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   BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97   

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BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 (https://dejure.org/1998,1046)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 (https://dejure.org/1998,1046)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 (https://dejure.org/1998,1046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; MuSchG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 5
    Mutterschutz; Kündigungsverbot

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1803
  • NJW 1999, 1804
  • MDR 1998, 1354
  • NZA 1998, 1049
  • BB 1998, 1112
  • BB 1998, 2062
  • DB 1998, 1039
  • DB 1998, 1869
  • DB 1998, 1870
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 82/85

    Schwangerschaft - Mutterschutz - Entbindung

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt grundsätzlich durch Rückrechnung um 280 Tage von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin (st.Rspr. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).

    Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt nach der ständigen Senatsrechtsprechung in der Weise, daß von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Tag der Niederkunft um 280 Tage zurückzurechnen ist, wobei der voraussichtliche Entbindungstag nicht mitzuzählen ist (zuletzt Senatsurteile vom 1. August 1985 - 2 AZR 461/84 - n.v. und vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).

    Mit den in dem angefochtenen Urteil und in Teilen der Literatur (Eich, SAE 1985, 104; Meisel, Anm. zu AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968; KR-Pfeiffer, 4. Aufl., § 9 MuSchG Rz 64 b; Meisel/Sowka, Mutterschutzgesetz und Erziehungsurlaub, 4. Aufl., § 9 MuSchG Rz 100 b) gegen die bisherige Senatsrechtsprechung geäußerten Bedenken hat sich der Senat schon in seinem Urteil vom 12. Dezember 1985 (aaO) auseinandergesetzt, ohne daß insoweit neue Gesichtspunkte aufgetaucht wären.

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).

    Die Arbeitnehmerin muß dann weiteren Beweis führen und ist ggf. gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (vgl. zu § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 -, aaO).

  • LAG Niedersachsen, 12.05.1997 - 5 Sa 152/96

    Beginn einer Schwangerschaft durch Nidation; Annahme einer Schwangerschaft im

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 Sa 152/96 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Mai 1997 - 5 Sa 152/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 566/82

    Mutterschutz - Feststellung des Beginns der Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    In Fortführung des Urteils vom 27. Januar 1966 (- 2 AZR 141/65 - AP Nr. 27 zu § 9 MuSchG) hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1983 (- 2 AZR 566/82 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG 1968) ausgeführt, der Zeitraum von 280 Tagen umfasse die mittlere Schwangerschaftsdauer, die bei einem durchschnittlichen Menstruationszyklus von 28 Tagen (einem Lunarmonat) zehn Lunarmonate, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regelblutung an, betrage.

    Hat sich der Arzt geirrt, bzw. muß der aufgrund der Angaben der Schwangeren berechnete voraussichtliche Entbindungstermin anhand späterer Ultraschalluntersuchungen korrigiert werden, so kommt in erster Linie nur die Ausstellung eines korrigierten ärztlichen Zeugnisses noch während der bestehenden Schwangerschaft in Betracht (Senatsurteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG 1968).

  • BVerfG, 26.06.1995 - 1 BvR 1928/94

    Berechnung des Schwangerschaftsbeginns

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    b) Eine Schwangerschaft auch noch vor dem ersten Tag der letzten Regelblutung zu fingieren, würde jedoch der wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis evident widersprechen, § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG verletzen und auch den Arbeitgeber in seinen Grundrechten tangieren (vgl. BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1995 - 1 BvR 1928/94 - RzK IV 6 b Nr. 24).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).
  • BAG, 27.01.1966 - 2 AZR 141/65

    Schwangerschaft - Bestimmung der Frist - Kündigung einer schwangeren Hausgehilfin

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    In Fortführung des Urteils vom 27. Januar 1966 (- 2 AZR 141/65 - AP Nr. 27 zu § 9 MuSchG) hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Oktober 1983 (- 2 AZR 566/82 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG 1968) ausgeführt, der Zeitraum von 280 Tagen umfasse die mittlere Schwangerschaftsdauer, die bei einem durchschnittlichen Menstruationszyklus von 28 Tagen (einem Lunarmonat) zehn Lunarmonate, gerechnet vom ersten Tag der letzten Regelblutung an, betrage.
  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Die ärztliche Bescheinigung nach § 5 MuSchG über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, die nach der Rechtsprechung auch für das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG maßgeblich ist, hat zwar einen hohen Beweiswert (vgl. zu dem Zeugnis nach § 3 Abs. 1 MuSchG BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968; vom 12. März 1997- 5 AZR 766/95 - AP Nr. 10, aaO und vom 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - AP Nr. 11, aaO).
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 461/84

    Ermittlung des Beginns der Schwangerschaft - Nachweis der Schwangerschaft durch

    Auszug aus BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
    Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt nach der ständigen Senatsrechtsprechung in der Weise, daß von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Tag der Niederkunft um 280 Tage zurückzurechnen ist, wobei der voraussichtliche Entbindungstag nicht mitzuzählen ist (zuletzt Senatsurteile vom 1. August 1985 - 2 AZR 461/84 - n.v. und vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 237/14

    Kündigung - Mutterschutz - Diskriminierung

    Bei natürlicher Empfängnis wird der Beginn des Kündigungsverbots aus § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 2 Satz 1 MuSchG in der Weise bestimmt, dass von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet wird (st. Rspr., vgl. BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 33; 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 357) .

