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   BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82   

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BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82 (https://dejure.org/1984,17375)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1984 - 2 AZR 392/82 (https://dejure.org/1984,17375)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 (https://dejure.org/1984,17375)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung muß aus dem Berufungsurteil eindeutig erkennbar sein (h. M.; vgl. BGHZ t8, 131; BGH LM Nr. 38 a und 68 zu § 546 ZPO; BAG 7, 290, 294 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 18; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 546 Rz 20; ferner Senatsurteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 454/81 - zu A I der Gründe, n. v.).
  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Der Arbeitgeber darf nämlich nicht die Möglichkeit haben, durch Nichteinreichung einer für ihn besonders ungünstigen Stellungnahme des Betriebsrats das Landesarbeitsamt davon abzuhalten, rechtzeitig, d. h. vor Ablauf eines Monats seit der Anzeige, die Sperrfrist zu verlängern (so zutreffend Hueck, aaO, § 17 Rz 28) 3. Verletzt der Arbeitgeber die Anzeigepflicht gemäß § 17 KSchG, so ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitnehmer sich auf diesen Gesetzes verstoß beruft (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 7, 4, 17 s AP Nr. 1 zu § 15 KSchG, zu 5 c der Gründe; vgl. zuletzt Urteil vom 13. März 1969 - 2 AZR 157/68 - AP Nr. 10 zu § 15 KSchG; Rohlfing/Rewolle/Bader, aaO, § 17 Anm. V 2), Vor liegend hat der Kläger sich in beiden Vorinstanzen auf einen Verstoß des Beklagten gegen §§ 17 ff. KSchG berufen.
  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Sie ist deshalb gemäß £ 561 Abs. 1 ZPO für das Revisionsgericht bindend, weil hiergegen keine Tatbestandsberichtigung, die allein gemäß £ 320 ZPO zulässig wäre, beantragt worden ist (vgl. BAG 19, 32 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu 5 561 ZPO, zu 4 b der Gründe).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Ob und unter welchen Voraussetzungen von einer von dem Berufungsgericht für die Revisionszulassung gegebenen Begründung auf eine Beschränkung der Zulassung geschlossen werden kann, ist in Schrifttum und Rechtsprechung umstritten (grundsätzlich ablehnend: Grunsky, aaO, § 72 Rz 18; derselbe in Stein/Jonas, aaO, § 546 Rz 20; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rz 164; grundsätzlich bejahend: BGHZ 48, 134; 53, 152; BAG 29, 221; zweifelnd BGH LM Nr. 68 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Ob und unter welchen Voraussetzungen von einer von dem Berufungsgericht für die Revisionszulassung gegebenen Begründung auf eine Beschränkung der Zulassung geschlossen werden kann, ist in Schrifttum und Rechtsprechung umstritten (grundsätzlich ablehnend: Grunsky, aaO, § 72 Rz 18; derselbe in Stein/Jonas, aaO, § 546 Rz 20; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rz 164; grundsätzlich bejahend: BGHZ 48, 134; 53, 152; BAG 29, 221; zweifelnd BGH LM Nr. 68 zu § 546 ZPO).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Eine weitere Stellungnahme zu den Kündigungen der von der zweiten Entlassungswelle nicht betroffenen Arbeitnehmer war auch nicht mehr deshalb notwendig oder zu erwarten, weil auch der Konkursverwalter nach Eröffnung des Konkursverfahrens bei etappenweiser Betriebsstillegung die Grundsätze der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zu beachten hat (Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18).
  • BAG, 13.03.1969 - 2 AZR 157/68

