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   BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83   

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BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83 (https://dejure.org/1984,539)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1984 - 2 AZR 402/83 (https://dejure.org/1984,539)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 (https://dejure.org/1984,539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich - Arbeitsvertrag mit begrenzter Dauer - Auflösende Bedingung eines Vertrages - Wegfall einer Stelle anstatt der Umwidmung in Professorenstelle - Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 266
  • BB 1985, 2114
  • DB 1984, 2710
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Die Klage auf Weiterbeschäftigung sei begründet, weil sich ohne jeden tatrichterlichen Beurteilungsspielraum nach dem insoweit unstreitigen Sachverhalt der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aus dem Gesetz ergebe (§ 4 Abs. 4 TVG in Verbindung mit Protokollnotiz 2 Satz 1 und 3 zu Nr. 1 SR 2y BAT) und deshalb die engen Voraussetzungen des Senats im Urteil vom 26. Mai 1977 (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) erfüllt seien.

    Das Berufungsgericht hatte nämlich dem Beschäftigungsantrag im wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, das Feststellungsbegehren sei offensichtlich begründet und sich dabei auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 26. Mai 1977 (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) gestützt.

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78

    Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Die Ankündigungsfrist hatte nur die Funktion, die für den Arbeitnehmer in aller Regel mit einem auflösend bedingten Arbeitsverhältnis verbundene unerträgliche Folge zu mildern, daß Umstände das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden können, die als Kündigungsgründe möglicherweise nicht ausreichen würden, o h n e daß der Arbeitnehmer sich hierauf rechtzeitig einrichten kann (vgl. hierzu näher BAG 36, 112 ff. = AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung m.w.N.).

    Andererseits wird noch stärker als bei der Befristung die Funktion des Kündigungsschutzes gefährdet, weil die auflösende Bedingung u n m i t t e l b a r darauf hinausläuft, daß Sachverhalte das Arbeitsverhältnis beenden sollen, die nach § 1 KSchG oder § 626 BGB möglicherweise nicht als Beendigungsgründe ausreichen würden (vgl. dazu näher BAG 36, 112, 123 ff. = AP Nr. 4 zu § 620 BGB Bedingung).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Dem stehe auch nicht die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Festanstellungsrechtsprechung von Arbeitsgerichten (BVerfG vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 - NJW 1982, 1447 ff. [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77]) entgegen, denn § 4 TVG als Sicherung und Konkretisierung der nach Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie sei zugleich eine verfassungsrechtliche Schranke der institutionell geschützten Wissenschaftsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG.
  • BGH, 10.06.1965 - II ZR 6/63

    Zustimmungspflicht zur Vertragsänderung aufgrund gesellschaftlicher Treuepflicht

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    In diesen Fällen ist eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlich, es sei denn, die Parteien hätten einen Punkt bewußt offengelassen (BGH Urteil vom 10. Juni 1965 - II ZR 6/63 - NJW 1965, 1960; BAG Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB sowie RGRK-Piper, BGB, 12. Aufl., 1982, § 157 Rz 99 ff.; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 1978, § 157 Rz 32 ff. und Soergel/Schultze-von Lasaulx, BGB, 11. Aufl., 1978, § 157 Rz 112 ff.).
  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60

    Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - und vom 18. Dezember 1979 - 2 AZR 129/78 -, AP Nr. 19 und 51 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich, auf die die Parteien sich zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder eines Feststellungsstreits über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf eine vertraglich vereinbarte Befristung einigen, stets sachlich gerechtfertigt.
  • BAG, 17.02.1983 - 2 AZR 208/81

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    So lag der Senatsentscheidung vom 17. Februar 1983 (- 2 AZR 208/81 - EzA § 620 BGB Nr. 62, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ein Fall zugrunde, in dem eine auflösende Bedingung des Arbeitsvertrages zur Wahrung der Rechte des Personalrats bei der Einstellung vereinbart war.
  • BAG, 18.12.1979 - 2 AZR 129/78

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Auslegung des Prozessvergleichs - Klage auf

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - und vom 18. Dezember 1979 - 2 AZR 129/78 -, AP Nr. 19 und 51 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung in einem gerichtlichen Vergleich, auf die die Parteien sich zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder eines Feststellungsstreits über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf eine vertraglich vereinbarte Befristung einigen, stets sachlich gerechtfertigt.
  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1052/77

    Arbeitsvertragsparteien - Kündbarkeit des Vertrages - Vertragslücke - Erkennbarer

