Weitere Entscheidung unten: BAG, 26.01.1995

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   BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94   

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BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 (https://dejure.org/1995,199)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 (https://dejure.org/1995,199)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 (https://dejure.org/1995,199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien bei gleichbleibender Vergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Musikschullehrer - Ferienarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 159
  • NZA 1995, 626
  • BB 1995, 1746
  • BB 1995, 308
  • BB 1995, 884
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Die SR 2 l II BAT für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten keine von § 15 Abs. 1 BAT abweichende Regelung, sondern bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 AP Nr. 21 zu § 15 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 l I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT).

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Zutreffend geht die Klägerin selbst davon aus, daß die Beklagte einen derartigen Ferienüberhang in den Grenzen des gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT vorgesehenen Ausgleichszeitraums (damals acht Wochen) durch Umverteilung der Arbeitszeit in Ausübung ihres Direktionsrechts erheblich reduzieren durfte (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).

    Ob die Beklagte darüber hinaus die nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung für das Kalenderjahr geschuldete Arbeitsleistung ganz bzw. zum größten Teil im Wege der Ausübung ihres Direktionsrechts gleichmäßig verteilt auf die Wochen außerhalb der Ferien einfordern durfte, kann dahinstehen (verneinend BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, aaO; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).

  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Ob die Beklagte darüber hinaus die nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung für das Kalenderjahr geschuldete Arbeitsleistung ganz bzw. zum größten Teil im Wege der Ausübung ihres Direktionsrechts gleichmäßig verteilt auf die Wochen außerhalb der Ferien einfordern durfte, kann dahinstehen (verneinend BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, aaO; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).

    Da der Ausgleichszeitraum nach der genannten Tarifvorschrift nur "in der Regel" zugrunde zu legen ist und die Existenz des Ferienüberhangs eine abweichende Vereinbarung zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit außerhalb der Ferien sachlich rechtfertigt (BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT), durfte die Beklagte diese Vereinbarung im Wege der Änderungskündigung anstreben.

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Im Bereich des öffentlichen Dienstes kann auch die Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln eine Änderungskündigung bedingen (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m. w. N.).

    Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).

  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Der Entschluß des Arbeitgebers, die von ihm getragene Musikschule während der allgemeinen Schulferien geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen gleichmäßigen Unterricht anzubieten, ist eine organisatorische Entscheidung, die im Kündigungsrechtsstreit nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    b) Vorliegend stellt der Entschluß der Beklagten, die Musikschule während der allgemeinen Schulferien weiterhin geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen im zeitlichen Umfang nicht schwankenden, sondern gleichbleibenden Unterricht anzubieten, eine organisatorische Entscheidung dar, die nicht auf Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Zum andern bliebe unberücksichtigt, daß die Beklagte schon aufgrund ihrer Verpflichtung zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln gehalten war, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung der Klägerin in größtmöglichem Umfang tatsächlich in Anspruch zu nehmen, d. h. eine aus Rechtsgründen nicht gebotene bezahlte Freistellung der Klägerin zu vermeiden (vgl. BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht), und zwar ohne Mehrkosten durch die organisatorische Bewältigung einer ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung zu verursachen.
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Anders als durch eine entsprechende Vergütungsreduzierung (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169) wurde die Klägerin durch eine solche Arbeitszeitregelung nicht unbillig belastet, zumal die Beklagte eine vom Umfang her annähernd gleiche Inanspruchnahme der Klägerin bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT schon durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können.
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur ein Element bei der Begründetheitsprüfung der Klage (so BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7 a Nr. 23, m. w. N.).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 157/81

    Änderungskündigung - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
    Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG Urteil vom 23. März 1983, BAGE 42, 142 = AP Nr. 1 zu § 6 KSchG 1969).
  • LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92

    Strukturveränderungen; Anderweitige Verwendungsmöglichkeit; Änderung des

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Literaturauffassung übersieht darüber hinaus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine Entgeltabsenkung im Wege der Änderungskündigung möglich ist (sh. nur BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 18 ff.; 29. November 2007 - 2 AZR 789/06 - Rn. 13 ff.) , an deren Wirksamkeit lediglich höhere Anforderungen gestellt werden, da sie einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 -) .
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    (a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35; ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a; HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44; APS-Künzl 2. Aufl. APS § 2 KSchG Rn. 257 ff.; v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
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   BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94   

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 169
  • NZA 1995, 628
  • BB 1995, 308
  • BB 1995, 884
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90

    Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90

    Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
    Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 L I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992, 6 AZR 149/90 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; Urteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169).
  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    (2.) Im Lichte dessen kann der für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit als Teil des Kündigungsgrundes 208 S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    208) S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO und vom 26. Januar 1995, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist abzuleiten, daß der Arbeitgeber immer nur von dem im Einzelfall mildesten ihm zumutbaren Mittel Gebrauch machen darf, auch bei der Auswahl des dem Arbeitnehmer zur Abwendung einer Beendigungskündigung unterbreiteten Änderungsangebotes (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169, 174 f.).
  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches

    (1.) Das Recht zur arbeitgeberseitigen Kündigung geschützter Arbeitsverhältnisse wird bekanntlich nach ebenso langjähriger wie zutreffender Rechtsprechung der Arbeitsjustiz (nicht zuletzt unter dem Einfluss grundrechtlicher Vorgaben 141 S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. ) - als Teil des Kündigungsgrundes 142 S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

    142) S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02

    Änderungskündigung

    Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Kürzung der vereinbarten Vergütung, so ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber damit nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169).
  • ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14

    Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Jedenfalls hat die Beklagte, die auch für die Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit als Teil des sogenannten "Kündigungsgrundes" darlegungs- und beweisbelastet ist 131 S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

    131) S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Anders als durch eine entsprechende Vergütungsreduzierung (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169) wurde die Klägerin durch eine solche Arbeitszeitregelung nicht unbillig belastet, zumal die Beklagte eine vom Umfang her annähernd gleiche Inanspruchnahme der Klägerin bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT schon durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können.
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
  • ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14

    Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche

  • ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16

    Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld

  • LAG Köln, 20.01.2006 - 11 Sa 755/05

    Änderungskündigung, Versetzung, Subsidiarität

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97

    Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1639/00

    Anforderungen an die Vertragsauslegung; Voraussetzungen für eine außerordentliche

  • LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1641/00

    Zusatzversorgungspflichtige Vergütung des Arbeitnehmers; Vertragsauslegung;

  • LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99

    Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98

    Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende

  • ArbG Kassel, 16.08.2006 - 9 Ca 145/05
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