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   BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79   

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https://dejure.org/1981,2785
BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79 (https://dejure.org/1981,2785)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1981 - 2 AZR 369/79 (https://dejure.org/1981,2785)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 (https://dejure.org/1981,2785)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    Die einschlägige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stamme vom 23. Februar 1978 (- 2 AZR 462/76 - AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG).

    Wie der Senat in seiner (auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten) Entscheidung vom 23. Februar 1978 (- 2 AZR 462/76 - AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG) näher ausgeführt hat, steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz der §§ 12 ff. SchwbG auch dann zu, wenn der Schwerbehinderte im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 3 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat, wobei die mangelnde Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung ohne Bedeutung ist.

    a) Die Voraussetzungen der materiellen Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz hat der Senat in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1978 (aaO) 7.

    Der Senat hat deswegen keine Veranlassung gesehen, in der Entscheidung vom 23. Februar 1978 (aaO) eine Übergangsregelung zuzulassen, daß die Versäumung der Regelfrist in der Vergangenheit keine oder nur unter besonderen erschwerenden Umständen Auswirkungen auf den Erhalt des besonderen Kündungsschutzes hat.

  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    Auch der Senat hat bereits in dem Urteil vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - (AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG [unter B II 3 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) betont, daß der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nicht zeitlich unbegrenzt ist, und auf die Klagefrist des § 4 KSchG und die Mitteilungs frist des § 9 MuSchG hingewiesen.
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    nicht mehr durch eine Schwerbehinderteneigenschaft in Zvi/eifel gezogen wird, von deren Feststellung bzw. beantragter Feststellung der Arbeitgeber nichts weiß (Urteil des Siebten Senats vom 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78 - [unveröffentlicht]).
  • BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54

    Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige -

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    Bedenkt man, daß auch der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nicht beliebig lange warten darf, wenn er sein Kündigungsrecht nicht verlieren will (Urteil des BAG vom 21.2.1957 - 2 AZR 410/54 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG), so kann der Begründung des Landesarbeitsgerichts nicht gefolgt werden.
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    Diese Grundsätze hat der Senat in seinem Urteil vom 19. April 1979(~2 AZR 469/78 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG) bestätigt.
  • BAG, 06.06.1974 - 2 AZR 278/73

    Prozeßverwirkung - Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Schwangerschaft -

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    Die hier infrage stehende Verwirkung kann sowohl die prozessuale Klag ebef ugnis wie die Berufung auf den materiellrechtlichen Kündigungsschutz erfassen (vgl. Urteil des BAG vom 6.6.1974 - 2 AZR 278/73 - AP Nr. 3 zu § 9 MuSchG 1968 [zu IV 1, 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; KR-Wolf Grunds. Rz 342; KR-Friedrich § 13 KSchG Rz 304-310).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    a) Eine Verwirkung der Klagebefugnis tritt ein, wenn neben dem Zeitablauf besondere Umstände vorliegen, aus denen sich für den Gegner der Vertrauenstatbestand ergibt, eine Klage werde nicht (mehr) erhoben, und dieser Vertrauensschütz für den Gegner derart überwiegt, daß das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung seines Feststellungsbegehrens zurücktreten muß (Urteil des BAG vom 2.11.1961 - 2 AZR 66/61 - BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; Urteil des Siebten Senats vom 7.3.1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Friedrich § 13 KSchG Rz 305 ff.).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79
    a) Eine Verwirkung der Klagebefugnis tritt ein, wenn neben dem Zeitablauf besondere Umstände vorliegen, aus denen sich für den Gegner der Vertrauenstatbestand ergibt, eine Klage werde nicht (mehr) erhoben, und dieser Vertrauensschütz für den Gegner derart überwiegt, daß das Interesse des Berechtigten an der sachlichen Prüfung seines Feststellungsbegehrens zurücktreten muß (Urteil des BAG vom 2.11.1961 - 2 AZR 66/61 - BAG 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; Urteil des Siebten Senats vom 7.3.1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Friedrich § 13 KSchG Rz 305 ff.).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).

    Beim Vorliegen besonderer Umstände kann die Monatsfrist jedoch durchbrochen werden (BAG 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09

    Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag,

    Allerdings gelten für die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, strenge Grundsätze (vgl. BAG 19. April 1979 - 2 AZR 469/78; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).

    Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

    Deshalb sind je nach den Umständen des Einzelfalles geringfügige Überschreitungen dieser Frist denkbar/unschädlich (vgl. BAG, U. v. 16.01.1985, 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG; zuletzt U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05 aaO - II. 3. c/Rz. 18 der Gründe, m. w. N. - siehe näher auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78; U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78; U. v. 17.09.1981, 2 AZR 369/79 - letztere drei Entscheidungen sind unveröffentlicht und jeweils dokumentiert in juris - siehe näher auch APS-Vossen, 3. Aufl. 2007, § 85 SGB IX Rz. 17 m. w. N.).
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