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   BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58   

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BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58 (https://dejure.org/1959,206)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1959 - 2 AZR 450/58 (https://dejure.org/1959,206)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 (https://dejure.org/1959,206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der Wochenfrist - Auflösungsantrag - Kündigungsschutzrechtsstreit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 20
  • NJW 1959, 1942
  • MDR 1959, 791
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Ausgeschlossen erscheint dies jedenfalls dann, wenn sich selbst auf diese Weise für die Parteien und andere Außenstehende nicht erkennen läßt, ob eine falsche Urteilsformel dem wirklichen Willen des gerichtlichen Spruchkörpers angepaßt wurde oder ob das Gericht seinen bei der Verkündung richtig ausgedrückten Willen wegen anschließender Bedenken noch einmal geändert hat (für die generelle Unbeachtlichkeit der nach Verkündung niedergeschriebenen Urteilsgründe BAG 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP ZPO § 319 Nr. 17 = EzA ZPO § 319 Nr. 1; BAG 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - BAGE 8, 20, 23; OLG München 12. August 1986 - 25 W 1876/86 - OLGZ 1986, 484 = MDR 1987, 63; wohl auch LAG Düsseldorf 7. November 1991 - 7 Ta 285/91 - NZA 1992, 427; für Unbeachtlichkeit jedenfalls bei verbleibenden Zweifeln BGH 14. November 1990 - 3 StR 310/90 - NJW 1991, 1900).
  • BAG, 24.01.1991 - 2 AZR 402/89

    Rechtslage bei sich widersprechenden Urteilen zur Weiterbeschäftigung - Übergehen

    Damit ist der Weiterbeschäftigungsanspruch in Sinn des § 321 Abs. 1 ZPO übergangen worden, ohne daß es auf die in der oberstgerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage ankommt, ob ein Anspruch schon übergangen ist, wenn über ihn nicht im Urteilstenor entschieden ist (so BAGE 8, 20, 23 = AP Nr. 19 zu § 3 KSchG, zu I 2 der Gründe), oder erst dann, wenn auch die Gründe keine Entscheidung hierzu enthalten (so BGH Urteil vom 18. Juni 1964 - VII ZR 152/62 - NJW 1964, 1858; BGH Beschluß vom 30. September 1981 - IV b ZB 805/81 - VersR 1982, 70 [BGH 30.09.1981 - IVb ZB 805/81]).

    c) Wird ein Anspruch übergangen und, wie im vorliegenden Fall, kein Antrag auf Urteilsergänzung gestellt, so erlischt nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit des übergegangenen Anspruchs so, als ob er überhaupt nicht anhängig gewesen wäre ( BAGE 8, 20, 23 = AP, a.a.O., zu I 3 der Gründe; BGH Urteil vom 8. November 1965 - VIII ZR 300/63 - LM § 322 ZPO Nr. 54, zu B II 2 a.E. der Gründe; RGZ 59, 128, 131; Schumann in Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 261 Rz 95; Leipold in Stein/Jonas, a.a.O., § 321 Rz 14, jeweils m.w.N.).

    Denn eine Urteilsergänzung kann jede Partei beantragen, nicht nur diejenige, deren Anspruch übergangen wurde ( BAGE 8, 20, 24 = AP, a.a.O., zu I 3 der Gründe).

  • LAG Sachsen, 01.11.2021 - 1 Sa 330/20

    Annahmeverzug - Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers - Auflösungsantrag -

    Bei dieser Voraussetzung für eine Auflösung handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung eigener Art, deren Mangel von Amts wegen, d. h. auch ohne Rüge in jeder Lage des Rechtsstreits zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 29.05.1959, 2 AZR 450/58 zu II. der Gründe).
  • LAG Köln, 12.12.2007 - 5 Ta 344/07

    Kostenfestsetzungsbeschluss - Kostengrundentscheidung - Urteilsberichtigung

    Insoweit tritt die Kammer der früheren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Mai 1959, NJW 1959, S. 1942, ausdrücklich nicht bei, soweit - wie hier - die vom Gericht gefasste Willensbildung klar zu Tage liegt und offenbar durch ein bloßes Versehen nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck gekommen ist (so auch LAG Bremen a.a.O.).

    Soweit von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Mai 1959, NJW 1959, S. 1942, abgewichen worden ist, handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage, die für die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss von maßgeblicher Bedeutung ist.

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Vieles spricht dafür, daß eine solche Lücke sich schon aus dem Tenor des Urteils (im Zusammenhalt mit den zugrundeliegenden Anträgen) ergeben muß, wie dies in der Tat weitgehend vertreten wird (s. RG JW 1898, 70 = Gruchot 42, 1195; Lindacher ZZP 88, 64, 67; Baumbach/Lauterbach, ZPO 37. Aufl. § 321 Anm. 1; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 321 A 1 a; Stein/Jonas a.a.O. § 321 Anm. I 2; vgl. auch BAG NJW 1959, 1942).
  • KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05

    Urteilsberichtigung: Offenbare Unrichtigkeit eines Stuhlurteils bei Abweichen des

    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Die Bedenken des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung in NJW 1959, 1942 im Hinblick auf Unsicherheiten durch die Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe teilt der Senat nicht.

  • LAG Bremen, 28.02.1996 - 4 Ta 6/96

    Berichtigung des Urteilstenors

    Eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO bedarf es nicht (im Anschluß an BGH vom 30.09.1981, IV ZB 805/91, VersR 1982 Seite 70 und BGH vom 22.03.1990, I ZB 14/89 NJW-RR 1990 Seite 893, gegen BAG vom 29.05.1959, 2 AZR 450/58 NJW 1959 Seite 1942).

    Allerdings vertritt das Bundesarbeitsgericht (NJW 1959 S. 1942) die Auffassung, ein Anspruch über den zwar in den Gründen, aber nicht in der Urteilsformel entschieden sei, sei im Sinne des § 321 ZPO übergangen und das Verfahren könne nur im Wege des in dieser Vorschrift geregelten Ergänzungsverfahrens beseitigt werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21

    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung

    Stellt der Arbeitnehmer nur einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG und nicht zugleich auch einen Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG ist der Auflösungsantrag als unzulässig abzuweisen (BAG 29.05.1959 - 2 AZR 450/58 - Rn. 27, juris zu § 7 KSchG 1951; LAG Baden-Württemberg 03.06.1991 - 7 Sa 16/91 - Rn. 19, wolterskluwer-online.de; Linck/Krause/Bayreuther/Linck , 16. Aufl. 2019, KSchG § 9 Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

    Fehlt es an dieser Voraussetzung, ist der Auflösungsantrag als unzulässig zurückzuweisen (BAG vom 29.5.1959 - 2 AZR 450/58 - Rn. 27 zitiert nach juris, AP Nr. 19 zu § 3 KSchG).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Eine gerichtliche Auflösung, die ein Arbeitnehmer im übrigen nach § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG (ordentliche Kündigung) bzw. § 13 Abs. 1 S. 3 KSchG (außerordentliche Kündigung) nur im Rahmen eines Prozesses beantragen kann, in dem durch Klage oder Widerklage rechtzeitig die Feststellung nach § 4 S. 1 KSchG verlangt worden ist (BAG v. 29.05.1959 - 2 AZR 450/58 - AP Nr. 19 zu § 3 KSchG; Hueck/v.Hoyningen-Huene, a. a. O., § 9 Rz. 23), kommt nur in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis zu dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Auflösungszeitpunkt noch Bestand hatte (BAG v. 15.12.1960 - 2 AZR 79/59 - AP Nr. 21 zu § 3 KSchG; BAG v. 20.03.1997 - 8 AZR 769/95 - EzA § 613 a BGB Nr. 148 m. w. N.).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

  • BAG, 26.11.1959 - 2 AZR 242/57

    Prozeßvergleich - Vergleich - Beurkundende Protokoll - Genehmigung - Prozessuale

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2014 - 4 TaBV 17/13

    Mitwirkungsrecht -Betriebsvertretung - Eingruppierung - Sondergehaltsbestimmungen

  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 198/85

    Erlöschen von Versorgungsansprüchen durch Aufrechnung - Schadenersatzansprüche

  • BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64

    Nichtanhörung - Kündigung

  • BAG, 16.03.1961 - 5 AZR 536/59

    Gültigkeit eines Prozeßvergleiches - Fortsetzung des Verfahrens - Unzulässigkeit

  • ArbG Aachen, 17.10.2017 - 3 Ca 3299/17

    Auflösungsantrag nach Teilvergleich über Kündigung, Überstunden,

  • BAG, 19.11.1962 - 5 AZR 131/62

    Prozeßvergleich - Pfändung einer Forderung - Pfändungspfandrecht -

  • BVerwG, 26.11.1962 - VI C 145.60

    Übergehen eines Anspruchs im Sinne von § 321 Zivilprozessordnung (ZPO) -

  • LSG Hessen, 30.04.1981 - L 1 Kg 168/80
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