    Kündigung - Betriebsbegriff - Treuepflichtverletzung - Strafbare Handlung

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Der Arbeitgeber darf nämlich nicht die Möglichkeit haben, durch Nichteinreichung einer für ihn besonders ungünstigen Stellungnahme des Betriebsrats das Landesarbeitsamt davon abzuhalten, rechtzeitig, d. h. vor Ablauf eines Monats seit der Anzeige, die Sperrfrist zu verlängern (so zutreffend Hueck, aaO, § 17 Rz 28) 3. Verletzt der Arbeitgeber die Anzeigepflicht gemäß § 17 KSchG, so ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitnehmer sich auf diesen Gesetzes verstoß beruft (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 7, 4, 17 s AP Nr. 1 zu § 15 KSchG, zu 5 c der Gründe; vgl. zuletzt Urteil vom 13. März 1969 - 2 AZR 157/68 - AP Nr. 10 zu § 15 KSchG; Rohlfing/Rewolle/Bader, aaO, § 17 Anm. V 2), Vor liegend hat der Kläger sich in beiden Vorinstanzen auf einen Verstoß des Beklagten gegen §§ 17 ff. KSchG berufen.
  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 454/81
    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Eine Beschränkung der Revisionszulassung muß aus dem Berufungsurteil eindeutig erkennbar sein (h. M.; vgl. BGHZ t8, 131; BGH LM Nr. 38 a und 68 zu § 546 ZPO; BAG 7, 290, 294 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 18; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 546 Rz 20; ferner Senatsurteil vom 19. Mai 1983 - 2 AZR 454/81 - zu A I der Gründe, n. v.).
  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 286/82
    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Wie der Senat zur Anhörungspflieht des Betriebsrats nach § 102 BetrVG entschieden hat (Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 AZR 286/82 - zu A I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht), genügt der Arbeitnehmer seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO nicht, wenn er das durch Vorlage des Anhörungsbogens und der Stellungnahme des Betriebsrats belegte Vorbringen des Arbeitgebers über die dem Betriebsrat mitgeteilten Kündigungsgründe lediglich unsubstantiiert bestreitet; er ist in einem solchen Fall vielmehr gehalten, ausdrücklich vorzutragen, weshalb es trotz der Angabe der Kündigungsgründe in dem Anhörungsbogen und der von dem Betriebsratsvorsitzenden unterschriebenen Stellungnahme des Betriebsrats nicht zu einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörunggekommen sein soll.
  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 514/80

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 392/82
    Damit war zu diesem Zeitpunkt auch die weitere Voraussetzung für eine wirksame Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG erfüllt, weil der Kündigungsgrund schon im Zeitpunkt der Anhörung des Betriebsrats Vorgelegen hat (BAG Urteil vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 514/80 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 50).
  • LAG Hamm, 10.08.1982 - 13 Sa 308/82
  • BAG, 14.06.1977 - 1 ABR 87/75

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz - Divergenzrevision

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    a) Die Beifügung der Stellungnahme ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige (BAG 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - zu C I 2 der Gründe; vgl. für § 15 KSchG aF BAG 21. Mai 1970 - 2 AZR 294/69 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 336) .
  • LAG Berlin, 23.10.1995 - 17 Sa 51/95

    Betriebsrat: Mitteilungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich Kündigungsfristen

    Verletzt der Arbeitgeber diese Anzeigepflicht, so ist die einzelne von ihm erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn sich der Arbeitnehmer auf diesen Gesetzesverstoß beruft (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu nur LAG Hamm, Urteil vom 06.06.1986 - 16 Sa 2188/86 -, LAGE § 17 KSchG Nr. 2 m.w.N. aus der Rechtsprechung; BAG, Urteil vom 02.02.1984 - 2 AZR 392/82 -, n.v., zu C I der Gründe; anderer Ansicht für den Fall, dass wie hier das Landesarbeitsamt die Entlassungen genehmigt, KR-Rost, aaO., § 17 KSchG Rdn. 101; vgl. auch Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG , 11. Aufl., § 17 Rdn. 75 m.w.N.).

    Die Neuregelung ermöglicht es den Ausschüssen für anzeigepflichtige Entlassungen die Wirksamkeit der Anzeige auf einfache Weise und ohne zeitliche Verzögerung festzustellen." (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 02.02.1984, aaO.).

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 616/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 196g und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekün digte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 683/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekündigte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1996 - 15 Sa 159/95

    Rechtswirksamkeit einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung;

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  • ArbG Halle, 07.03.2013 - 2 Ca 1430/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenz - Massenentlassungsanzeige - Anspruch auf

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Massenentlassungsanzeige (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 02.02.1984 - 2 AZR 392/82 - zitiert nach juris m.w.N.).
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 687/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekündigte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 690/85

    Anzeigepflichtige betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekündigte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 617/85

    Betriebsbedingte Massenkündigung - Widerruf der Freistellung der Arbeitnehmer von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekündigte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 684/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG 25, 430, 433 = AP Nr. 1 zu § 17 KSchG 1969 und BAG Urteil vom 2. Februar 1984 - 2 AZR 392/82 - nicht veröffentlicht, zu C I 3 der Gründe) ist die einzelne vom Arbeitgeber erklärte Kündigung dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber eine Massenentlassung nicht oder nicht wirksam anzeigt und der gekündigte Arbeitnehmer - wie vorliegend - sich auf die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 17 KSchG beruft.
  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 685/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 681/85

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Massenkündigung - Wirksame Anzeige von

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 689/85

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 621/85

    Betriebsbedingte Massenkündigung - Mitwirkung des Betriebsrats bei

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 686/85

    Anzeigepflichtige, betriebsbedingte Massenentlassung - Rechtzeitige schriftliche

  • BAG, 14.08.1986 - 2 AZR 682/85

    Verpflichtung der Anzeige einer Massenentlassung gegenüber dem Arbeitsamt -

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