Rechtsprechung
BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung - Kündigung - Musikschullehrer - Ferienüberhang
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien bei gleichbleibender Vergütung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Musikschullehrer - Ferienarbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 06.10.1993 - 3 Ca 2118/93
- LAG Köln, 22.02.1994 - 5 Sa 1100/93
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 159
- NZA 1995, 626
- BB 1995, 1746
- BB 1995, 308
- BB 1995, 884
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90
Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Die SR 2 l II BAT für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten keine von § 15 Abs. 1 BAT abweichende Regelung, sondern bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 AP Nr. 21 zu § 15 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).
Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 l I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT).
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Soweit arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart ist, kann der kommunale Arbeitgeber bei einer während der Schulferien geschlossenen Musikschule in den Grenzen des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT von den Musikschullehrern die Ableistung einer solchen Gesamtzahl von Unterrichtsstunden einfordern, wie sie bei einem während der Schulferien durchgehenden Musikschulunterricht anfallen würde (…vgl. auch BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 -, aaO.; Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).Zutreffend geht die Klägerin selbst davon aus, daß die Beklagte einen derartigen Ferienüberhang in den Grenzen des gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT vorgesehenen Ausgleichszeitraums (damals acht Wochen) durch Umverteilung der Arbeitszeit in Ausübung ihres Direktionsrechts erheblich reduzieren durfte (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12).
Ob die Beklagte darüber hinaus die nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung für das Kalenderjahr geschuldete Arbeitsleistung ganz bzw. zum größten Teil im Wege der Ausübung ihres Direktionsrechts gleichmäßig verteilt auf die Wochen außerhalb der Ferien einfordern durfte, kann dahinstehen (verneinend BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, aaO; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).
- BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90
Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ob die Beklagte darüber hinaus die nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung für das Kalenderjahr geschuldete Arbeitsleistung ganz bzw. zum größten Teil im Wege der Ausübung ihres Direktionsrechts gleichmäßig verteilt auf die Wochen außerhalb der Ferien einfordern durfte, kann dahinstehen (…verneinend BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 -, aaO; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT).Da der Ausgleichszeitraum nach der genannten Tarifvorschrift nur "in der Regel" zugrunde zu legen ist und die Existenz des Ferienüberhangs eine abweichende Vereinbarung zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit außerhalb der Ferien sachlich rechtfertigt (BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT), durfte die Beklagte diese Vereinbarung im Wege der Änderungskündigung anstreben.
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Im Bereich des öffentlichen Dienstes kann auch die Verpflichtung zu einem wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln eine Änderungskündigung bedingen (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - AP Nr. 28 zu § 2 KSchG 1969, m. w. N.).Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).
- BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74
Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Der Entschluß des Arbeitgebers, die von ihm getragene Musikschule während der allgemeinen Schulferien geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen gleichmäßigen Unterricht anzubieten, ist eine organisatorische Entscheidung, die im Kündigungsrechtsstreit nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).b) Vorliegend stellt der Entschluß der Beklagten, die Musikschule während der allgemeinen Schulferien weiterhin geschlossen zu halten und außerhalb der Ferien einen im zeitlichen Umfang nicht schwankenden, sondern gleichbleibenden Unterricht anzubieten, eine organisatorische Entscheidung dar, die nicht auf Zweckmäßigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich war (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - …und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83
Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Zum andern bliebe unberücksichtigt, daß die Beklagte schon aufgrund ihrer Verpflichtung zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln gehalten war, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung der Klägerin in größtmöglichem Umfang tatsächlich in Anspruch zu nehmen, d. h. eine aus Rechtsgründen nicht gebotene bezahlte Freistellung der Klägerin zu vermeiden (vgl. BAGE 47, 238 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht), und zwar ohne Mehrkosten durch die organisatorische Bewältigung einer ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung zu verursachen. - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der …
