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   BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88   

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BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88 (https://dejure.org/1989,21051)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1989 - 2 AZR 375/88 (https://dejure.org/1989,21051)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 (https://dejure.org/1989,21051)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist weder die Kündigung selbst (Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 2 a der Gründe) noch der ihr vorgehende Entschluß des Arbeitgebers, die Lohnkosten zu senken (Urteil vom 20. März 1986, a.a.O.; KR-Rost, a.a.O., Rz 107 a) eine bindende Unternehmerentscheidung im Rahmen des § 1 KSchG.

    Nur konkrete Maßnahmen im betrieblichen Bereich wie z.B. Teilstillegungen oder Änderungen der Arbeitsorganisation, die zum Zwecke der angestrebten Kostensenkung beschlossen und durchgeführt werden, können beschränkt nachprüfbare Unternehmerentscheidungen sein (Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Löwisch, NZA 1988, 633, 637).

    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

    Demgemäß habe auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. März 1986, a.a.O., für die Überprüfung des dringenden betrieblichen Erfordernisses den Kreditrahmen und dessen Inanspruchnahme nicht zum Maßstab erhoben.

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86

    Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

    Diese Voraussetzungen sind nach der bisherigen Rechtsprechung bei einer angestrebten Lohnsenkung nur dann erfüllt, wenn eine andauernd schlechte Ertragslage vorliegt und nur durch die angestrebte Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und soll (Urteile vom 20. März 1986 und 30. Oktober 1987, a.a.O.).

    bb) Wie bereits der Siebte Senat im Urteil vom 30. Oktober 1987 (a.a.O.) zutreffend betont hat, ist eine derartige isolierte Betrachtung verfehlt, weil dann nicht zu erkennen ist, ob der Fortfall von Zulagen für sich allein ohne weitere Maßnahmen des Arbeitgebers überhaupt geeignet wäre, den Zusammenbruch eines Betriebes und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern oder auch nur wesentlich herauszuschieben.

  • BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59

    Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe) und der ganz herrschenden Lehre (vgl. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31) ausgegangen.

    Auch übertarifliche Leistungen genießen den Inhaltsschutz nach § 2 KSchG ( BAGE 10, 288, 292 f. = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe; BAGE 51, 131, 141 f. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu II der Gründe).

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe) und der ganz herrschenden Lehre (vgl. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31) ausgegangen.

    e) Auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz kann sich die Beklagte nicht zur Begründung der Streichung des nur an 74 der ca. 600 Mitarbeiter gezahlten Zulage berufen (vgl. BAGE 38, 348, 354 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 c der Gründe; Beitzke, SAE 1982, 249; Brill, AuR 1986, 236, 238; Herschel/Löwisch, a.a.O., § 2 Rz 36).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Da es insoweit bislang an konkreten Angaben fehlt, konnten die Kläger sich zulässig darauf beschränken, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten ( BAGE 43, 129, 135 f. = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 41).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Da es insoweit bislang an konkreten Angaben fehlt, konnten die Kläger sich zulässig darauf beschränken, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten ( BAGE 43, 129, 135 f. = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 41).
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Davon ist das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, zu IV der Gründe, mit insoweit zustimmender Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe) und der ganz herrschenden Lehre (vgl. KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31) ausgegangen.
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    b) Wie das Berufungsgericht weiter richtig erkannt hat, handelt es sich bei der Streichung des Mietzuschusses nicht - wie die Beklagte annimmt - um eine grundsätzlich bindende Unternehmerentscheidung, die von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin überprüfbar ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist ( BAGE 31, 157, 162; BAGE 32, 150, 155 = AP Nr. 6 bzw. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b bzw. II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80

    Änderungskündigung - Strengere Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • LAG Köln, 15.06.1988 - 2 Sa 166/88

    Änderungskündigung; Zulagenkürzung; Zulagen; Soziale Rechtfertigung;

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    In der zitierten Senatsentscheidung vom 11. Oktober 1989 (aaO) konnte dieser Gesichtspunkt lediglich deshalb nicht streitentscheidend berücksichtigt werden, weil der Arbeitgeber im Prozeß dringende betriebliche Erfordernisse zur Änderung der Arbeitsbedingungen nicht vortragen konnte, weil er hierzu den Betriebsrat nicht angehört hatte.

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Unabhängig vom Vorliegen eines Gesamtsanierungskonzepts kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Abänderung der bisherigen Arbeitsbedingungen unter Umständen auch dann gegeben sein, wenn die Gewährung oder Verlängerung bestimmter Kreditverträge durch den Kreditgeber von Einsparungen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Art und Weise abhängig gemacht werden (BAG 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 h Nr. 9).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97

    Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (vgl. BAG, Urteil v. 11.10.1989 - 2 AZR 375/88 = RzK I 7b Nr. 9).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98

    Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende

    Regelmäßig setzt eine solche Situation einen umfassenden Sanierungsplan voraus, der alle gegenüber der beabsichtigten Änderungskündigung milderen Mittel ausschöpft (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 375/88 - RzK I 7 b Nr. 9).
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