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    In diesen Fällen ist eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlich, es sei denn, die Parteien hätten einen Punkt bewußt offengelassen (BGH Urteil vom 10. Juni 1965 - II ZR 6/63 - NJW 1965, 1960; BAG Urteil vom 16. November 1979 - 2 AZR 1052/77 - AP Nr. 1 zu § 154 BGB sowie RGRK-Piper, BGB, 12. Aufl., 1982, § 157 Rz 99 ff.; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, 1978, § 157 Rz 32 ff. und Soergel/Schultze-von Lasaulx, BGB, 11. Aufl., 1978, § 157 Rz 112 ff.).
  • BAG, 11.03.1980 - 6 AZR 1080/77
    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Da die Protokollnotiz wegen der Gefahr der Umgehung des Kündigungsschutzes bei Befristungen eine Höchstdauer von fünf Jahren vorsieht, ist entgegen der vom Sechsten Senat vertretenen Auffassung (Urteil vom 11. März 1980 - 6 AZR 1080/77 - nicht veröffentlicht) auszuschließen, daß die auflösende Bedingung, die dem Wortlaut nach unter die Regelung fällt, von dieser Bestimmung ausgenommen ist.
  • BAG, 06.05.1982 - 2 AZR 1037/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83
    Mit der ergänzenden Vertragsauslegung wird im Ergebnis nur das erreicht, was die zuständigen Hochschulselbstverwaltungsgremien - Institut für Philosophie und Fachbereichsrat - zur Ergänzung ihres Lehrkörpers wünschten (vgl. zum Spannungsverhältnis von Wissenschaftsfreiheit und arbeitsrechtlichem Schutz auch BAG 38, 372 = AP Nr. 67 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG 39, 39 = AP Nr. 68 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • RG, 27.06.1940 - V 205/39

    1. Kann ein Nießbrauch an einem einzelnen Stockwerk eines Hauses bestellt werden?

  • BAG, 12.11.2014 - 7 AZR 891/12

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich

    Der Gesetzgeber hatte also neben Kündigungsschutz- und Befristungskontrollstreitigkeiten, die in den Entscheidungen nach altem Recht den jeweiligen Befristungsabreden überwiegend zugrunde lagen (vgl. etwa BAG 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - BAGE 11, 236: Kündigung; 18. Dezember 1979 - 2 AZR 129/78 -: Befristung; 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 -: Befristung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101: Befristung; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 666/02 -: Befristung) , ausdrücklich auch "sonstige Bestandsstreitigkeiten" vor Augen, die durch Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses im gerichtlichen Vergleich beigelegt werden können.
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform

    Dem gegenüber ist bei einer auflösenden Bedingung bereits ungewiss, ob das zukünftige Ereignis, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, überhaupt eintreten wird (vgl. etwa BAG 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 7 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 2, zu B I 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Eine solche Regelungslücke ist vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, zu B II 2 der Gründe) etwa angenommen worden, wenn die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich vereinbaren, daß das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters enden soll, wenn die Professorenstelle, aus der der wissenschaftliche Mitarbeiter vergütet wird, dauerhaft mit einem Professor besetzt wird und es später nicht zu einer solchen Besetzung kommt, sondern die Stelle entfällt.

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung maßgeblich auf den hypothetischen Parteiwillen, also darauf abzustellen ist, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie den nicht geregelten Fall bedacht hätten (BAG Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, zu B II 2 c der Gründe).

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Wegen der sich hieraus ergebenden stärkeren Gefährdung der Funktion des Kündigungsschutzes sind allerdings an die sachliche Rechtfertigung dieser Auflösungstatbestände besonders strenge Anforderungen zu stellen (Urteile vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, zu B I 3 der Gründe; Urteil vom 20. Dezember 1984, aaO).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Damit liegt eine - auflösende - Bedingung und keine Befristung vor, die voraussetzt, daß der Eintritt des künftigen Ereignisses feststeht, mag auch, wie etwa für den Todesfall, der Zeitpunkt des Eintritts ungewiß sein (dies certus an, incertus quando; vgl. BGH LM § 158 BGB Nr. 14; Urteil des Senates vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, zu B I 1 b aa der Gründe; Larenz, Allgemeiner Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 6. Aufl., S. 480 ff.; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 158 ff. Rz 6 und 9).

    Er hat aber zwischenzeitlich auch auflösende Bedingungen für zulässig erachtet, die für den betroffenen Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt vorteilhaft waren (vgl. Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung).

    Den gegenüber den üblichen Befristungsfällen bestehenden Unterschieden, nämlich der erheblich längeren Vertragsdauer und den sich durch das Ausscheiden in fortgeschrittenem Alter ergebenden Schwierigkeiten, nochmals eine neue Beschäftigung zu finden, kann dadurch entsprochen werden, daß an die sachliche Rechtfertigung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. allgemein: Senatsurteil vom 9. Februar 1984, aaO; und für Altersgrenzen: Schröder, Altersbedingte Kündigungen und Altersgrenzen im Individualarbeitsrecht, Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Band 2).

