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   BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90   

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BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90 (https://dejure.org/1991,4997)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1991 - 2 AZR 432/90 (https://dejure.org/1991,4997)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 (https://dejure.org/1991,4997)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    b) Diese Auslegung der nach den Vorlagen an den Samtgemeinderat getroffenen mündlichen Absprachen - ein schriftlicher Formulararbeitsvertrag ist entgegen § 4 Abs. 1 BAT unstreitig nicht abgeschlossen worden - kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob die Auslegung denkgesetzlich und nach den Erfahrungsregeln möglich ist und ob die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln beachtet sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO und vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).

    cc) Die Zuweisung der auf 19, 5 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit hält sich daher als zeitliche Bestimmung des arbeitgeberischen Direktionsrechts (vgl. BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe) zumindest dann, wenn die Vergütung dadurch nicht berührt wird, im Rahmen der vertraglichen Abmachungen.

  • BAG, 08.12.1988 - 6 AZR 9/87
    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur eines der Elemente der Begründetheitsprüfung (ebenso BAG Urteil vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 363/87 - unveröffentlicht, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 6 AZR 9/87 - unveröffentlicht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 363/87

    Änderungsschutzklage bei überflüssiger Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur eines der Elemente der Begründetheitsprüfung (ebenso BAG Urteil vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu III der Gründe; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 363/87 - unveröffentlicht, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 6 AZR 9/87 - unveröffentlicht, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 18.08.1987 - 7 Sa 345/87

    Arbeitszeitverkürzung; Teilzeit; Tarifrecht; Wochenarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Eine individuell fest mit 20 Stunden vereinbarte Arbeitszeit liegt daher - anders als in dem Fall, den das Urteil des LAG Hamm vom 18. August 1987 (7 Sa 345/87 -;, BB 1987, 2374) betrifft - nicht vor.
  • LAG Niedersachsen, 23.05.1990 - 5 Sa 1164/89

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Anspruch auf Änderung der

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Mai 1990 - 5 Sa 1164/89 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    cc) Die Zuweisung der auf 19, 5 Wochenstunden begrenzten Arbeitszeit hält sich daher als zeitliche Bestimmung des arbeitgeberischen Direktionsrechts (vgl. BAGE 33, 71, 75 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe) zumindest dann, wenn die Vergütung dadurch nicht berührt wird, im Rahmen der vertraglichen Abmachungen.
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Dies unterscheidet auch die vorliegende Fallkonstellation von der des Siebten Senats im Urteil vom 28. April 1982 ( BAGE 38, 348 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969), bei der statt des vorbehaltenen Widerrufs eines Mietzuschusses eine hierauf gerichtete Änderungskündigung - im übrigen bei Vorbehaltsablehnung (§ 2 Satz 1 KSchG) - ausgesprochen worden war.
  • BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 4/58

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Wochentag - Wochenfeiertag - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Eine Konkretisierung ist nur da möglich, wo eine Arbeitsverpflichtung nicht genau festgelegt ist, eine konkrete Ordnung also nicht besteht (siehe dazu auch BAG Urteil vom 9. Juli 1959 - 1 AZR 4/58 - AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; GK-TZA Lipke, Art. 1 § 2 BeschFG 1985 Rz 107).
  • BAG, 31.10.1975 - 5 AZR 482/74

    Arbeitsentgelt: Bemessung der Zuwendung nach Umwandlung in

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Wie in der Rechtsprechung ( BAG Urteil vom 31. Oktober 1975 - 5 AZR 482/74 - AP Nr. 87 zu § 611 BGB Gratifikation) anerkannt ist, können bei Umwandlung eines zunächst als Vollzeitarbeitsverhältnis begründeten Arbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach der Änderung eine rechtliche Einheit bilden.
  • BAG, 15.12.1956 - 2 AZR 364/56

