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BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82 |
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Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 25.05.1982 - 4 Sa 378/82
- BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
a) Bei der Auslegung einer Kündigung als einer «mpfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es auf deren objektiven Inhalt an, der unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles, und zwar insbesondere auch der dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, der Interessenlage, dem Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und der typischen Verhaltensweisen zu ermitteln ist (…BGH Urteil vom 17- November 1975, aaO; BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - und vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 -, AP Nr. 36 und 38 zu § 133 BGB;… Larenz, aaO, S. 304 ff.;… Mayer-Maly, aaO, § 133 Rz 10). - BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73
Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
Nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen sog. Andeutungstheorie dürfen bei der Auslegung von Willenserklärungen, für die eine gesetzliche oder eine gewillkürte Schriftform gilt, außerhalb der Urkunde liegende Umstände allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche rechtsgeschäftliche Wille der Partei in der schriftlichen Erklärung einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat.(BGHZ 63, 359, 362 m.w.N.? BGHZ 71», 116, 119 und BGH Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 268/81 - JR 198», 13, I1»). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
Demgegenüber ist insbesondere nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Aussage des Berufungsgerichts über die Eindeutigkeit einer Willenserklärung eine revisible Rechtsfrage (BGHZ 32, 60, 63; BGH UM Nr. 23 zu § 157 D BGB).
- BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73
Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille - …
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
a) Bei der Auslegung einer Kündigung als einer «mpfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es auf deren objektiven Inhalt an, der unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles, und zwar insbesondere auch der dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, der Interessenlage, dem Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und der typischen Verhaltensweisen zu ermitteln ist (…BGH Urteil vom 17- November 1975, aaO; BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - und vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 -, AP Nr. 36 und 38 zu § 133 BGB;… Larenz, aaO, S. 304 ff.;… Mayer-Maly, aaO, § 133 Rz 10). - BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
a) Bei der Auslegung einer Kündigung als einer «mpfangsbedürftigen Willenserklärung kommt es auf deren objektiven Inhalt an, der unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles, und zwar insbesondere auch der dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, der Interessenlage, dem Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand zugehört und der typischen Verhaltensweisen zu ermitteln ist (…BGH Urteil vom 17- November 1975, aaO; BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - und vom 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 -, AP Nr. 36 und 38 zu § 133 BGB;… Larenz, aaO, S. 304 ff.;… Mayer-Maly, aaO, § 133 Rz 10). - BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81
Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
Nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen sog. Andeutungstheorie dürfen bei der Auslegung von Willenserklärungen, für die eine gesetzliche oder eine gewillkürte Schriftform gilt, außerhalb der Urkunde liegende Umstände allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche rechtsgeschäftliche Wille der Partei in der schriftlichen Erklärung einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat.(BGHZ 63, 359, 362 m.w.N.? BGHZ 71», 116, 119 und BGH Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 268/81 - JR 198», 13, I1»). - BAG, 21.12.1972 - 5 AZR 310/72
Heuerverhältnis - Vertretungsverhältnis - Seeschiffahrt
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
Das gilt vielmehr nach § 16 M Abs. 1 Satz 2 BGB auch dann, wenn zweifelhaft ist, ob der Erklärende im eigenen oder im fremden Namen gehandelt hat, oder für welche Partei ein Vertreter aufgetreten ist (BGH Urteil vom 17. November 1975 - II ZR 120/71 - BB 1976, 15;… Mayer-Maly, aaO, § 16U R2 19; vgl. auch BAG Urteil vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 310/72 - AP Nr. 1 zu § 21 SeemG). - BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72
Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der …
Auszug aus BAG, 12.01.1984 - 2 AZR 366/82
a) Im Schrifttum und in der Rechtsprechung wird allerdings gelegentlich die Auffassung vertreten, die Annahme des Berufungsgerichts, eine Willenserklärung habe einen eindeutigen Inhalt und sei deswegen nicht auslegungsbedürftig, sei eine das Revisionsgericht grundsätzlich bindende tatsächliche Feststellung (BAG Urteil vom 1 H. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 31» zu § 133 BGB m.w.N. in der Anmerkung von Schumann).
- BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Der Empfänger darf sich nicht einfach auf den wörtlichen Sinn der Erklärung verlassen, sondern muss seinerseits unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände, die dafür von Bedeutung sein können, danach trachten, das Gemeinte zu erkennen (Senat 12. Januar 1984 - 2 AZR 366/82 -). - LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 20/14
Nachtschichtzulage - Abschaffung der Dauernachtschicht
Der Empfänger darf sich nicht einfach auf den wörtlichen Sinn der Erklärung verlassen, sondern muss seinerseits unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände, die dafür von Bedeutung sein können, danach trachten, das Gemeinte zu erkennen (BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).Auf etwa fehlende Gesetzeskenntnis des Klägers individuell kommt es nicht an, denn der Umstand der Existenz des Betriebsrats und dass dieser mit dem Arbeitgeber zusammen Arbeitszeitregelungen trifft, sind Umstände die ein verständiger Arbeitnehmer erkennen kann und berücksichtigen muss, um das tatsächlich mit der Vertragsformulierung Gewollte zu erkennen (vgl. BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).
- LAG Thüringen, 24.06.2015 - 6 Sa 254/14
Nachtschichtzulage - Abschaffung der Dauernachtschicht
Der Empfänger darf sich nicht einfach auf den wörtlichen Sinn der Erklärung verlassen, sondern muss seinerseits unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände, die dafür von Bedeutung sein können, danach trachten, das Gemeinte zu erkennen (BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).Auf etwa fehlende Gesetzeskenntnis des Klägers individuell kommt es nicht an, denn der Umstand der Existenz des Betriebsrats und dass dieser mit dem Arbeitgeber zusammen Arbeitszeitregelungen trifft, sind Umstände die ein verständiger Arbeitnehmer erkennen kann und berücksichtigen muss, um das tatsächlich mit der Vertragsformulierung Gewollte zu erkennen (vgl. BAG 12.01.1984, 2 AZR 366/82).
- KG, 08.11.2010 - 8 U 43/10
Zwangsversteigerung: Teilkündigungsrecht des Erstehers einer Teilfläche eines …
Es ist zunächst eine durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu klärende Frage, ob die Erklärung allein an den Beklagten zu 1. als Geschäftsführer der Beklagten zu 2. gerichtet war (§ 164 Abs. 3 BGB) oder auch an ihn persönlich (vgl. zur Auslegung von Kündigungserklärungen BGH NJW 2003, 3270; BAG, Urt. vom 12.01.1984, 2 AZR 366/82, bei Juris). - LAG Niedersachsen, 18.04.2008 - 16 Sa 1143/07
Geltendmachung des Anspruchs auf die kindergeldabhängigen Entgeltbestandteile des …
Ein verständiger Arbeitgeber als Empfänger einer solchen Erklärung muss davon ausgehen, dass ein solches sachgerechtes und vernünftiges Handeln seines Arbeitnehmers vorliegt und darf sich dabei nicht einfach auf den wörtlichen Sinn der Erklärung verlassen, sondern muss auch diese Umstände erkennen und danach trachten, das vom Arbeitnehmer tatsächlich Gemeinte und Gewollte zu erkennen (so BAG, a.a.O., BAG vom 12.01.1984, Az. 2 AZR 366/82, zitiert nach Juris). - VG Düsseldorf, 18.03.2014 - 13 K 2980/13
Psychische Erkrankung ; Verletzung Aufklärungspflicht ; fehlende Einstellung …
Bei der Auslegung kommt es auf deren objektiven Inhalt an, der unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles zu ermitteln ist; vgl. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 12. Januar 1984 - 2 AZR 366/82-, juris Rn 26 m.w.N.; Urteil vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 84/92 -, juris, Rn 22 f.