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Anders als durch eine entsprechende Vergütungsreduzierung (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169) wurde die Klägerin durch eine solche Arbeitszeitregelung nicht unbillig belastet, zumal die Beklagte eine vom Umfang her annähernd gleiche Inanspruchnahme der Klägerin bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT schon durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können. - BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur ein Element bei der Begründetheitsprüfung der Klage (so BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7 a Nr. 23, m. w. N.). - BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 157/81
Änderungskündigung - Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Streitgegenstand ist die Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG Urteil vom 23. März 1983, BAGE 42, 142 = AP Nr. 1 zu § 6 KSchG 1969). - LAG Sachsen, 12.05.1993 - 6 Sa 36/92
Strukturveränderungen; Anderweitige Verwendungsmöglichkeit; Änderung des …
- BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang
Literaturauffassung übersieht darüber hinaus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine Entgeltabsenkung im Wege der Änderungskündigung möglich ist (sh. nur BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 18 ff.; 29. November 2007 - 2 AZR 789/06 - Rn. 13 ff.) , an deren Wirksamkeit lediglich höhere Anforderungen gestellt werden, da sie einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 -) . - BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
(a) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35;… ebenso: KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 107a;… HaKo-Gallner KSchG 2. Aufl. § 2 Rn. 44;… APS-Künzl 2. Aufl. APS § 2 KSchG Rn. 257 ff.;… v.Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 72 ff.; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung § 5 S. 142 ff.; ähnlich Dänzer-Vanotti DB 1986, 1390).Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05
Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung
Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - NZA 2006, 92, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 und 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung kann dagegen auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Unrentabilität des Betriebes einer Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen entgegensteht, wenn also durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und soll und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159 = AP Nr. 36 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
a) Die Unrentabilität des Betriebes kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen des Arbeitsvertrages entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stillegung des Betriebes oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1998 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35;… KR-Rost 5. Aufl. § 2 Rn. 107 a). - BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage
Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduzieren will (vgl. Senat zuletzt 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182;… 27. September 2001 aaO). - BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 139/07
Änderungskündigung - Vergütungsreduzierung
aa) Die Unrentabilität des Betriebs kann einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegenstehen und ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Änderung der Arbeitsbedingungen sein, wenn durch die Senkung der Personalkosten die Stilllegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden kann und die Kosten durch andere Maßnahmen nicht zu senken sind (vgl. Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149 mwN; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 -BAGE 79, 159; 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 50 = EzA KSchG § 2 Nr. 31; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).bb) Da nach dem Gesetz die betrieblichen Erfordernisse "dringend" sein müssen und die Entgeltsenkung einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35), kann die Änderungskündigung zur Entgeltsenkung nur dann begründet sein, wenn bei einer Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstünden, die absehbar zu einer Reduzierung der Belegschaft oder sogar zu einer Schließung des Betriebs führen.
- BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang
Literaturauffassung übersieht darüber hinaus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine Entgeltabsenkung im Wege der Änderungskündigung möglich ist (sh. nur BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 18 ff.; 29. November 2007 - 2 AZR 789/06 - Rn. 13 ff.) , an deren Wirksamkeit lediglich höhere Anforderungen gestellt werden, da sie einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 -) . - BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03
Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom …
Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27, zu B II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306;… von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298;… wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).Die Änderungsschutzklage zielt dementsprechend auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsbedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe;… 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO, zu B II 3 d der Gründe).
- BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15
Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang
Literaturauffassung übersieht darüber hinaus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine Entgeltabsenkung im Wege der Änderungskündigung möglich ist (sh. nur BAG 26. Juni 2008 - 2 AZR 139/07 - Rn. 18 ff.; 29. November 2007 - 2 AZR 789/06 - Rn. 13 ff.) , an deren Wirksamkeit lediglich höhere Anforderungen gestellt werden, da sie einen nachhaltigen Eingriff in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung bedeutet (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 -) . - BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95
Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 95/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht
- BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20
Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.1998 - 11 Sa 843/97
- BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99
Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber …
- ArbG Berlin, 07.08.2015 - 28 Ca 7136/15
Änderungskündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 11 Sa 213/10
Änderungskündigung - Wechsel des Arbeitsorts - Direktionsrecht
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 608/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 158/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 12/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 114/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 122/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 8/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 625/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 121/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Hamm, 29.11.2000 - 18 Sa 174/00
Betriebsbedingte Änderungskündigung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer …
- BAG, 16.01.1979 - 2 AZR 240/96
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 609/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 643/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung - …
- LAG Düsseldorf, 31.01.1997 - 11 (5) Sa 1559/96
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
- BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00
Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung
- LAG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - 13 Sa 78/04
Änderungskündigung - Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 421/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 906/06
Änderungskündigung; Versetzung; Direktionsrecht; Verhältnismäßigkeit; …
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 423/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 420/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 424/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 422/03
"Überflüssige" Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03
Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der …
- LAG Berlin, 11.05.1998 - 9 Sa 14/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen (fristgemäßen) …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.01.2007 - 5 Sa 357/06
Änderungskündigung, Entgeltreduzierung, Sanierungsplan, dringende betriebliche …
- LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97
Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ; …
- LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98
Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher …
- BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03
Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei …
- LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags
- LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht
- LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 350/96
Auslösung: Änderungskündigung zur Kürzung
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97
Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 135/96
Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden …
- LAG Sachsen, 01.07.1999 - 8 Sa 983/98
Kündigung nach Stellenplanänderung im Öffentlichen Dienst; Bestellung einer …
- BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96
Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden …
- LAG Hessen, 06.05.2008 - 13 Sa 1739/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung mit Haupt- und Hilfsangebot
- BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00
Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung
- LAG Berlin, 30.10.2003 - 16 Sa 1052/03
Änderungskündigung/Beendigungskündigung; Sozialauswahl
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2182/06
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2163/06
- LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94
Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2184/06
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2192/06
- ArbG Frankfurt/Main, 30.10.2002 - 2 Ca 3146/02
Arbeitszeit - Direktionsrecht des Arbeitgebers
- LAG Hamm, 22.03.1996 - 10 Sa 141/95
Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des …
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 429/94
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2189/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 1361/03
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 25.01.1996 - 13 Sa 1151/95
Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden …
- ArbG Siegburg, 09.11.2006 - 4 Ca 2194/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.1996 - 4 (6) Sa 1310/95
Musikschullehrer; Unkündbarer Angestellter; Änderungskündigung; Ferienüberhang
- ArbG Frankfurt/Main, 15.01.2001 - 1 Ca 52291/00
Anspruch auf Personalverantwortlichkeit?
Rechtsprechung
BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung - Kündigung - Änderungskündigung - Musikschullehrer - Ferienüberhang
- archive.org
- rechtsportal.de
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Reduzierung der monatlichen Vergütung wegen Neuberechnung der Arbeitszeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 11.03.1993 - 5d Ca 1022/92
- LAG Köln, 11.03.1994 - 13 Sa 1097/93
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Papierfundstellen
- BAGE 79, 169
- NZA 1995, 628
- BB 1995, 308
- BB 1995, 884
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85
Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT). - BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 426/90
Regelmäßige Arbeitszeit - Durchschnittsberechnung
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Soweit es um die Alternative einer Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden außerhalb der Schulferien geht, kann offenbleiben, ob die Beklagte den Ausgleichszeitraum gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT (im Kündigungszeitpunkt acht Wochen, jetzt 26 Wochen) hätte beachten müssen (vgl. BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - EzBAT § 15 Nr. 12; offengelassen in BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 426/90 - AP Nr. 22 zu § 15 BAT). - BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 149/90
Durchschnitt der Arbeitszeit von Musikschullehrern
Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 428/94
Nr. 2 Abs. 1 der SR 2 l II bestimmt lediglich, bei welcher Unterrichtsstunden- bzw. -minutenzahl pro Woche ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist; anders als für Lehrkräfte, die unter die SR 2 L I BAT Nr. 1 fallen, ist für Musikschullehrer die Anwendung von § 15 BAT nicht ausgeschlossen (ebenso BAG Urteil vom 13. Februar 1992, 6 AZR 149/90 = AP Nr. 21 zu § 15 BAT; Urteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169).