    Die Arbeitnehmerin muss dann weiteren Beweis führen und ist gegebenenfalls gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) .

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Arbeitnehmerin ihrer Darlegungslast für das Bestehen einer Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt zunächst durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung genügt (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) , und die Klägerin mit ihrem Mutterpass und dem Schreiben vom 16. Mai 2013 zwei Bescheinigungen vorgelegt hat, die als Tag des Embryonentransfers den 24. Januar 2013 ausweisen.

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Der Berechnung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung und eine mutmaßliche Schwangerschaftsdauer von 280 Tagen zugrunde zu legen (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAGE 88, 357, 360) .
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    b) Nach der Senatsrechtsprechung wird der Beginn des Kündigungsverbots aus § 17 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei natürlicher Empfängnis in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 MuSchG in der Weise bestimmt, dass von dem ärztlich festgestellten mutmaßlichen Tag der Entbindung um 280 Tage zurückgerechnet wird (vgl. zu § 9 Abs. 1 MuSchG in der bis 31. Dezember 2017 geltenden Fassung [aF] BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 384/10 - Rn. 33; 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 88, 357) .

    Die Arbeitnehmerin muss dann weiteren Beweis führen und ist gegebenenfalls gehalten, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 88, 357) .

  • LAG Baden-Württemberg, 01.12.2021 - 4 Sa 32/21

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Berechnung des Beginns der

    Er markiert die äußerste zeitliche Grenze, innerhalb derer bei normalem Zyklus eine Schwangerschaft vorliegen kann (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

    Lediglich eine Schwangerschaft noch vor dem ersten Tag der letzten Regelblutung könne aus dieser Wahrscheinlichkeitsberechnung ausgenommen werden, weil eine solche Schwangerschaftsannahme wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen evident widersprechen würde (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 - BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 417/97 - BAG 27. Oktober 1983 - 2 AZR 566/82 -).

  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02

    Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    b) Nach der Rechtsprechung des Senats (11. März 1998 - 2 AZR 417/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 und 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 119) bedarf eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person keines Beschlusses des für die Auflösung der Gesellschaft zuständigen Organs.
  • LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei

    a) Ob die Klägerin sich mit Erfolg auf den besonderen Kündigungsschutz aus § 9 Abs. 1 MuSchG berufen kann, ist eine Frage, die im Hauptsacheverfahren zu klären ist, wobei dort auch zu entscheiden sein wird, ob sie im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bereits schwanger war oder nicht (vgl. zur Frage der diesbezüglichen Aufklärungen BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - AP Nr. 24 zu § 9 MuSchG 1968).
  • LAG Sachsen, 07.03.2014 - 3 Sa 502/13
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat zur Rechtfertigung seiner immer wieder heftig kritisierten Berechnung des Eintritts einer auf normalem Wege zu Stande gekommenen Schwangerschaft auf der Basis einer Rückrechnung um 280 Tage vom ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin darauf abgestellt, dass es der durch das Mutterschutzgesetz gewährleistete besondere Schutz der werdenden Mutter rechtfertige, von der der werdenden Mutter günstigsten Berechnungsmethode auszugehen, da sich bei keiner möglichen Berechnungsmethode Fehler und Ungenauigkeiten vermeiden ließen (vgl. BAG, Urteile vom 01.08.1985 - 2 AZR 461/84 - Rz. 23, zitiert nach Juris und vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - Rz. 10, NZA 1998, 1049 f.).

    Entsprechend der Rechtsprechung zum Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 5 MuSchG (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - Rz. 15, NZA 1998, 1049, 1050, m.w.N.) hat auch eine ärztliche Bescheinigung über den Tag des Embryotransfers einen hohen Beweiswert.

  • LG Meiningen, 13.10.1999 - HKO 127/99

    Aufforderung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer zum Wechsel der Krankenkasse;

    Eine derartige Druckausübung ist sittenwidrig, § 1 UWG (vgl. OLG Frankfurt, OLG R 1998, 129; LG Hamburg DB 1998, 1870).
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