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   BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 395/58   

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https://dejure.org/1958,910
BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 395/58 (https://dejure.org/1958,910)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1958 - 2 AZR 395/58 (https://dejure.org/1958,910)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1958 - 2 AZR 395/58 (https://dejure.org/1958,910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit - Einstellung der Zwangsvollstreckung - Vollstreckungsmaßnahmen - Nachteil für Vollstreckungsschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1940
  • MDR 1958, 877
  • DB 1958, 1159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 430/56

    Arbeitsgerichtliches Revisionsverfahren - Normierte Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 24.09.1958 - 2 AZR 395/58
    haß der Revisionskläger den Antrag aus § 62 Abs» 1 Satz 2 in Verbindung mit § 64 Abs« 3 ArbGG nicht vor Erlass des landesarbeitsgerichtlichen Urteils beim Landesarbeitsgericht gestellt hat, steht, wie däer Senat in seinem zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung des Gerichtes bestimmten Beschluss vom 19«, September 1958 in Sachen 2 AZR 430/56 entschieden hat, dem Antrag aus § 719 Abs" 2 ZPO nicht entgegen» gez» Lr» Müller Lr. Meier-Scherling Dr'c Schröder.
  • BGH, 09.12.2003 - XI ZR 254/02
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung war daher unter Zurückweisung des Antrags im übrigen auf Maßnahmen der Insolvenzvollstreckung zu beschränken (vgl. zur Beschränkung der Einstellung auf bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen: BGHZ 18, 219, 220; BAG NJW 1958, 1940, 1941).
  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 252/03

    Einlegung eines Rechtsmittels durch einen als Einzelanwalt auftretenden

    Das Kammergericht hat die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wirksam auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beschränkt (vgl. BAG NJW 1958, 1940, 1941; Schuschke/Walker, aaO § 707 Rn. 13; Musielak/Lackmann, aaO § 719 Rn. 6), weil die Befugnis, die Zwangsvollstreckung ganz einzustellen, auch die Möglichkeit einschließt, nur eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme zu untersagen.
  • BGH, 17.11.1999 - X ZR 147/98

    Einstellungsantrag - Zwangsvollstreckung - Vorläufig vollstreckbares Urteil -

    Soweit Sicherheit geleistet ist, läßt sich nicht ersehen, weshalb der Beklagten ein solcher Nachteil drohen soll (vgl. BGHZ 18, 219, 220; BAG, Beschl. v. 24. September 1958 - 2 AZR 395/58, NJW 1958, 1940).
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