Rechtsprechung
   BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,968
BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 (https://dejure.org/1988,968)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 (https://dejure.org/1988,968)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 (https://dejure.org/1988,968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Fehlens und der Nichtersetzung einer Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung eines Betriebsarztes nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) - Unwirksamkeit der einem ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ASigG § 9; BetrVG § 102
    Kündigung eines Betriebsarztes -- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abberufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 69
  • NJW 1989, 793 (Ls.)
  • NZA 1989, 60
  • BB 1989, 74
  • DB 1989, 227
  • JR 1989, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.09.1954 - 1 AZR 258/54

    Arbeitsverhältnis: Wirksamkeit einer Kündigung trotz unterlassener

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Das BAG maß der Verletzung des in § 66 BetrVG 1952 normierten Anhörungsrechts nicht die Nichtigkeitsfolge für die Kündigung bei (BAGE 1, 69 und Urteil vom 18. Januar 1968 - 2 AZR 45/67 - aa0).
  • BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66

    Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes - Formelle Rechtsnorm -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Das Schrifttum ist dieser Rechtsprechung im Ergebnis weitgehend gefolgt (Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 16, 19; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 23; Gnade/Kehrmann, aa0, § 87 Rz 4 und 5; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 3. Aufl., Rz 506; GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 72; von Hoyningen-Huene, DB 1977, 1426 ff.; Jobs, DB 1986, 1120 ff.; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 2, S. 1390, Fn 39; Säcker, DB 1967, 1086 ff. [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Hurlebaus, Fehlende Mitbestimmung bei § 87 BetrVG, S. 85, 91, 97, 127; ausschließlich zu § 9 Abs. 3 ASiG wohl Kliesch/Nöthlichs/Wagner, Anm. 7.4 zu § 9 ASiG: Ohne Zustimmung des Betriebsrats zur Abberufung oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle müsse der Arbeitgeber die bestellte Kraft weiterbeschäftigen und es sei ausgeschlossen, daß er das Arbeitsverhältnis kündige; in Anm. 7.5 wird die Unwirksamkeitsfolge allerdings ausdrücklich nur für die in § 9 Abs. 3 genannten Organisationsakte angenommen; Spinnarke/Schork, aa0, Anm. 4.2.1 zu § 9, erwägen bei der Einstellung und Bestellung die Anwendung von § 139 BGB; kritisch Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 80 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aa0, § 87 Rz 74 ff.).
  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Auf eine entsprechende Absicht des Arbeitgebers kommt es nicht an (GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 72; Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 112; zur Umgehung von §§ 111, 112 BetrVG durch einen Aufhebungsvertrag vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers setzt nämlich voraus, daß die Kündigung nicht bereits aus anderen Gründen unwirksam, sondern ausschließlich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969).
  • BAG, 18.01.1968 - 2 AZR 45/67

    Betriebsratsanhörung - Kündigung - Kommunistische Einstellung

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Das BAG maß der Verletzung des in § 66 BetrVG 1952 normierten Anhörungsrechts nicht die Nichtigkeitsfolge für die Kündigung bei (BAGE 1, 69 und Urteil vom 18. Januar 1968 - 2 AZR 45/67 - aa0).
  • LAG Hessen, 27.11.1986 - 9 Sa 828/86
    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Auch eine Änderungskündigung zwecks Einführung eines Zweischichtbetriebes unter Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1972 ist schließlich nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 1986 (- 9 Sa 828/86 - DB 1987, 1844) unwirksam.
  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Der Fünfte Senat hat im Urteil vom 17. Dezember 1980 (- 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) den Widerruf einer Zulage unter den kollektiven Schutz im Bereich der betrieblichen Lohngestaltung gestellt und die einseitig vom Arbeitgeber unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) getroffenen Maßnahmen insoweit für unwirksam angesehen, wie dadurch Ansprüche des Arbeitnehmers vereitelt oder erschwert würden.
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 438/77

    Kassiers - Staatliches Kassenwases - Staatliches Rechnungswesen - Förmliche

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Die Entscheidung des Ersten Senats vom 10. April 1979 (BAGE 31, 356 [BAG 28.03.1979 - 4 AZR 438/77] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitssicherheit) steht der Annahme eines nach § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 ASiG begründeten Mitbestimmungsrechts nicht entgegen.
  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    Im selben Umfang hat der Erste Senat im Urteil vom 13. Juli 1977 (- 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit) eine mitbestimmungswidrige Anordnung auf Einstellung einer Schicht für unwirksam angesehen.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 521/54