    Arbeitsvertrag: Auslegung eines von der Industrie- und Handelkammer

    Auszug aus BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    b) Diese Auslegung der nach den Vorlagen an den Samtgemeinderat getroffenen mündlichen Absprachen - ein schriftlicher Formulararbeitsvertrag ist entgegen § 4 Abs. 1 BAT unstreitig nicht abgeschlossen worden - kann vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob die Auslegung denkgesetzlich und nach den Erfahrungsregeln möglich ist und ob die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln beachtet sind (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. etwa Urteile vom 15. Dezember 1956 - 2 AZR 364/56 - AP Nr. 4 zu § 549 ZPO und vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 320 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27, zu B II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298; wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (BAG 21. Februar 1991- 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Ebenso kann offenbleiben, ob die Umdeutung eines sozialwidrigen oder nicht durch wichtigem Grund gerechtfertigten Änderungsangebots in eine vom Direktionsrecht gedeckte Weisung stets ausgeschlossen ist (für eine Umdeutungsmöglichkeit: LAG Berlin 29. November 1999 - 9 Sa 1277/99 - LAGE KSchG § 2 Nr. 36; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 484; HWK/Molkenbur 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 27; Hunold NZA 2008, 860, 862; Wisskirchen/Bissels NZA 2006 Beilage zu Heft 10 S. 24, 31; Lakies BB 2003, 364, 365; Enderlein Anm. zu AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 und 37; Spirolke/Regh Die Änderungskündigung S. 36; verneinend: APS/Künzl 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119 f.; Benecke NZA 2005, 1092, 1096 Fn. 27; Berkowsky NZA 1999, 293, 298; zum Widerrufsvorbehalt vgl. Breuckmann Entgeltreduzierung unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung S. 238 ff.; vgl. auch: Senat 29. Januar 1981 - 2 AZR 778/78 - BAGE 35, 17, 29 f.; 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a 23; für den Widerruf beim Widerrufsvorbehalt vgl. Senat 15. November 1995 - 2 AZR 521/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 20 = EzA BGB § 315 Nr. 45).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, sei daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung anzusehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedürfe, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer wirksamen Weisung oder einer Änderung des Tarifvertrags bereits unabhängig hiervon eingetreten seien (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO; kritisch von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 56; KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b; Busemann/Schäfer Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 5. Aufl. Rn. 442; APS-Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1278; Berkowsky NZA 1999, 293 (296); vgl. auch BAG 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO, wonach die Änderung zwar unverhältnismäßig ist, die Änderungsschutzklage aber trotzdem als unbegründet abzuweisen ist, weil es nach ihrem Streitgegenstand nur noch um die Feststellung geht, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortbesteht).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Die Frage, ob diese Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu ihrer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen bereits ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, ist daher nur ein Element bei der Begründetheitsprüfung der Klage (so BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7 a Nr. 23, m. w. N.).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, wird daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung angesehen (BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - n.v., m.w.N.) mit der Folge, daß es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedarf, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen wegen der Änderung des Tarifvertrages bereits unabhängig hiervon eingetreten waren (BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - aaO).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Die Feststellung, dass die dem Arbeitnehmer mit der Änderungskündigung angetragenen neuen Arbeitsbedingungen nicht gelten, kann das Gericht nicht treffen, wenn sich das Arbeitsverhältnis bei Kündigungsausspruch aus anderen Gründen bereits nach den fraglichen Arbeitsbedingungen richtet (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 421/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

    Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA § 2 KSchG Nr. 27, zu B II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298; wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 423/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

    Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27, zu B II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298; wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 424/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

    Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27, zu II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298; wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 420/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

    Gegenstand einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG (aF) ist nicht der Bestand des Arbeitsverhältnisses insgesamt, sondern - auf Grund der unter Vorbehalt erklärten Annahme nach § 2 Satz 1 KSchG - lediglich die Änderung der Arbeitsbedingungen (vgl. BAG 21. Januar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe; 26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159, 165 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 36 = EzA KSchG § 2 Nr. 22, zu B II 3 der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27, zu B II 3 d der Gründe; Fischermeier NZA 2000, 737, 738, 739; Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293, 306; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 2 Rn. 32d; aA Berkowsky NZA 1999, 293, 298; wohl auch KR-Rost 6. und 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b, 106c).

    Eine derartige Feststellung kann das Gericht nicht treffen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen unabhängig von der Änderungskündigung bereits aus anderen Gründen eingetreten ist (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - RzK I 7a Nr. 23, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 422/03

    "Überflüssige" Änderungskündigung

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.10.2002 - 2 Ca 3146/02

    Arbeitszeit - Direktionsrecht des Arbeitgebers

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