichte über die Beratung des BGB im Reichstag, S. 737, 2812 ff.; zitiert nach RGZ 80, 277, 279).
  • BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69

    Kündigung - Arbeitplatzwechsel

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Von hier aus gesehen ist § 624 BGB im Streitfall nicht einschlägig (ebenso BAG Urteil vom 1. Oktober 1970 - 2 AZR 542/69 AP Nr. 59 zu § 626 BGB, mit zustimmender Anmerkung von Hueck).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des zeitlich gestaffelten Inkrafttretens

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der diesem Recht und dem auf Vertragsfreiheit (Art. 1, 2 GG) Rechnung zu tragen hat, ist bei bevorzugender Typisierung (zugunsten der Kündigungsmöglichkeit in Verträgen von mehr als fünfjähriger Dauer) weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 ff.; 44, 290, 295; von Mangold/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 1 Rz 18).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
    Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der diesem Recht und dem auf Vertragsfreiheit (Art. 1, 2 GG) Rechnung zu tragen hat, ist bei bevorzugender Typisierung (zugunsten der Kündigungsmöglichkeit in Verträgen von mehr als fünfjähriger Dauer) weiter als bei benachteiligender Typisierung (BVerfGE 17, 1, 23 ff.; 44, 290, 295; von Mangold/Klein/Starck, GG, 3. Aufl., Art. 3 Abs. 1 Rz 18).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung in § 15 Abs. 4 TzBfG bestehen nicht (zu § 624 BGB: vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - BAGE 69, 171 = AP BGB § 624 Nr. 2 = EzA BGB § 624 Nr. 1).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Nach einer längeren Bindung als fünf Jahre wird der Arbeitnehmer in seiner persönlichen Freiheit übermäßig beschränkt (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 69, 171 = AP BGB § 624 Nr. 2 = EzA BGB § 624 Nr. 1) .

    Bei typisierender Betrachtungsweise von § 15 Abs. 4 TzBfG hat der Gesetzgeber, dem auf dem Gebiet der Vertragsfreiheit ein weiter Spielraum zusteht, einen angemessenen Ausgleich zwischen den beteiligten Interessen gefunden (zu § 624 BGB vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - zu II 3 b der Gründe, aaO) .

  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2021 - 1 Sa 12/21

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung - AGB-Kontrolle - Weiterbildung zum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - Rn. 29; BAG 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - Rn. 34; BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 32) hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Parteien eines Arbeitsverhältnisses gefunden.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Die Norm soll eine überlange Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis verhindern und durch die Einräumung eines Kündigungsrechts der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers dienen (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - BAGE 69, 171; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - BAGE 84, 255).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

    Mit der Regelung in § 624 BGB, die derjenigen in § 7 des Arbeitsvertrages der Parteien entspricht, hat der BGB-Gesetzgeber dem Umfang des Schutzbereichs aus Art. 12 GG mit der Einführung eines Kündigungsrechts des Arbeitnehmers unter Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Lebenszeitverträgen zulässigerweise eine Grenze gezogen (Senatsurteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - BAGE 69, 171 = AP Nr. 2 zu § 624 BGB).
  • ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11

    Arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten

    Das BAG hat im Urteil vom 19.12.1991 (2 AZR 363/91, NZA 1992, 534) keine Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit des § 624 BGB geäußert und eine Vereinbarung akzeptiert, nach der sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ablauf des Fünf-Jahres-Vertrags lösen konnte.
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 844/95

    Planstelleninhaber: Recht auf Eigenkündigung -Vorzeitige Beendigung des

    Mit der Regelung in § 624 BGB, die derjenigen in § 7 des Arbeitsvertrages der Parteien entspricht, hat der BGB-Gesetzgeber dem Umfang des Schutzbereichs aus Art. 12 GG mit der Einführung eines Kündigungsrechts des Arbeitnehmers unter Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Lebenszeitverträgen zulässigerweise eine Grenze gezogen (Senatsurteil vom 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - BAGE 69, 171 = AP Nr. 2 zu § 624 BGB).
  • LAG Hamm, 26.07.2002 - 7 Sa 669/02

    befristeter Vertrag, Zeitvertrag im Sinne des § 624 BGB

    Dieses Interesse an alsbaldiger Feststellung ist auch dadurch begründet, dass der Beklagte Vertragsbeziehungen zur Konkurrentin aufgenommen hat und beabsichtigt, zu ihr ab sofort in Wettbewerb zu treten (zu vergleichbarer Problematik: BAG, Urteil vom 19.12.1991 - 2 AZR 363/91 - AP Nr. 2 zu § 624 BGB).
  • LAG Niedersachsen, 31.10.2008 - 10 Sa 346/08

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit einer

    Selbst eine Vertragsgestaltung, nach der die Parteien einen Arbeitsvertrag für die Dauer von zunächst 5 Jahren eingehen und sich dieser um weitere 5 Jahre verlängert, wenn er nicht zuvor vom Arbeitnehmer mit einer angemessenen Kündigungsfrist - im Streitfall von einem Jahr - gekündigt wird, verstößt nicht gegen Art. 12 GG; vgl. BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991, 2 AZR 363/91, AP Nr. 2 zu § 624 BGB.
  • LAG München, 22.08.2007 - 11 Sa 1277/06

    AGB-Kontrolle, Bindungswirkung eines Vier-Jahres-Vertrags

    aa) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1991, Az.: 2 AZR 363/91, NZA 1992, 543, entgegen.
  • LAG Hamm, 23.08.2000 - 18 Sa 2250/99

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Vertraglich

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