    Kündigung bei Aussperrung - Mitbestimmung im personellen Bereich

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87
    In BAGE 3, 266, 272, 273 (= AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG) hat der Erste Senat eine Änderungskündigung für unwirksam gehalten, die der Arbeitgeber ohne Einigung mit dem Betriebsrat zur Herabsetzung von Stücklohnsätzen ausgesprochen hatte.
  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen -

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • LAG Düsseldorf, 25.03.1977 - 4 Sa 171/77

    Ausübung des Rechts auf Abberufung und Berufung von Mitgliedern des

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2020 - 12 Sa 186/19

    Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO - immaterieller und materieller

    Ein Betriebsarzt muss kein betriebsfremder Dritter sein, sondern kann auch bei dem Arbeitgeber als Arbeitnehmer beschäftigt sein (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2 ASiG und BAG 24.03.1988 - 2 AZR 369/87, juris).
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Die Bestellung kann auch im schriftlichen Arbeitsvertrag enthalten sein (zur Bestellung eines Betriebsarztes gemäß § 3 ASiG vgl. bereits Senat 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 - BAGE 58, 69, 90).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Grundsätzlich ist zwischen der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 Abs. 1 ASiG und dem bestehenden Grundverhältnis (hier: Arbeitsvertrag) zu unterscheiden (zum Datenschutzbeauftragten: BAG 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 76, 184; zum Gegenakt der Abberufung eines Betriebsarzts: 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 58, 69).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Zwei Entscheidungen zu anderen Mitbestimmungsnormen (BAG Urteil vom 31. Januar 1984 - 1 AZR 174/81 - EzA § 87 BetrVG Betriebliche Lohngestaltung Nr. 8 und Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 369/89 - BAGE 58, 69 = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG) stellen auf den Gesichtspunkt der funktionswidrigen Umgehung des Mitbestimmungsrechts ab, der hier keine Rolle spielen kann; selbst wenn man die Änderungskündigung für wirksam hält, kann die mitbestimmungswidrige Versetzung nicht durchgeführt, das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG durch die Änderungskündigung also nicht umgangen werden.
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Nach Auffassung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts soll die fehlende und nicht ersetzte Zustimmung des Betriebsrats wegen objektiver Umgehung der Mitbestimmung des § 9 Abs. 3 ASiG zumindest dann zur Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber erklärten Beendigungskündigung führen, wenn diese auf Gründe gestützt wird, die sachlich mit der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit im untrennbaren Zusammenhang stehen, d.h. eine Bewertung dieser Tätigkeit beinhalten (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 369/87; zustimmend: Wank, Kommentar zum technischen Arbeitsschutz, § 9 ASiG, Rn. 10; GK-BetrVG/Wiese/Gutzeit, 10. Aufl., § 87 BetrVG, Rn. 655; KR/Friedrich, 10. Aufl. § 13 KSchG, Rn. 257).

    Ausdrücklich offen gelassen hat der 2. Senat, ob dies auch für den Fall gilt, dass der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigt, die in keinem Bezug zur Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen (BAG 24. März 1988 - 2 AZR 369/87).

  • BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89

    Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers

    Der Senat (Urteil vom 24. März 1988, BAGE 58, 69 = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG) hat deshalb zwar zwischen der Abberufung als der Entziehung des Betriebsarztamtes und der Beendigung des dieser Funktion zugrundeliegenden Anstellungsvertrages unterschieden.

    Das Verhalten des Klägers am 3. Mai 1984 ist unmittelbar durch die zweite Abmahnung der Beklagten vom 30. April 1984 ausgelöst worden, mit der ein Verstoß des Klägers gegen seine Pflichten als Rechnungsprüfer (Vergabeordnung, Rechnungsprüfungsordnung) im Zusammenhang mit einer Ausschreibung der Beklagten gerügt worden war (vgl. zur Frage des Zusammenhangs der geschützten Tätigkeit mit dem die Kündigung auslösenden Verhalten des Arbeitnehmers auch BAGE 58, 69 = AP, aaO, zu C I 6 der Gründe).

    Ob der Siebte Senat die vorherige Abberufung des Rechnungsprüfers ohne jede Einschränkung für erforderlich erachtet oder, wie Krückhans meint, auf die Fälle beschränken will, in denen der Kündigungsgrund sachlich mit der geschützten Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht, so wie dies der Senat in dem Urteil vom 24. März 1988 (aaO) für die Kündigung eines Betriebsarztes angenommen hat, kann dahingestellt bleiben.

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 640/93

    Kündigung einer Sicherheitsfachkraft in der Probezeit

    Zur Unterscheidung von Einstellung und Bestellung nach §§ 5, 6, 16 ASiG (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 369/87 - BAGE 58, 69 = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG).