  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Der höheren Ungewißheit bei der auflösenden Bedingung kann bei der Prüfung des sachlichen Grundes Rechnung getragen werden (vgl. z.B. BAG Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Für sie ist kennzeichnend, daß die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht kalendermäßig bestimmt ist, das Arbeitsverhältnis vielmehr mit Eintritt eines von den Parteien als gewiß (der Zeit nach aber als ungewiß) angesehenen Ereignisses enden soll (BAG Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, unter B I 1 b aa der Gründe, m. w. N.).

    Die Protokollnotiz Nr. 3 umfaßt zwar auflösend bedingte und zweckbefristete Arbeitsverträge (BAG Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung, unter B I 1 b, c der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein sachlicher Grund, der die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtfertigt, darin, daß diese Befristung in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde (Urteil vom 3. August 1961 - 2 AZR 117/60 - AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; Urteil vom 4. Dezember 1991 - 7 AZR 307/90 - EzA § 620 BGB Nr. 113).
  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 109/88

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Beendigung des

    Er hat jedoch zwischenzeitlich auch auflösende Bedingungen für zulässig erklärt, die für den betroffenen Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt vorteilhaft waren (BAGE 41, 381 = AP Nr. 74 zu § 620 BGB sowie Urteil vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung) und schließlich auch die Zulässigkeit einer Altersgrenze in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nicht an ihrer Eigenschaft als auflösende Bedingung scheitern lassen, sondern an den zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse aufgestellten Grundsätzen gemessen, allerdings strenge Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung gestellt (vgl. KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 51 ff.).

    Die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung ist zwar nicht bereits deshalb unzulässig, weil ihr Eintritt, im Gegensatz zur Zweckbefristung (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Februar 1984, aaO, zu B I 1 b aa der Gründe) ungewiß ist.

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    Von einer auflösenden Bedingung, bei der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt, unterscheidet sich die Zweckbefristung dadurch, dass bei ihr der Eintritt des zukünftigen Ereignisses von den Parteien als feststehend angesehen wird, lediglich der Zeitpunkt des Eintritts ist ungewiss; demgegenüber ist bei der auflösenden Bedingung bereits ungewiss, ob das zukünftige Ereignis, das zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, überhaupt eintreten wird (vgl. dazu BAG 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 7 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 2, zu B I 1 b aa der Gründe; 22. Oktober 2003 - 7 AZR 113/03 - AP TzBfG § 14 Nr. 6 = EzA TzBfG § 14 Nr. 6, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis - gerichtlicher Vergleich

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 108/88
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der

  • LAG Hamm, 27.06.1997 - 5 Sa 2219/96

    Arbeitsrechtliche Beziehung aufgrund eines Vergleiches; Zweckbefristung und

  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 363/85
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 666/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - außergerichtlicher Vergleich

  • LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90

    Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung

  • LAG Köln, 13.01.2022 - 6 Sa 386/21

    Unwirksamkeit einer vertraglichen Befristungsabrede mangels Anhörung des

  • BAG, 20.09.1989 - 7 AZR 558/88

    Befristung bedarf eines sachlichen Grundes - Befristung des Arbeitsverhältnisse

  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.01.2005 - 8 Sa 450/04

    Befristung zur Vertretung - keine automatische Beendigung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 113/07

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung mit Ablauf des

  • ArbG Potsdam, 26.07.2001 - 4 Ca 813/01

    Unwirksamkeit auflösender Bedingung in Darstellervertrag bei Verletzung

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 35/86
  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.1998 - 2 Sa 491/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Auslegung von Tarifverträgen; Zuslässigkeit

  • BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 650/88
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 455/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtsfertigung

  • BAG, 30.08.1989 - 7 AZR 544/88

    Wahrnehmung der Vertretung einer Gymnasiallehrerin als sachlicher Grund für die

  • BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 628/87

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit einem Lehrer wegen eines mutterschaftsbedingten

  • BAG, 28.08.1987 - 7 AZR 249/86

    Anspruch eines Forstwirtes gegen Land auf Ersatz eines Verdiensausfalles wegen

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 190/86
  • BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 56/84

    Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung - Abschluss eines Arbeitsvertrags

  • LAG Köln, 12.03.1991 - 4 Sa 1057/90

    Arbeitsverhältnis; Arbeitsvertrag; Auflösende Bedingung; Ärztliches Attest;

  • BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 288/83
  • BAG, 25.05.1984 - 2 AZN 254/84
  • BAG, 29.10.1986 - 7 AZR 138/85
  • ArbG Essen, 03.08.1999 - 2 Ca 2983/97

    Abschluss eines befristeten Vertrages mit einem Co-Trainer der 2.

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