Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.06.1999

Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1216
BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,1216)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,1216)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,1216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    KSchG § 1 Abs. 2 und 3, § 2, § 15 Abs. 1 und 5; BetrVG § 4

  • Wolters Kluwer

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung der Betriebsabteilung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; KSchG § 15 Abs. 5; ; BetrVG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung der Betriebsabteilung.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 1 Abs. 2 und Abs. 3, 2, 15 Abs. 1 und Abs. 5; BetrVG § 4
    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 102
  • NZA 2000, 825
  • BB 2000, 514
  • DB 2000, 578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.1998 - 5 Sa 793/97

    Wirksamkeit der Änderungskündigung eines Betriebsratsmitgliedes auf Grund der

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 5 Sa 793/97 -.

    2 AZR 437/98 5 Sa 793/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. Januar 1998 - 5 Sa 793/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93

    Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Da allerdings eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Betrieb bestand, durfte die Beklagte wegen des schon genannten Zwecks des § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG und wegen des ultima-ratio-Grundsatzes keine Beendigungs-, sondern nur eine Änderungskündigung aussprechen (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 584/93 - AP Nr. 32 zu § 2 KSchG 1969, zu II 2 b cc der Gründe; Hassenpflug, aaO; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 15 Rz 173).
  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Selbst wenn man die räumliche Beschränkung der in Trier durchgeführten Berufsbildungsmaßnahmen auf den dortigen Arbeitsamtsbezirk für sich genommen nicht als ausreichend ansehen würde, einen gegenüber dem ebenfalls auf die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen ausgerichteten Zweck des Gesamtbetriebes eigenständigen Betriebszweck anzuerkennen, wäre dies vorliegend jedenfalls wegen der räumlich weiten Entfernung der Berufsbildungsstätte Trier von der Bezirksgeschäftsstelle in Mainz geboten (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969; Hassenpflug, Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 242).
  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 478/57

    Betriebsabteilung - Personelle Einheit - Organisatorische Abgrenzbarkeit -

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Insoweit ist es hier für die Erfüllung des Begriffs der Betriebsabteilung im Sinne von § 15 Abs. 5 KSchG auch unerheblich, ob der stillgelegte Betriebsteil in Trier einen vom arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes abgrenzbaren eigenen Betriebszweck verfolgte (vgl. dazu BAG Urteil vom 30. Mai 1958 - 1 AZR 478/57 - AP Nr. 13 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Eine etwaige Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs und seiner Ausformung durch § 4 BetrVG führte nicht etwa zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschlüsse vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972; vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Eine etwaige Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs und seiner Ausformung durch § 4 BetrVG führte nicht etwa zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschlüsse vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972; vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Auf § 1 Abs. 3 KSchG kann sich die Klägerin dabei schon deshalb nicht berufen, weil die in den anderen Betriebsabteilungen beschäftigten Arbeitnehmer mit ihr nicht vergleichbar sind: Mangels Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag der Klägerin fehlt es insoweit an der Austauschbarkeit (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Eine etwaige Verkennung des betriebsverfassungsrechtlichen Betriebsbegriffs und seiner Ausformung durch § 4 BetrVG führte nicht etwa zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahlen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschlüsse vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - AP Nr. 8 zu § 19 BetrVG 1972; vom 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP Nr. 7 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127 = AP Nr. 79 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98
    Auf § 1 Abs. 3 KSchG kann sich die Klägerin dabei schon deshalb nicht berufen, weil die in den anderen Betriebsabteilungen beschäftigten Arbeitnehmer mit ihr nicht vergleichbar sind: Mangels Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag der Klägerin fehlt es insoweit an der Austauschbarkeit (vgl. Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 76 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

    Ist ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der anderen Abteilung nicht vorhanden, ist der Arbeitgeber nach dem ultima-ratio-Grundsatz verpflichtet, dem Mandatsträger, bevor er ihm gegenüber eine Beendigungskündigung erklärt, die Beschäftigung auf einem geringerwertigen Arbeitsplatz anzubieten und hierzu ggf. eine Änderungskündigung auszusprechen (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 83/05 - Rn. 20, BAGE 117, 178; 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - zu II 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    b) Ist ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der anderen Abteilung nicht vorhanden, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, gegenüber dem Mandatsträger ggf. eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).

    Die Versetzung in eine andere Dienststelle darf der Arbeitgeber erst anbieten, wenn eine zumutbare Weiterbeschäftigung in der bisherigen Dienststelle - auch zu geänderten Arbeitsbedingungen - nicht möglich ist, also ein Einsatz in einer anderen Abteilung der bisherigen Dienststelle gänzlich ausscheidet (BAG 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48; APS/Linck KSchG 2. Aufl. § 15 Rn. 184).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auch hat der Senat für den Fall des § 15 Abs. 5 KSchG angenommen, wenn eine Betriebsabteilung stillgelegt werde und ein dort beschäftigtes Betriebsratsmitglied nach entsprechender Änderungskündigung zu im Übrigen unveränderten Bedingungen auf einem freien Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsabteilung weiterbeschäftigt werden könne, sei der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen örtlich näher gelegenen und deshalb das Betriebsratsmitglied weniger belastenden Arbeitsplatz freizukündigen (28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Umstritten ist allerdings, ob die sozialen Belange des von der ggf. erforderlichen Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers und berechtigte betriebliche Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Funktionsträgers an seiner Weiterbeschäftigung abzuwägen sind (so ua. LAG Düsseldorf 25. November 1997 - 8 Sa 1358/97 - LAGE KSchG § 15 Nr. 16; KR-Etzel 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 103 Rn. 16; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl., § 15 Rn. 170 a; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 7. Aufl. Rn. 994 a; vgl. Senat 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG nF § 15 Nr. 48, zu II 5 der Gründe) oder ob der Sonderkündigungsschutz gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz absoluten Vorrang genießt (so etwa ArbG Mainz 4. Dezember 1985 - 4 Ca 1747/85 - DB 1986, 754; Däubler/Kittner/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 15 KSchG Rn. 77 a; HK-KSchG/Dorndorf 3. Aufl. § 15 Rn. 142, 155 f.; Löwisch KSchG 8. Aufl. § 15 Rn. 65; Hassenpflug Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung S 248 - 251).
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung

    Die angebotene Beschäftigung muss nach der Rechtsprechung des Senats entweder im Rahmen des Direktionsrechts liegen oder einvernehmlich vorgenommen werden (28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).

    Ist - wie hier - die Ausübung des Direktionsrechts zur Übernahme auf einen anderen Arbeitsplatz nicht ausreichend und ist es - wiederum wie im Streitfall - auch nicht zu einer einvernehmlichen Regelung gekommen, so muss der Arbeitgeber die nach den Maßstäben des § 15 Abs. 5 Satz 1 KSchG mögliche Weiterbeschäftigung in einer anderen Betriebsabteilung im Rahmen einer Änderungskündigung anbieten (Senat 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - aaO.).

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 36/04

    Außerordentliche Kündigung

    Fällt der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weg und weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb oder einer anderen Dienststelle zu, so ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht verpflichtet, für den Arbeitnehmer einen dritten Arbeitsplatz freizukündigen, der zB wegen seiner räumlichen Nähe zur Wohnung des Klägers aus dessen Sicht günstiger ist (BAG 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 44 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 48).
  • LAG Sachsen, 22.01.2001 - 10 Sa 505/99

    Außerordentliche Kündigung einer Betriebsrätin, die überdies tarifliche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1

    Vergleichbarkeit setzt Austauschbarkeit auf derselben Ebene der Betriebshierarchie (sog. horizontale Vergleichbarkeit) ohne Änderung der Arbeitsbedingungen, wozu der Arbeitgeber z. B. auch aufgrund einer Versetzungsklausel in der Lage ist (vgl. BAG 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 48; BAG 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - EzA § 125 InsO Nr. 1), voraus (BAG 05.10.1995 - 2 AZR 269/95 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 82; vgl. auch BAG 22.04.2004 - 2 AZR 244/03 - demnächst EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 53).
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 4 Sa 1600/03

    Keine Einbeziehung von Betriebsratmitgliedern in die soziale Auswahl

    Umstritten ist allerdings, ob die sozialen Belange des von der ggf. erforderlichen Freikündigung betroffenen Arbeitnehmers und berechtigte betriebliche Interessen an seiner Weiterbeschäftigung gegen die Interessen der Belegschaft an der Kontinuität der Besetzung des Betriebsrats und die Interessen des durch § 15 KSchG geschützten Funktionsträgers an seiner Weiterbeschäftigung abzuwägen sind ( LAG Düsseldorf , Urt. v. 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97, LAGE KSchG § 15 Nr. 16 = NZA-RR 1998, 539; wohl auch BAG, Urt. v. 28.10.1999 - 2 AZR 437/98, MDR 2000, 102 = NZA 2000, 825) oder ob der Sonderkündigungsschutz gegenüber dem allgemeinen Kündigungsschutz absoluten Vorrang genießt (so etwa ArbG Mainz , Urt. v. 04.12.1985 - 4 Ca 1747/85, AuB 1986, 367 = DB 1986, 754; Matthes , DB 1980, 1165, 1168 f.; ausf. Zum Sach- und Streitstand Hassenpflug , Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 244-251).
  • LAG Hamm, 22.09.2010 - 5 Sa 1315/09
    Hat der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Wahl zwischen verschiedenen Änderungsangeboten, so gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Wahl des mildesten Mittels bei Ausspruch der Änderungskündigung, d. h. der Arbeitgeber muss mit der Änderungskündigung grundsätzlich die Vertragsänderung anbieten, die dem Arbeitnehmer bei objektiver Betrachtung am ehesten zumutbar ist und die ihn am wenigsten belastet ( BAG, Urteil vom 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 -, NZA 2000, S. 825 unter II. 3. der Entscheidungsgründe).
  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 4 Sa 423/07

    Änderungskündigung, Alternativangebote, Bestimmtheit

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 406/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

  • LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22

    Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17

    Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Falle einer

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 491/17

    Anhörung des Betriebsrats im Falle einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 3 Sa 146/13

    Änderungskündigung - Inhalt des Angebots - Bestimmtheit

  • LAG Hamm, 08.04.2014 - 7 Sa 1641/13

    Rechtswirksamkeit einer Änderungskündigung

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 437/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26944
BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,26944)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,26944)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 437/98 (https://dejure.org/1999,26944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,26944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht