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   BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95   

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BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 (https://dejure.org/1996,9137)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 (https://dejure.org/1996,9137)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 (https://dejure.org/1996,9137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines entlassenen Pförtners auf Zahlung rückständigen Arbeitslohns nach unwirksamer Kündigung und Erhebung der Kündigungsschutzklage - Erhebung der Kündigungschutzklage als geeignetes Mittel zur Erhaltung von Ansprüchen - Auslegung einfacher und zweistufiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; zuletzt Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114, a.a.O.) kann die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles als ein geeignetes Mittel angesehen werden, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 7. November 1991 (- 2 AZR 34/91 - AP, a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine frühere Entscheidung vom 9. August 1990 (- 2 AZR 579/89 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat, müssen nach Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozeß die mit der Kündigungsschutzklage fristwahrend erhobenen Lohnansprüche nicht erneut innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist geltend gemacht werden, wenn der Tarifvertrag - wie auch im vorliegenden Fall - dies nicht ausdrücklich vorsieht.

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95
    Die in der zweiten Stufe vorgeschriebene gerichtliche Geltendmachung von Lohnansprüchen erfordere dann die Erhebung einer fristgerechten Zahlungsklage (vgl. u.a. BAG Urteil vom 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP Nr. 46 zu § 615 BGB, zu B II 2 b der Gründe).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 7. November 1991 (- 2 AZR 34/91 - AP, a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine frühere Entscheidung vom 9. August 1990 (- 2 AZR 579/89 - AP, a.a.O.) ausgeführt hat, müssen nach Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozeß die mit der Kündigungsschutzklage fristwahrend erhobenen Lohnansprüche nicht erneut innerhalb der tariflichen Ausschlußfrist geltend gemacht werden, wenn der Tarifvertrag - wie auch im vorliegenden Fall - dies nicht ausdrücklich vorsieht.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95
    Das Landesarbeitsgericht ist vorliegend im Anschluß an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung von Tarifverträgen (vgl. u.a. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 4 TVG Auslegung) davon ausgegangen, Nr. 10.1 MTV Bewachungsgewerbe sei nicht etwa in diesem Sinne atypisch, weil dort von einer Geltendmachung "rückwirkend nur für einen Zeitraum von drei Monaten nach Fälligkeit" die Rede sei.
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; zuletzt Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114, a.a.O.) kann die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles als ein geeignetes Mittel angesehen werden, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.
  • LAG Hamm, 24.11.1994 - 16 Sa 743/94

    Anspruch auf Vergütung aus Annahmeverzug; Verfall von Vergütungsansprüchen;

    Auszug aus BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 368/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. November 1994 - 16 Sa 743/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Zwar kann eine Geltendmachung von Ansprüchen je nach Lage des Falles auch durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erfolgen; dies gilt jedoch nur für Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - RzK I 13a Nr. 46, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04

    Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung

    Schon der für die Auslegung von Tarifnormen vorrangig zu berücksichtigende Wortlaut spricht daher dafür, dass auch bereits fällige Ansprüche erfasst sind, die laufende Verfallfrist mithin verkürzt wird (vgl. BAG 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - RzK I 13 a Nr. 46; 25. September 1996 - 4 AZR 209/95 - BAGE 84, 147).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

    Dies kann nur im Sinne der Verkürzung der Verfallfrist der Ziff. 10.1 Abs. 1 MTV Bewachung 1993 für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstanden werden (so auch Urteil des Zweiten Senats vom 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - n.v., unter II 2 c der Gründe).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 761/97

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche, die vom Ausgang eines

    Schließlich ist auch noch nachfolgende Interpretation vertretbar: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG Urteile vom 7. November 1992 - 2 AZR 34/91 - AP, aaO und vom 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - RzK I 13 a Nr. 46) kann die Erhebung einer Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles als ein geeignetes Mittel angesehen werden, die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt.
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 621/95

    Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

    Für Arbeitsverhältnisse hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP Nr. 114 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; zuletzt Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 368/95 - n.v.) angenommen, je nach Lage des Falles könne insoweit die Erhebung einer Kündigungsschutzklage als geeignetes Mittel angesehen werden, die Vergütungsansprüche, die während des Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, fristwahrend geltend zu machen.
  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 16 Sa 2357/97

    Arbeitsverhältnis: Nichtübernahme eines heroinabhängigen Auszubildenden nach

    Dementsprechend erkennt das BAG für die Kündigungsschutzklage in ständiger Rechtsprechung an, daß sie ein geeignetes Mittel darstellt, Ansprüche, die während eines Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern eine Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; siehe auch Urteil vom 07.11.1991 - 2 AZR 32/91 - AP Nr. 114 a.a.O.; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 28.01.1999 - 16 Sa 2357/97
    Dementsprechend erkennt das BAG für die Kündigungsschutzklage in ständiger Rechtsprechung an, daß sie ein geeignetes Mittel darstellt, Ansprüche, die während eines Kündigungsstreits fällig werden und von dessen Ausgang abhängen, geltend zu machen, sofern eine Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (Urteile vom 16.06.1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; siehe auch Urteil vom 07.11.1991 - 2 AZR 32/91 - AP Nr. 114 a.a.O.; Urteil vom 21.03.1996 - 2 AZR 368/95 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Köln, 05.02.1998 - 6 Sa 1031/97

    Beachtung tariflicher Ausschlussfristen durch die Gerichte für Arbeitssachen;

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