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   BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06   

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https://dejure.org/2007,3240
BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06 (https://dejure.org/2007,3240)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2007 - 2 AZR 418/06 (https://dejure.org/2007,3240)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2007 - 2 AZR 418/06 (https://dejure.org/2007,3240)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abbau von bestehenden Habenstunden bei schlechter Witterung von Fahrern bei Kündigungen; Rechtfertigung einer Kündigung mit dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Möglichkeiten einer Jahresarbeitszeitregelung zur ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung bei flexibler Jahresarbeitszeit

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit; Betriebsverfassungsrecht; Betriebsbedingte Kündigung; Tarifrecht - Witterungsbedingte ordentliche Kündigung im Betontransportgewerbe auf Grund entsprechender tariflicher Regelung (mit Wiedereinstellungsanspruch); tariflich geregelter Vorrang des Abbaus von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schlechte Beschäftigungslage" - Vor einer betriebsbedingten Kündigung sind erst Überstunden abzubauen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 848 (Ls.)
  • BB 2008, 787
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zB Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Diese kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil die Rechtsbegriffe selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. zB Senat 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • LAG Hamburg, 22.03.2006 - 5 Sa 98/05
    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. März 2006 - 5 Sa 98/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. ua. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Dabei sind allerdings nur solche Mittel bei der Erforderlichkeitsprüfung zu berücksichtigen, die gleich wirksam sind, um das unternehmerische Ziel zu erreichen (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Dagegen ist die unternehmerische Entscheidung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. ua. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 63; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 138).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 418/06
    Dabei sind allerdings nur solche Mittel bei der Erforderlichkeitsprüfung zu berücksichtigen, die gleich wirksam sind, um das unternehmerische Ziel zu erreichen (BAG 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24; 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41).
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Da die betrieblichen Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entgegenstehen, dringend sein müssen, die Kündigung im Interesse des Betriebs also unvermeidbar sein muss, hat der Arbeitgeber zuvor alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die mit dem Ziel geschaffen worden sind und bestehen, durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit betriebsbedingte Kündigungen in Zeiten geringeren Arbeitsanfalls zu vermeiden (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 418/06 - Rn. 16, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157, zur Inanspruchnahme von Arbeitszeitkonten) .

    Haben die Betriebsparteien durch die Einführung von Kurzarbeit den Umfang der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auf ein Niveau abgesenkt, dass den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen gerade überflüssig macht, so kann ein dringendes betriebliches Kündigungserfordernis regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung voll ausgeschöpft hat und gleichwohl noch ein Beschäftigungsüberhang besteht (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 418/06 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Da die betrieblichen Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entgegenstehen, dringend sein müssen, die Kündigung im Interesse des Betriebs also unvermeidbar sein muss, hat der Arbeitgeber zuvor alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die mit dem Ziel geschaffen worden sind und bestehen, durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit betriebsbedingte Kündigungen in Zeiten geringeren Arbeitsanfalls zu vermeiden (BAG 8. November 2007 - 2 AZR 418/06 - Rn. 16, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157, zur Inanspruchnahme von Arbeitszeitkonten) .

    Haben die Betriebsparteien durch die Einführung von Kurzarbeit den Umfang der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auf ein Niveau abgesenkt, dass den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen gerade überflüssig macht, so kann ein dringendes betriebliches Kündigungserfordernis regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Arbeitszeitreduzierung voll ausgeschöpft hat und gleichwohl noch ein Beschäftigungsüberhang besteht (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 418/06 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung können sich aus außerbetrieblichen Gründen (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang) oder aus innerbetrieblichen Gründen (Unternehmerentscheidung wie Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einstellung der Produktion) ergeben (vgl. z. B. BAG v. 13.02.2008 - 2 AZR 543/06 - AP Nr. 175 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 418/06 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157; BAG v. 18.10.2006 - 2 AZR 434/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151).

    Diese weitere Voraussetzung ist erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch die Kündigung zu entsprechen (BAG v. 08.11.2007 - 2 AZR 418/06 a.a.O.; BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 1999, 1098; BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 - NZA 1999, 1157).

  • LAG Köln, 10.12.2008 - 3 Sa 781/08

    betriebsbedingte Kündigung; Wegfall des Beschäftigungsbedarfs; Auflösungsantrag;

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150; BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; zuletzt BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 418/06 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157).
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