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
(2.) Im Lichte dessen kann der für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit als Teil des Kündigungsgrundes 208 S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.
208) S. dazu etwa BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.
- BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98
Änderungskündigung
Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (…Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO und vom 26. Januar 1995, aaO).Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist abzuleiten, daß der Arbeitgeber immer nur von dem im Einzelfall mildesten ihm zumutbaren Mittel Gebrauch machen darf, auch bei der Auswahl des dem Arbeitnehmer zur Abwendung einer Beendigungskündigung unterbreiteten Änderungsangebotes (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169, 174 f.).
- ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
(1.) Das Recht zur arbeitgeberseitigen Kündigung geschützter Arbeitsverhältnisse wird bekanntlich nach ebenso langjähriger wie zutreffender Rechtsprechung der Arbeitsjustiz (nicht zuletzt unter dem Einfluss grundrechtlicher Vorgaben 141 S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. S. zum normativen Geltungsgrund des Prinzips der Verhältnismäßigkeit im Kündigungsschutzrecht etwa die Überlegungen bei Bernd Ruberg , Sozialrechtfertigung als Organisationsschutz (1999), S. 218 ff., 222 ff. ) - als Teil des Kündigungsgrundes 142 S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.
142) S. statt vieler BAG 2, 11.1989 - 2 AZR 366/89 - RzK III 1 b Nr. 13 (Volltext auch in "Juris") [B.IV.3 b.]: "Die Umsetzungsmöglichkeit ist deshalb nicht erst im Rahmen der Interessenabwägung, sondern bereits in der zweiten Stufe noch beim Kündigungsgrund (erhebliche Beeinträchtigung) zu prüfen"; 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = NZA 1995, 628 [II.2.]: "Mit einer Kündigung ... greift der Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein, das für den Arbeitnehmer regelmäßig die Grundlage für seine Lebensgestaltung bedeutet.
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO …und vom 20. August 1998, aaO).Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969).
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 74/02
Änderungskündigung
Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Kürzung der vereinbarten Vergütung, so ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber damit nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169). - ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
Jedenfalls hat die Beklagte, die auch für die Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit als Teil des sogenannten "Kündigungsgrundes" darlegungs- und beweisbelastet ist 131 S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.
131) S. dazu zutreffend etwa schon BAG 26.1.1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 37 = EzA § 2 KSchG Nr. 21 = NZA 1995, 628 = ZTR 1995, 269 [II.2.
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98
Betriebsbedingte Kündigung
Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senatsurteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169 = AP Nr. 37 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94
Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der …
Anders als durch eine entsprechende Vergütungsreduzierung (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995, BAGE 79, 169) wurde die Klägerin durch eine solche Arbeitszeitregelung nicht unbillig belastet, zumal die Beklagte eine vom Umfang her annähernd gleiche Inanspruchnahme der Klägerin bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT schon durch Ausübung ihres Direktionsrechts hätte erreichen können. - BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung
Bei der betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist zu berücksichtigen, daß der Arbeitgeber nachhaltig in das arbeitsvertragliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, wenn er die vereinbarte Vergütung reduziert (Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 428/94 - BAGE 79, 169; 1. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35). - ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- LAG Köln, 20.01.2006 - 11 Sa 755/05
Änderungskündigung, Versetzung, Subsidiarität
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97
Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung
- LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1639/00
Anforderungen an die Vertragsauslegung; Voraussetzungen für eine außerordentliche …
- LAG Hessen, 06.02.2001 - 9 Sa 1641/00
Zusatzversorgungspflichtige Vergütung des Arbeitnehmers; Vertragsauslegung; …
- LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99
Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98
Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10
Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98
Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende …
- ArbG Kassel, 16.08.2006 - 9 Ca 145/05