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   BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89   

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BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89 (https://dejure.org/1989,1398)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1989 - 2 AZR 366/89 (https://dejure.org/1989,1398)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1989 - 2 AZR 366/89 (https://dejure.org/1989,1398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers - Krankheitsbedingte Fehlzeiten - Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratsanhörung - Aufschlüsselung der aufgrund eines Arbeitsunfalls entfallenden Lohnfortzahlungskosten - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; ZPO §§ 138, 139, 286
    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien - Umsetzungsmöglichkeit - Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen Kündigung in drei Stufen zu prüfen.

    Eine solche ist jedoch Unfällen grundsätzlich nicht beizumessen, gleichgültig, ob diese sich im betrieblichen oder privaten Bereich ereignen, da sie gewöhnlich auf einmaligen Ursachen beruhen (vgl. zu Ausnahmen das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -).

    Stehen die in der Vergangenheit angefallenen krankheitsbedingten Fehlzeiten des Arbeitnehmers, ihre jeweilige Dauer und Ursache fest, so hat der Tatrichter nach dieser Vorschrift zu entscheiden, ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe, sowie vom 6. September 1989, aaO, zu III 1 b der Gründe).

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Auch bei einer Kündigung wegen Krankheit ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B IV 3 der Gründe).

    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO; ebenso für die betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit: BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 d der Gründe; für die - seltenen - Fälle einer Umsetzungspflicht bei verhaltensbedingter Kündigung: Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; ferner Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Erkrankungen ausgesprochenen Kündigung in drei Stufen zu prüfen.

    Das Berufungsgericht ist allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, allein die zu erwartende wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers mit außergewöhnlich hohen Lohnfortzahlungskosten, die für jährlich jeweils einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind, stelle einen zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geeigneten Grund dar, wobei nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses abzustellen sei (Senatsurteil vom 16. Februar 1989, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Auch bei einer Kündigung wegen Krankheit ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B IV 3 der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Ähnlich wie bei der betriebsbedingten Kündigung (vgl. BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG, zu B II 3 d bb der Gründe, m.w. N.) trifft nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast den Arbeitgeber die Darlegungslast dafür, daß die Kündigung durch den in der Person des Klägers liegenden Grund bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich wäre.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO; ebenso für die betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit: BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 d der Gründe; für die - seltenen - Fälle einer Umsetzungspflicht bei verhaltensbedingter Kündigung: Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO; ebenso für die betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit: BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 d der Gründe; für die - seltenen - Fälle einer Umsetzungspflicht bei verhaltensbedingter Kündigung: Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Auch bei einer Kündigung wegen Krankheit ist zu prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einen anderen freien Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, auf dem keine betrieblichen Beeinträchtigungen mehr zu erwarten sind (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu III 3 a und b der Gründe; vgl. auch Senatsurteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B IV 3 der Gründe).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO; ebenso für die betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall der bisherigen Beschäftigungsmöglichkeit: BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 d der Gründe; für die - seltenen - Fälle einer Umsetzungspflicht bei verhaltensbedingter Kündigung: Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
    Stehen die in der Vergangenheit angefallenen krankheitsbedingten Fehlzeiten des Arbeitnehmers, ihre jeweilige Dauer und Ursache fest, so hat der Tatrichter nach dieser Vorschrift zu entscheiden, ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteile vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe, sowie vom 6. September 1989, aaO, zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Diese Einschränkung beruht auf der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Rahmen des § 1 Abs. 2 KSchG (BAG 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK I 5g Nr. 33; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 272).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Der Arbeitgeber kommt dagegen seiner Unterrichtungspflicht nicht nach, wenn er aus seiner Sicht dem Betriebsrat bewußt unrichtige oder unvollständige Sachdarstellungen unterbreitet (BAG 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Wenn eine Umsetzungsmöglichkeit besteht, führt die Krankheit nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - aaO; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1b 13; KR-Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 346).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Wenn eine Umsetzungsmöglichkeit besteht, führt die Krankheit zudem nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen (Senat 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1b 13; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 346).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen (vgl. Senatsurteile vom 9. April 1987, a.a.O., zu B IV 3 der Gründe sowie vom 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - nicht veröffentlicht, zu B IV 3 a und b der Gründe).
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit die Beklagte (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG)"; anders noch BAG 28.4.1994 - 2 AZR 157/93 - BAGE 76, 334 = AP Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 13 [II.4.]: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "Bestandteil der ... Interessenabwägung".S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    142) S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 536/02 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 5; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1b 13; KR-Etzel 7. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63a).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295; 2. November 1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b 13; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 63 a).
  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

    statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    Die Darlegungs- und Beweislast trägt insoweit die Beklagte (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG)"; anders noch BAG 28.4.1994 - 2 AZR 157/93 - BAGE 76, 334 = AP Art. 20 Einigungsvertrag Nr. 13 [II.4.]: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit "Bestandteil der ... Interessenabwägung".S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    113) S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

  • LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14

    Krankheitsbedingte Kündigung, ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 04.05.1995 - 5 Sa 717/94

    Krankheitsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf geeignetem freien

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung

  • LAG Hamm, 30.05.2006 - 12 Sa 2300/05

    Ordentliche Kündigung wegen Alkoholsucht des Arbeitnehmers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2010 - 9 Sa 115/10

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Darlegungslast

  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 18 Sa 1750/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Alkoholabhängigkeit als

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