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   BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55   

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BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55 (https://dejure.org/1958,137)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1958 - 2 AZR 445/55 (https://dejure.org/1958,137)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 (https://dejure.org/1958,137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes - Massenentlassung - Kündigungsschutz - Arbeitsmangel - Geplante Rationalisierungsmaßnahmen - Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsfrist - Auswahl von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 1
  • NJW 1958, 1156
  • DB 1958, 491
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
    Solche betriebliche Gründe, die möglicherweise erst in weiterer Zukunft eintreten, genügen regelmässig nicht (vgl. BAG, Zweiter Senat, Urteil vom 8.11.1956 - 2 AZR 302/54 AP Nr. 19 zu § 1 KSchG mit zustimmender Anm. von A.Hueck).

    Deshalb kann eine betriebsbedingte Kündigung unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG schon dann ausgesprochen werden, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Beurteilung ergibt, daß bis zum Auslaufen der dabei eingehaltenen Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden muss (vgl. BAG, Zweiter Senat, Urteil vom S.11.1956 - 2 AZR 302/54 -, AP Hr. 19 zu § 1 KSchG mit zustimmender Anmerkung von A.Hueckj Hueck, KSchG, 3.Aufl., 1954, § 1? Anm. 43; Herschel-Steinmann, KSchG, 3.Aufl«, 1955» § 1 Anm. 43; Hueck-Hipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. I, ß.Aufl., 1958, S.585 zu Pußn. 54)« Soweit die Revision in diesem Zusammenhang geltend macht, das Landesarbeitsgericht habe aber andererseits auch nicht geprüft, ob die Kläger im Zeitpunkt des Aus-? Spruchs der Kündigungen vom 17» September 1954 nach wirtschaftlich vernünftiger Prognose der Beklagten am 31. Oktober 1954 entbehrlich sein mußten, ist das ebenfalls unzutreffend.

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 93/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verfahrensmangel infolge fehlender Darstellung der

    Auszug aus BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
    Auf etwaige Ver-r letzungen von § 160 Abs. 1 Hr. 3, § 161 ZPO kann eine Revision nur gestützt werden, wenn das angefochtene Urteil dar auf beruht oder es möglich ist, daß es darauf beruht (BAG, Zweiter Senat vom 8.6.1955 - 2 AZR 93/54 -, AP Mr. 1 zu § 161 ZPO).

    Auch soweit die Revision weiter gerügt hat, die Aussagen der vom Landesarbeitsgericht vernommenen Gärtner und Buchholz sowie das Ergebnis der vom Landesarbeitsgericht durchgeführten Augenscheinseinnahme seien nicht entsprechend den Forschriften der § 160 Abs. 1 Nr. 3, § 161 ZFQ und entsprechend den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 8c6.1955 - 2 AZR 93/54 - und vom 19.6.1957 - 4.AZR 499/55 AR Nr. 1 und Nr. 2 zu § 161 ZPO) entwickelten Grundsätzen ordnungsmässig in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts wie dergegeben, geht diese Rüge jedenfalls schon deshalb fehl, .weil die Revision soweit hier Fragen der Vorhersehbarkeit des Auftragsmangels und der Notwendigkeit von Rationali sierungsmaßnahmen in Rede stehen, nicht ausgeführt hat, wie das Beweisergebnis bei Beachtung der von ihr vermißten Formalien anders ausgesehen haben würde, als vom Lahdesar beitsgericht angenommen worden ist.

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
    Für die Berechtigung der Kündigungen vom 17. September 1954 können alle Kündigungegründe in Betracht gezogen werden, die im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungen gegeben waren, auch wenn die Beklagte sich hierauf erst nach Ausspruch der Kündigungen oder im Verlaufe des Rechtsstreites berufen hatte (BAG 2, 245 (251); 3,13- (15); BAG, Zweiter Senat, Ur teil vom 19.12.1957 - 2 AZR 146/55 Hueck, KSchG, 3-Aufl., 1954, § 1 Anm. 43a; Herschel-Steinmann, KSchG, 3Auf1., 1955, § 1 Anm. 34, 35; Hueck-Mipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, Bd. I, 6.Aufl., 1958, S.499; Hikisch, ArbR, Bd. I, 2.Aufl., 1955, S.568/569)'.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist die soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung im Rechtsstreit nachzuprüfen; diese ist nicht schon deshalb nach § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt oder nach §§ 242, 138 BGB unwirksam, weil bei Ausspruch der Kündigung keine Kündigungsgründe angegeben worden sind (BAG 21. März 1959 - 2 AZR 375/56 - GAGE 7, 304; 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auch insoweit kann das Revisionsgericht nur nachprüfen, ob die Voraussetzungen des § 9 KSchG erfüllt sind und ob das Berufungsgericht den Begriff der Unzumutbarkeit erkannt und ob es bei der Prüfung der vom Arbeitnehmer vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt und gewürdigt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 1, 99; BAG 1, 117; BAG 4, 152; BAG 6, 1; BAG, Urteil vom 10. Dezember 1956 - 2 AZR 288/54 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG ; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 18. Januar 1930 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    a) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB und Senatsurteil vom 19. Mai 1988, BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 27. Februar 1958 (BAG 6, 1 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) entschieden, habe eine Rationalisierungsmaßnahme bereits greifbare Formen angenommen, so könne eine betriebsbedingte Kündigung schon dann ausgesprochen werden, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung ergebe, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Bedarf für die Tätigkeit des Arbeitnehmers entfalle.
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.

    Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, aaO, zu II der Gründe und vom 19. Mai 1988, aaO, zu V 2 b ee der Gründe).

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest, da sie - soweit ersichtlich - nur Zustimmung erfahren hat (vgl. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Molitor, SAE 1958, 131, 135 f.; Herschel, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; G. Müller, Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 1 (1963), S. 19, 30 f.; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 155; Auffarth/Müller, KSchG, § 1 Rz 230; Maus, KSchG, § 1 Rz 223 a; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 1 Anm. 20 b; KR-Becker , 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 309; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, S. 330; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 644, m.w.N. in Fn. 133).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Im Ausgangspunkt zutreffend macht die Revision geltend, für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung sei auf die im Zeitpunkt ihres Zugangs bestehenden betrieblichen Verhältnisse abzustellen (BAG 6, 1 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG 30, 86, zu 5 der Gründe, m.w.N.).

    Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (grundlegend BAG 6, 1; für die Betriebsstillegung Senatsurteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - BAG Urteil vom 23. März 1984, aaO).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

    Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Hier ist an die Überlegung anzuknüpfen, die der Entscheidung BAG 6, 1 zugrunde liegt: Der Arbeitgeber soll mit einer Kündigung nicht so lange warten müssen, bis eine Rationalisierung, Sanierung oder ähnliche Maßnahme zu spät kommt.
  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

    dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

    Deshalb kann eine betriebsbedingte Kündigung unter den weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG schon dann ausgesprochen werden, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung ergibt, dass bis zum Auslaufen der dabei einzuhaltenden Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden muss (...)"; seither ständige Rechtsprechung.S. dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

    86) S. dazu etwa schon BAG 27.2.1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1 = AP § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 1 = SAE 1958, 136 [III.1.

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Wird die Kündigung, wie vorliegend von den Beklagten behauptet, auf die Stillegungsabsicht gestützt, muß zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose gerechtfertigt haben, bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist werde das erwartete Ereignis eingetreten oder sei die geplante Maßnahme durchgeführt und der Arbeitnehmer somit entbehrlich sein (Senatsurteil vom 27. Februar 1987, aa0; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - BB 1987, 2021 ff.; BAGE 47, 13, 23 = AP, aa0, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung -

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung

  • BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56

    Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 209/83
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

  • BAG, 06.11.1958 - 2 AZR 354/55

    Kündigung - Kündigungsschutz - Massenentlassungen - Berufung auf Unwirksamkeit

  • BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88

    Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

  • BAG, 16.02.1961 - 2 AZR 231/59

    Bindung des Berufungsgerichts - Beurteilung des Revisionsgerichts -

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung -

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85

    Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 702/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21

    Entscheidung durch den Vorsitzenden allein ohne mündliche Verhandlung

  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 882/78
  • BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 697/85
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 134/86

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 303/86

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1981 - 4 Sa 131/81

    Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des

  • BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
  • BAG, 26.06.1964 - 2 AZR 373/63

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Sachfremde

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 238/86
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 701/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Betriebsübergang eines

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 407/82
  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 98/56

    Rechtmäßigkeit einer Massenentlassung - Richtiger Klagegegner im

  • BAG, 26.09.1980 - 7 AZR 465/77
  • BAG, 03.12.1958 - 2 AZR 456/58

    Ziffernmäßige Verurteilung - Streitwert der Erstinstanz - Neufestsetzung des

  • FG Niedersachsen, 18.05.1995 - V 831/90

    Klage eines Verlagskaufmanns und Betreibers eines Zeitschriftenwerberunternehmens

  • BSG, 21.12.1960 - 7 RAr 44/57

    Eröffnung des Sozialgerichtsbarkeit bei selbständiger Anfechtung der Zustimmung

  • BAG, 22.06.1984 - 7 AZR 69/83
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 879/79
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
  • BAG, 25.02.1981 - 7 AZR 70/79
  • BAG, 22.03.1962 - 5 AZR 274/61

    Fixum - Umsatzprovision - Handlungsgehilfe - Urlaub - Anspruch auf Fortzahlung -

  • ArbG Wiesbaden, 27.07.2005 - 7 Ca 2411/04
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 408/82
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