Rechtsprechung
BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang - Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 111 BetrVG, § 112 Abs 1 BetrVG, § 70 Abs 1 PersVG NW 1974, § 133 BGB
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang - Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung - IWW
§ 111 BetrVG, § 17 Nr. 3 MTV, § 70 Abs. 1 Satz 2 LPVG NRW, § ... 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 1 TVG, § 67 LPVG NW, § 72 Abs. 3 Satz 5 LPVG NW, § 19 Nr. 3 MTV, § 70 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 LPVG NRW, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 4 BetrVG, § 242 BGB, § 140 BGB, § 145 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2, Abs. 3 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Tarifvertrag als Sperre gegen weitere Regelungen mit konkurrierendem Inhalt (sog. "Regelungssperre"); Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage)
- bag-urteil.com
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang
- rewis.io
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang - Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tariflicher Sonderkündigungsschutz; Tarifvorrang
- rechtsportal.de
Tarifvertrag als Sperre gegen weitere Regelungen mit konkurrierendem Inhalt (sog. "Regelungssperre")
- datenbank.nwb.de
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Sonderkündigungsschutz aus tarifwidriger Betriebsvereinbarung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Tarifvorrang und Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsvereinbarung über Sonderkündigungsschutz für langjährig Beschäftigte - Tarifvorrang - Treu und Glauben - Umdeutung in Gesamtzusage - Betriebliche Übung - Schadensersatz
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14
- LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Papierfundstellen
- NZA 2017, 52
- NZA 2017, 522
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08
Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20; 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 34, 35) .Sie tritt jedoch auch auf diese Weise in Konkurrenz zu der tariflichen Bestimmung (BAG 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 36) .
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05
Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Entsprechendes gilt sowohl für die Regelungssperre gemäß § 70 Abs. 1 Satz 2 LPVG NRW in der seit dem 22. Januar 1985 geltenden Fassung (BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 26, 27, BAGE 118, 326) als auch für die Vorläuferbestimmungen in § 67 LPVG NW 1958 bzw. § 72 Abs. 3 Satz 5 LPVG NW 1974. - BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20;… 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 34, 35) .
- LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15
Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das …
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2016 - 3 Sa 735/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13
Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144; 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) . - BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
(a) Dass aufgrund eines Hinweises ihrer Rechtsabteilung vom 8. Januar 1968 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten Zweifel an der Zulässigkeit der betreffenden Regelung in einer Dienstvereinbarung bestanden und sie sich gleichwohl auf diese Rechtsform festgelegt hat, spricht eher gegen, jedenfalls aber nicht für die Annahme eines hypothetischen Willens der Arbeitgeberseite, den Arbeitnehmern in jedem Fall - ggf. durch Gesamtzusage - einen entsprechenden Sonderkündigungsschutz einzuräumen (BGH 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 19, 269; MüKoBGB/Busche 7. Aufl. § 140 Rn. 20) . - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Die betriebliche Regelung wird dann - ex nunc - unwirksam (BAG 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B II 2 c aa (1) der Gründe) . - BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 137/11
Tarifvorbehalt - Gesamtzusage - Abfindung bei Wiedereinstellungszusage
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25, BAGE 154, 144; 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21) . - BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung - …
Auszug aus BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16
(4) Es kann offen bleiben, ob - wogegen vieles spricht - die Wirkungen eines nachträglichen Eingreifens der Regelungssperre durch die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beschränkt sein können (zu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung: BAG 13. Oktober 2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20) .
- BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17
Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage
b) § 17 BV 97 ist in Folge seines Verstoßes gegen die Regelungssperre unwirksam (zu dieser Rechtsfolge BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 127, 297; 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 91, 244; zuletzt 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 16 f. mwN) .Sollte der Beklagten die aufgrund der Regelungssperre bestehende Unwirksamkeit der betreffenden Regelung in einer Betriebsvereinbarung bewusst gewesen sein, spricht der gleichwohl getroffene Abschluss der BV 97 eher gegen, jedenfalls aber nicht für die Annahme ihres hypothetischen Willens, den Arbeitnehmern in jedem Fall ein Entgelt entsprechend § 17 BV 97 - mit der Konsequenz einer ausschließlich individualvertraglichen Abänderungsmöglichkeit - zu versprechen (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 29) .
- BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
Dadurch ist die ursprünglich sachlich gerechtfertigte und damit zunächst wirksame Bestimmung in § 11 Abs. 3 BV 1957 idF der DV 1976 ab diesem Zeitpunkt insgesamt unwirksam geworden und darf nicht mehr angewandt werden (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 16 mwN; ErfK/Kania 19. Aufl. BetrVG § 77 Rn. 25) . - BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20
Werknutzer
Das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot von Betriebsvereinbarungen im (auch nur potentiellen) Regelungsbereich eines Tarifvertrags dient der Sicherung der Tarifautonomie sowie der Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der Koalitionen, die gefährdet wären, wenn die Betriebsparteien durch eigene Regelungen mit normativer Wirkung unmittelbar auf die Arbeitsverhältnisse einwirken könnten (…vgl. BAGE 82, 89 [juris Rn. 20]; BAG, NZA 2017, 522 Rn. 16, jeweils mwN;… Düwell, BetrVG, 5. Aufl., § 77 Rn. 40).
- LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16
Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des …
Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist (zuletzt BAG 26.01.2017 - 2 AZR 405/16, NZA 2017, 52 Rn. 16 m.w.N.). - BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 384/16
Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang
a) Der Senat hat in einem Parallelverfahren mit Urteil vom 26. Januar 2017 (- 2 AZR 405/16 -) entschieden, dass die vormals zwischen der Rechtsvorgängerin der Beklagten und dem Gesamtpersonalrat und sodann zwischen der Beklagten und ihrem Betriebsrat abgeschlossenen Vereinbarungen wegen Verstoßes gegen die sich aus § 70 Abs. 1 Satz 2 LPVG NRW bzw. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ergebende Regelungssperre unwirksam waren. - LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1219/17
Eingruppierung
Denn selbst wenn die Dienstvereinbarung unwirksam und etwa in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) entsprechend § 140 BGB umzudeuten wäre (vgl. hierzu bei Betriebsvereinbarungen BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - NZA 2018, 871 ff.; BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - NZA 2017, 522 ff.) , so führte dies nicht dazu, dass die Klägerin Anspruch auf Vergütung nach Entgeltgruppe 8 hätte. - BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
Dadurch ist die ursprünglich sachlich gerechtfertigte und damit zunächst wirksame Bestimmung in § 11 Abs. 3 BV 1957 idF der DV 1976 ab diesem Zeitpunkt insgesamt unwirksam geworden und darf nicht mehr angewandt werden (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 16 mwN; ErfK/Kania 19. Aufl. BetrVG § 77 Rn. 25) . - BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 260/17
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
Dadurch ist die ursprünglich sachlich gerechtfertigte und damit zunächst wirksame Bestimmung in § 11 Abs. 3 BV 1957 idF der DV 1976 ab diesem Zeitpunkt insgesamt unwirksam geworden und darf nicht mehr angewandt werden (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - Rn. 16 mwN; ErfK/Kania 19. Aufl. BetrVG § 77 Rn. 25) . - LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17
Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung …
Fällt ein Betrieb in den räumlichen, fachlichen und personellen Geltungsbereich eines Tarifvertrags, sind die Betriebsparteien deshalb gehindert, tariflich normierte Gegenstände in einer Betriebsvereinbarung zu regeln (BAG Urteil vom 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 -, Rz 16 - AP Nr. 16 zu § 626 BGB Unkündbarkeit). - LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1189/17
AVR DW-EKD/AVR-DD
Denn selbst wenn die Dienstvereinbarung unwirksam und etwa in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage oder gebündelte Vertragsangebote) entsprechend § 140 BGB umzudeuten wäre (vgl. hierzu bei Betriebsvereinbarungen BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - NZA 2018, 871 ff.; BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 405/16 - NZA 2017, 522 ff.) , so führte dies nicht dazu, dass die Klägerin Anspruch auf Vergütung nach Entgeltgruppe 8 hätte. - LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1218/17
Eingruppierung
- LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1220/17
AVR DW-EKD/AVR-DD
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - 14 Sa 1991/16
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG ; Umdeutung einer unwirksamen BV in eine …
- LAG Hessen, 28.08.2018 - 8 Sa 1221/17
AVR DW-EKD/AVR-DD
- ArbG Duisburg, 22.10.2020 - 3 Ca 730/20
- ArbG Duisburg, 08.10.2020 - 1 Ca 732/20