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 24. März 1988 (- 2 AZR 369/87 - BAGE 58, 69 = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG) aus Anlaß der Kündigung einer Betriebsärztin zu dem Nebeneinander der Abberufung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 ASiG und der Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers Stellung genommen.

    Er hat dazu ausgeführt (BAGE 58, 69, 76 f. = AP, a.a.O., zu C I 1 der Gründe), die kollektivrechtliche Zustimmung des Betriebsrats (hier des Personalrats) zur Abberufung eines Betriebsarztes (hier einer Sicherheitsfachkraft) sei als Wirksamkeitsvoraussetzung auch für den individualrechtlichen Gestaltungsakt der Kündigung nicht unmittelbar § 9 Abs. 3 ASiG zu entnehmen.

    Es hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Senats vom 24. März 1988 (BAGE 58, 69, 91 = AP, a.a.O., zu C II 2 der Gründe) ausgeführt, die nach § 5 ASiG erforderliche Voraussetzung einer (schriftlichen) Bestellung sei nicht erfüllt, weil keine Erklärung des Arbeitgebers vorliege, den Kläger als Sicherheitsfachkraft zur Durchführung der im Gesetz genannten Aufgaben zu verpflichten, und zwar unter genauer Beschreibung der zu übertragenden Aufgaben (§ 6 ASiG) und der Annahme dieser Verpflichtung durch die Sicherheitsfachkraft.

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92

    Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten

    Gleiches gilt im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die - dort mit Zustimmung des Betriebsrats - vom Arbeitgeber zu bestellen und abzuberufen sind (§ 9 Abs. 3 Satz 1 ASiG; vgl. dazu BAGE 58, 69, 77 f. = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG, zu C I 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05

    Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung;

    bb) Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60) hat diese Ansicht als zu formal abgelehnt, weil trotz des begrifflichen und systematischen Unterschiedes zwischen der Abberufung von dem Amt des Betriebsarztes, die ebenfalls nach § 9 Abs. 3 ASiG der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, und der Beendigung des der Funktion als Betriebsarzt zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses der zwischen den beiden Rechtsakten bestehende innere und sachliche Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.

    Da das Amt der Fachkraft für Arbeitssicherheit von dem der Bestellung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis nach allgemeiner Ansicht zu trennen ist (BAG, Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60; Münch- ArbR/Matthes, § 344 Rdnr. 28 ff.; Bertzbach a.a.O., S. 158, 160; Ehrich, Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten, 1993, S. 8 ff.; 147 ff.; Bloesinger NZA 2004, 467, 468), lässt sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 ASiG die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abbestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht ableiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.03.1988, unter C I 1 der Gründe).

  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 297/05

    Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung;

    bb) Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60) hat diese Ansicht als zu formal abgelehnt, weil trotz des begrifflichen und systematischen Unterschiedes zwischen der Abberufung von dem Amt des Betriebsarztes, die ebenfalls nach § 9 Abs. 3 ASiG der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, und der Beendigung des der Funktion als Betriebsarzt zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses der zwischen den beiden Rechtsakten bestehende innere und sachliche Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.

    Da das Amt der Fachkraft für Arbeitssicherheit von dem der Bestellung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis nach allgemeiner Ansicht zu trennen ist (BAG, Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60; Münch- ArbR/Matthes, § 344 Rdnr. 28 ff.; Bertzbach a.a.O., S. 158, 160; Ehrich, Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten, 1993, S. 8 ff.; 147 ff.; Bloesinger NZA 2004, 467, 468), lässt sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 ASiG die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abbestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht ableiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.03.1988, unter C I 1 der Gründe).

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von

  • LAG Hessen, 01.11.1990 - 12 Sa 328/90

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Beteiligung des Personalrats - Anwendbarkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 08.03.2006 - 2 Sa 90/04

    Betriebsbedingte Kündigung, wenn ein Arbeitsplatz innerhalb eines

  • LAG Hessen, 07.05.2015 - 5 TaBV 181/14

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bestellung einer Fachkraft für

  • LAG Nürnberg, 21.02.2023 - 5 Sa 76/22

    Abberufung eines Abfallbeauftragten

  • LAG Nürnberg, 27.10.2022 - 5 Sa 76/22

    Abberufung - Abfallbeauftragter

  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - 8 Sa 60/07

    Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragten

  • LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96

    Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats -

  • LAG Berlin, 20.03.1992 - 6 Sa 89/91

    Personalrat: Mitbestimmung beu Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die

  • ArbG Darmstadt, 02.03.1989 - 2 Ca 531/88
  • LAG Berlin, 17.12.1999 - 6 Sa 1728/99

    Fachkraft für Arbeitssicherheit; Beschäftigungsanspruch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht