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   BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00   

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BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 (https://dejure.org/2001,1098)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 (https://dejure.org/2001,1098)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 (https://dejure.org/2001,1098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer

    Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Rahmen einer Betriebsänderung - Beurteilung der Sachlage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (Wiedereinstellungsanspruch durch spätere Änderungen) - Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Sozialauswahl; Namensliste; wesentliche Änderung der Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs; Anforderungsprofil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1825
  • ZIP 2001, 1875
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39, zu II 1 der Gründe; 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38, zu II 2 a der Gründe jeweils mwN).

    Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende, betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 S 1 KSchG, § 1 Abs. 5 S 1 KSchG aF), ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 S 2 Nr. 2 a KSchG) bzw. ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 S 1, Abs. 5 S 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende, betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerin in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 S 1 KSchG, § 1 Abs. 5 S 1 KSchG aF), ob die Arbeitnehmerin an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 S 2 Nr. 2 a KSchG) bzw. ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 S 1, Abs. 5 S 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 7. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39).

    Rechtlich zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß es grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers unterliegt, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (Senat 9. November 1996 - 2 AZR 811/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 88).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu respektieren (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - und 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 und BAGE 81, 86).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    So ist die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, grundsätzlich zu respektieren (Senat 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - und 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 und BAGE 81, 86).
  • LAG Köln, 01.08.1997 - 11 Sa 355/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Beweislast des Arbeitnehmers für

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Außerdem kommen die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 S 3 KSchG aF nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, daß von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (LAG Köln 1. August 1997 - 11 Sa 355/97 - LAGE KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 1).
  • LAG Brandenburg, 11.08.1999 - 6 Sa 347/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 11. August 1999 - 6 Sa 347/98 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 716/98

    Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39, zu II 1 der Gründe; 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38, zu II 2 a der Gründe jeweils mwN).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 39/00
    Dazu genügt die Bezeichnung in einer nicht unterschriebenen Namensliste, die mit dem unterzeichneten Interessenausgleich mittels Heftmaschine fest verbunden war (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 55/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 1).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Bei späteren Änderungen kommt allenfalls ein - von der Klägerin hier nicht erhobener - Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - zu II 3 der Gründe, EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8) .
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Sie kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr., vgl. etwa Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    Eine wesentliche Änderung der Sachlage liegt nur dann vor, wenn von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Dabei unterliegt es grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8 mwN; 24. Juni 2004 - 2 AZR 326/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 76 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 132; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Sie können vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. etwa Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    (a) Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl (§ 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 KSchG) kommen nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (so zur gleichlautenden Regelung des § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG aF: Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 11; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Bei der Frage, ob eine Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG aF), ob der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b KSchG) bzw. ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39).

    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG aF kommen nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8; LAG Köln 1. August 1997 - 11 Sa 355/97 - LAGE KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 1).

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (st. Rspr. des Senats vgl. nur 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    aa) Bei der Frage, ob die soziale Auswahl grob fehlerhaft ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 KSchG aF), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. vgl. ua. BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Ob eine Willenserklärung rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (vgl. Senat 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 10. Februar 1999 - 2 AZR 716/98 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 38; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8).

    Bei späteren Änderungen kommt allenfalls ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (Senat 21. Februar 2001 aaO).

    Diese Beschränkung des Prüfungsrahmens bezieht sich dabei nicht nur auf die sozialen Indikatoren und deren Gewichtung selbst, sondern auch auf die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (Senat 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - aaO; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - aaO; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2001 - 11 Sa 782/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

    Ob eine Willenserklärung, wie die Kündigung, rechtsgestaltend wirkt, kann nur nach der bei ihrem Zugang (§ 130 BGB) bestehenden Rechtslage beurteilt werden (BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8 m. w. N.).

    Bei späteren Änderungen kommt nur ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 21.02.2001- 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8; Fischermeier, NZA 1997, 1089, 1098; Löwisch, RdA 1997, 80, 82).

