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   BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98   

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BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 (https://dejure.org/1999,351)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 AZR 427/98 (https://dejure.org/1999,351)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 (https://dejure.org/1999,351)
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Tötungen im Affenhaus

§ 174 S. 1 BGB, keine "Unverzüglichkeit" der Zurückweisung einer Kündigung ohne Vollmachtsvorlage bei Verstreichen der Frist des § 4 S. 1 KSchG;

Anhörung des Personalrats vor Kündigung, Einwand der Unterbreitung eines falschen Sachverhalts, "subjektive Determination";

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Forschungsfreiheit des angestellten Hochschullehrers;

§ 54 BAT, (hier:) Entbehrlichkeit einer Abmahnung, Interessenabwägung;

§ 53 Abs. 3 BAT, Einhaltung einer fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist ("Auslauffrist") bei außerordentlichen Kündigung eines unkündbaren Angestellten

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BGB § 174, § 626; BAT § 53 Abs. 3, §§ 54, 55; HPVG § 66, § 77 Abs. 4, § 97

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung - Vollmacht des Kündigenden - Ablauf der Klagefrist - Tariflicher Alterskündigungsschutz - Auslauffrist - Fiktive Kündigungsfrist - Personalratsbeteiligung - Außerplanmäßiger Professor

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 626; ; BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 54; ; BAT § 55; ; HPVG § 66; ; HPVG § 77 Abs. 4; ; HPVG § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung - Personalratsbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 174, 626; BAT § 53 Abs. 3, §§ 54, 55; HPVG § 66, § 77 Abs. 4, § 97
    Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist ist nicht unverzüglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 38
  • NZA 1999, 818
  • DB 1999, 1612
  • JR 1999, 528
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Hochschullehrer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unabhängig von der Abgrenzung der beamtenrechtlichen Vorschriften der akademische Forscher und Lehrer, der aufgrund einer Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsnachweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Fachs in Forschung und Lehre betraut ist (BVerfG Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79, 126 f.; BVerfG Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327, 388; BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192, 208).

    Wenngleich das in Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG enthaltene Freiheitsrecht als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe schützt und jedem zusteht, der wissenschaftlich tätig ist oder werden will (BVerfGE 35, 79, 112), und der Schutz der individuellen Wissenschaftsfreiheit auch die Universitäten verpflichtet (Maunz/Dürig/Scholz, GG, Stand Juni 1998, Art. 5 Abs. 3 Anm. 118), unterfallen die Tötungen unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles in dieser Zahl nicht dem Begriff der Forschung.

    Forschung meint die geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen (BVerfGE 35, 79, 113) und bildet zusammen mit dem Begriff der Lehre den Oberbegriff der Wissenschaft, der alles umfaßt, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist (BVerfGE 35, 79, 113).

    Obwohl die Freiheit der Forschung insbesondere die Fragestellung und Grundsätze der Methodik sowie die Bewertung des Forschungsergebnisses umfaßt (BVerfGE 35, 79, 113), steht auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts daher fest, daß das den anatomischen Untersuchungen des Klägers zugrunde liegende Streben vorrangig nicht auf den Versuch ernsthafter und planmäßiger (Maunz/Dürig/Scholz, aaO, Art. 5 Abs. 3 Anm. 91) Erkenntnis zur Ermittlung der Wahrheit gerichtet war, sondern es ihm darum zu tun war, die Sollvorgabe von 176 Primaten zu erfüllen.

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Hochschullehrer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unabhängig von der Abgrenzung der beamtenrechtlichen Vorschriften der akademische Forscher und Lehrer, der aufgrund einer Habilitation oder eines sonstigen Qualifikationsnachweises mit der selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Fachs in Forschung und Lehre betraut ist (BVerfG Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79, 126 f.; BVerfG Beschluß vom 1. März 1978 - 1 BvR 333/75 und 174, 178, 191/71 - BVerfGE 47, 327, 388; BVerfG Beschluß vom 11. Februar 1981 - 1 BvR 303/78 - BVerfGE 56, 192, 208).

    Schließlich nahm er am akademischen Prüfungswesen teil, indem er Diplomanden und Doktoranden betreute (vgl. zu den Kriterien im einzelnen BVerfGE 56, 192, 208 f.).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Damit ist dem Personalrat nicht bewußt ein falscher Sachverhalt unterbreitet worden, was nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. Senatsurteil vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - BAGE 78, 39, 46 f. = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein) unter Umständen zur Unwirksamkeit der Personalratsanhörung führt.

    Vielmehr wird diese Darstellung durch die sog. subjektive Determination der Kündigungsgründe, also die Mitteilung der aus Sicht des Arbeitgebers tragenden Umstände für die Kündigung (siehe dazu u.a. BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - AP Nr. 68 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe, m.w.N.), gedeckt.

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes - hier § 53 Abs. 3, § 55 Abs. 1 BAT - erfordern es im Falle einer allein noch möglichen außerordentlichen, fristlosen Kündigung, dem altersgesicherten Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei gleicher Sachlage nur fristgerecht gekündigt werden könnte (Weiterentwicklung der Rechtsprechung im BAG-Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB).

    b) Sollte sich hierbei herausstellen, daß dem beklagten Land wegen der "Unkündbarkeit" (§ 53 Abs. 3 BAT) des Klägers dessen Weiterbeschäftigung bis zum Pensionsalter unzumutbar ist, bei unterstellter Kündbarkeit dagegen nur eine fristgerechte Kündigung zulässig wäre, müßte zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs dem Kläger eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingeräumt werden (Weiterentwicklung der Rechtsprechung im BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - BAGE 48, 220 = AP Nr. 86 zu § 626 BGB).

