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   BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56   

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https://dejure.org/1956,245
BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56 (https://dejure.org/1956,245)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1956 - 2 AZR 364/56 (https://dejure.org/1956,245)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 (https://dejure.org/1956,245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrvertrag - Muster der IHK - Typischer Vertrag - Freie Auslegung durch Revisionsgericht - Haftung des gesetzlichen Vertreters - Vorzeitige Auflösung - Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG (1953) § 73; HGB § 76; ZPO § 549
    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer herausgegebenen Vertragsmusters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1957, 71
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Da es sich bei dem Aushang um eine typische, über den Einzelfall hinausgehende Verlautbarung der Beklagten handelt, kann der Senat die Auslegung seines Inhalts uneingeschränkt überprüfen (vgl. Senat 25. Januar 2000 - 9 AZR 140/99 - juris Rn. 32, AP BGB § 157 Nr. 15 = EzA BGB § 133 Nr. 22; BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - juris Rn. 25, AP BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1; 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP ZPO § 549 Nr. 4).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Bei einem typischen Vertrag ist das Revisionsgericht nicht, wie bei der Auslegung eines Einzelvertrages, auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Auslegung denkgesetzlich und nach den Erfahrungsregeln möglich ist und ob die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln beachtet sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa Urteile vom 5. Mai 1955 - 2 AZR 356/54 - und 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 1 und 4 zu § 549 ZPO; BAG 6, 280, 285 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953, zu II 2 a der Gründe; BAG 8, 91, 96 f. = AP Nr. 1 zu § 305 BGB, zu III der Gründe).
  • BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 140/99

    Stellenanzeige - Gesamtzusage - Nachteilsausgleich

    Da es sich bei der Publikation um eine typische, über den Einzelfall hinausgehende Verlautbarung der Beklagten handelt, kann der Senat Inhalt und Auslegung uneingeschränkt überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP ZPO § 549 Nr. 4; 14. Juni 1995 - 5 AZR 126/94 - BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 1).
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