    Außerdem kommen die Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung und der geänderte Prüfungsmaßstab für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG a. F. nur dann nicht zur Anwendung, wenn sich die Sachlage nach dem Zustandekommen des Interessenausgleichs so wesentlich geändert hat, dass von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage auszugehen ist (BAG 21.02.2001 -2 AZR 39/00 - a. a. O.; LAG Köln 01.08.1997 - 11 Sa 355/97 - LAGE § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 1).

    Voraussetzung für einen derartigen Wegfall der Geschäftsgrundlage wäre gewesen, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die im Zentralbereich/Dampferzeuger (72 Mitarbeiter) und die in den Bereichen EM-und WS- (45 Mitarbeiter) entlassen werden sollten, in dem Zeitraum vom Abschluss des Interessenausgleichs (03.07.1998) bis zum Zeitpunkt des Zugangs der streitbefangenen Kündigung vom 16.11.1998 soweit abgesunken wäre, dass die in den vorstehend genannten Bereichen beabsichtigten Maßnahme nach § 111 BetrVG, § 17 KSchG keine Betriebsänderung mehr dargestellt hätte (vgl. BAG 21.02.2001 - 2 AZR 39/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 8).

  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit

    Vielmehr wird die gesamte Sozialauswahl, also insbesondere auch die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen, von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf ihre groben Fehler überprüft (vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG aF BAG: 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 3 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 39; 21. Februar 2001 - 2 AZR 39/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 8; 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; siehe auch KR-Weigand 6. Aufl. § 125 InsO Rn. 22; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 746; FK-InsO/Eisenbeis 3. Aufl. § 125 Rn. 11; Kübler/Prütting/Moll InsO Stand April 2003 § 125 Rn. 63; Hess/Weis/Wienberg Kommentar zur Insolvenzordnung 2. Aufl. § 125 Rn. 24; Ettwig Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz S. 99; Berscheid Arbeitsverhältnisse in der Insolvenz Rn. 626; MünchKommInsO-Löwisch/Caspers § 125 Rn. 85 f.; Eisenbeis/Mues Arbeitsrecht in der Insolvenz Rn. 632; Hohenstatt NZA 1998, 846, 852; Kiel/Koch Die betriebsbedingte Kündigung Rn. 509; Fischermeier NZA 1997, 1089, 1097; Löwisch RdA 1997, 80, 81; Lakies BB 1999, 206, 208; aA bspw. Bütefisch Die Sozialauswahl S. 455; B. Preis DB 1998, 1614, 1617; U. Preis NJW 1996, 3369, 3372; Peters-Lange EWiR 2003, 285, 286).
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat, ist der Zugang der Kündigung (BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 39/00, BAGReport 2001, 68 = ZInsO 2001, 1072 = ZIP 2001, 1825; LAG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2001 - 11 Sa 782/01, LAGReport 2002, 125 = ZInsO 2002, 740).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 760/05

    Massenentlassung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 477/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus, Änderung der Tätigkeit, Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 14 Sa 1173/08

    Betriebsbedingte Kündigung - grobe Fehlerhaftigkeit bei der Sozialauswahl

  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

  • LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 801/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 761/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

  • ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14

    Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung

  • LAG Hamm, 18.02.2009 - 2 Sa 1120/08

    Kündigungsschutz in der Insolvenz; Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs

  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/02

    Interessenausgleich mit Namensliste, Anhörung des Betriebsrats, Kündigung wegen

  • LAG Hamm, 11.03.2009 - 2 Sa 1429/08

    Kündigung in der Insolvenz aufgrund eines Interessenausgleichs mit Namensliste;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 9 Sa 491/10

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Interessenausgleich mit

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 10 Sa 257/10

    Bildung von Altersgruppen zur Sozialauswahl; Betriebsbedingte Kündigung aufgrund

  • ArbG Essen, 30.09.2008 - 5 Ca 1646/08

    Interssenausgleich mit Namensliste

  • LAG Hamm, 12.02.2003 - 2 Sa 826/03
  • ArbG Siegburg, 18.03.2021 - 3 Ca 345/21

    Wechsel zu Transfergesellschaft - Beendigung Arbeitsverhältnis

  • ArbG Hannover, 04.04.2023 - 1 Ca 395/22

    Darlegungs- und Beweislast für fehlerhafte Sozialauswahl

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