  • LAG Hessen, 05.02.1998 - 12 Sa 2032/96

    Grenzen der Forschungsfreiheit; Außerordentliche Kündigung gegenüber einem

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 12 Sa 2032/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 1998 - 12 Sa 2032/96 - aufgehoben.

  • LAG Düsseldorf, 22.02.1995 - 4 Sa 1817/94

    Kündigung: Zurückweisung wegen mangelnder Bevollmächtigung - Unverzüglichkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Es kann hierbei offen bleiben, ob schon die Übermittlung der Vollmachtsurkunde per Telefaxkopie genügt, um den Nachweis der Vollmacht zu erbringen (ablehnend LAG Düsseldorf Urteile vom 12. Dezember 1994 - 12 Sa 1574/94 - BB 1995, 731 und vom 22. Februar 1995 - 4 Sa 1817/94 - LAGE § 174 BGB Nr. 7, zu II c der Gründe; bejahend für die allerdings anders geartete Problematik der Fotokopie einer Abtretungsurkunde im Rahmen des § 410 BGB BAG Urteil vom 27. Juni 1968 - 5 AZR 312/67 - AP Nr. 3 zu § 398 BGB; vgl. auch die bei KR-Friedrich, 5. Aufl., § 13 KSchG Rz 284 angegebenen Nachweise).

    Zu Recht wird in der Instanzrechtsprechung aus Gründen der Rechtssicherheit die Auffassung vertreten, eine unverzügliche Zurückweisung liege nicht mehr vor, wenn eine Frist von 14 Tagen überschritten sei (LAG Düsseldorf Urteil vom 22. Februar 1995, aaO) oder wenn die Zurückweisung erst in einer zwar fristgerecht erhobenen Kündigungsschutzklage erklärt, diese dem Kündigenden aber erst nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG zugestellt werde (LAG Köln Urteil vom 20. Februar 1997 - 10 Sa 1027/96 - LAGE § 174 BGB Nr. 10, zu 1 der Gründe; vgl. auch die weiteren Nachweise bei KR-Friedrich, aaO, § 13 KSchG Rz 285).

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Wird eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer mangels Vorlage der Vollmacht des Kündigenden erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG gemäß § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen, so ist dies jedenfalls nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 121 Abs. 1 BGB (im Anschluß an BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB).

    Wie der Umstand belegt, daß die Klage bereits am 9. Juli 1996 - also am Tage nach Zugang der Kündigung - eingereicht worden ist, war es dem Kläger sehr viel früher möglich, Überlegungen anzustellen und rechtskundigen Rat einzuholen (grundlegend Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Allerdings ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, daß das Vertrauen wiederhergestellt wird (Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 -BAGE 86, 95, 102 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 346/63

    Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Außerordentliche befristete

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Dabei geht es nicht darum, eine Kündigungsmöglichkeit bei minder wichtigem Grund zu schaffen (so aber BAG Urteil vom 4. Juni 1964 - 2 AZR 346/63 - BAGE 16, 89 = AP Nr. 3 zu § 133 b GewO), sondern unter Beibehaltung der ständigen Rechtsprechung zum wichtigem Grund im Sinne der einschlägigen Vorschriften den geschilderten Wertungswiderspruch im Interesse des durch Tarifvertrag altersgeschützten Arbeitnehmers lediglich auf der Rechtsfolgenseite aufzulösen.
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 226/97

    Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung

    Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98
    Im übrigen war noch vor Beendigung des Anhörungsverfahrens, nämlich am 4. Juli 1996 dem Präsidenten der GhK durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst die Vollmacht zur Kündigung des Klägers erteilt worden, ohne daß schließlich der Personalrat die Einleitung des Verfahrens durch den Präsidenten der GhK gerügt hätte (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Oktober 1998 - 2 AZR 61/98 - und 25. Februar 1998 - 2 AZR 226/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 61/98

    Kündigungswiderspruch des Personalrats wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 244/88

    Grabungsmaterialien; Urheber- und Eigentumsrechte eines Hochschullehrers an

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

  • VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95

    Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Privatdozent) außerplanmäßiger

  • BVerfG, 15.09.1997 - 1 BvR 406/96
  • BAG, 27.06.1968 - 5 AZR 312/67

    Arbeitslohnpfändung - Abtretung

  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 6 TG 1447/97

    Hochschulwesen: zur Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters als

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 7.94

    außerplanmäßiger Professor - Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, 'materieller

  • LAG Köln, 20.02.1997 - 10 Sa 1027/96

    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung mangels beigefügter Vollmacht;

  • LAG Düsseldorf, 12.12.1994 - 12 Sa 1574/94

    Vollmachtsurkunde: Original oder Kopie

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    (2) Darüber hinaus lässt die bisherige Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts keine nähere Auseinandersetzung mit der Frage erkennen, ob es den Beklagten angesichts der 31-jährigen, beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit des Klägers, der im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ein erhebliches Gewicht zukommen musste, nicht zumindest zumutbar war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger bis zum Ablauf einer - hier allerdings tarifvertraglich ausgeschlossenen - ordentlichen Kündigung fortzusetzen bzw. dem Kläger eine der Kündigungsfrist entsprechende fiktive Auslauffrist einzuräumen (s. dazu Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich nicht gekündigt werden kann, darf im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dem Sonderkündigungsschutz nicht unterfiele (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 b der Gründe; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - aaO; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - zu B II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Einer kündigungsrelevanten Betriebsfriedensstörung muss ein dem Arbeitnehmer vorwerfbares Verhalten bzw. eine ihm vorwerfbare Pflichtverletzung vorausgehen (BAG 3. Februar 1993 - 5 AZR 200/92 - Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 Nr. 177).
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