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   BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72   

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BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72 (https://dejure.org/1973,112)
BAG, Entscheidung vom 07.06.1973 - 2 AZR 450/72 (https://dejure.org/1973,112)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 (https://dejure.org/1973,112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Zulässigkeit - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Billigkeit - Außerordentliche Änderungskündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Änderungskündigung als außerordentliche Kündigung, fristlose Änderungskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 213
  • NJW 1973, 1819
  • MDR 1973, 965
  • BB 1973, 1212
  • DB 1973, 1706
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Daß eine Änderungskündigung schließlich als außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, ist ebenso unbestritten (vgl. z. B. BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung und Urteil vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 134/89 - RzK I 7 c 7, zu II 3 der Gründe) wie die Zulässigkeit der Erklärung einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist, ohne daß die Kündigung durch die Fristgewährung den Charakter als außerordentliche Kündigung verliert (so schon BAG Urteil vom 3. Dezember 1954 - 1 AZR 150/54 - AP Nr. 2 zu § 13 KSchG und vom 16. Juli 1959 - 1 AZR 193/57 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB).

    Dabei ist aber entsprechend dem Ziel der Änderungskündigung nicht auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf dessen (vorzeitige) Inhaltsänderung abzustellen; dem Arbeitgeber muß die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den bisherigen Bedingungen unzumutbar, d. h. ihre alsbaldige Änderung muß unabweisbar notwendig sein (Senatsurteile vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 3 a der Gründe und vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 134/89 -, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85

    Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG

    Darüber hinaus müssen die neuen Bedingungen andererseits auch dem Gekündigten zumutbar sein (Urteile des erkennenden Senats vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAG 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung und vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Das ist nach dem Urteil des Senats vom 7. Juni 1973 (aaO) nicht aufgrund einer Gesamtwürdigung der vorgeschlagenen Änderungen zu ermitteln, sondern jede einzelne Änderung ist daraufhin zu überprüfen, ob sie unabweisbar notwendig geworden ist.

    Gerade diese Rechtsfolge hat der Senat aber bereits im Urteil vom 7. Juni 1973 (aaO) abgelehnt, indem er vorab betont hat, der Arbeitgeber dürfe einen an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung nicht dazu benutzen, dem Arbeitnehmer Bedingungen vorzuschlagen, die nicht unabweisbar notwendig seien.

    Diese Prüfung ist allerdings aus den vom Senat im Urteil vom 7. Juni 1973 (aaO) dargelegten Gründen an der erstrebten Inhaltsänderung und entgegen der Auffassung Schwerdtners nicht an der nur im Falle einer unberechtigten Ablehnung durch den Arbeitnehmer eintretenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszurichten (ebenso KR-Rost, aaO, § 2 KSchG Rz 95, 96; Herschel/Löwisch, aaO, § 2 Rz 31).

    Hat der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen und fehlt für eine der beabsichtigten Vertragsänderungen der wichtige Grund, so hat dies die Unwirksamkeit der Änderungskündigung insgesamt zur Folge, weil das Gericht nicht in Anwendung des § 315 BGB die Änderung der Arbeitsbedingungen teilweise für wirksam erklären kann (Senatsurteile vom 7. Juni 1973, aaO, sowie vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 455/83 -, zu II 3 der Gründe und Herschel/Löwisch, aaO, § 2 Rz 33).

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebotes durch den Arbeitnehmer ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG Urteil vom 7. Juni 1973, BAGE 25, 213 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung mit Anm. von Löwisch/Knigge und Lieb; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 92).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Enthält das Angebot mehrere Vertragsänderungen, muß jede einzelne der angebotenen Änderungen gerechtfertigt sein (BAG 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213, 221 f.; 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - BAGE 51, 200, 216; KR-Rost 5. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106 d).
  • ArbG Berlin, 07.08.2015 - 28 Ca 7136/15

    Änderungskündigung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten

    , sodass die Kündigung - und zwar für jedes ihrer Änderungselemente 54 S. dazu statt vieler etwa schon BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 29 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsatz 4.]: "Diese Voraussetzung muss grundsätzlich für jeden einzelnen Änderungsvorschlag erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in mehreren Punkten ändern will"; ständige Rechtsprechung - aus neuerer Zeit BAG 21.9.2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 86 = EzA § 2 KSchG Nr. 61 = NZA 2007, 435 = BB 2007, 891 [II.3 c. - "Juris"-Rn. 26]: "Bei einer Änderungskündigung sind alle vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertragsänderungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen.

    S. dazu statt vieler etwa schon BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 29 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsatz 4.]: "Diese Voraussetzung muss grundsätzlich für jeden einzelnen Änderungsvorschlag erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in mehreren Punkten ändern will"; ständige Rechtsprechung - aus neuerer Zeit BAG 21.9.2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 86 = EzA § 2 KSchG Nr. 61 = NZA 2007, 435 = BB 2007, 891 [II.3 c. - "Juris"-Rn. 26]: "Bei einer Änderungskündigung sind alle vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertragsänderungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen.

    Fehlt es bei einer Mehrheit von Änderungselementen wie im Streitfall an den sich hieraus ergebenden Erfordernissen auch nur für eines der beteiligten Elemente, so hat dies nach ebenso langjähriger wie zutreffender Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen die Unwirksamkeit der Änderungskündigung insgesamt zur Folge 57 S. hierzu bereits BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsätze]: "3.

    S. hierzu bereits BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsätze]: "3.

    54) S. dazu statt vieler etwa schon BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 29 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsatz 4.]: "Diese Voraussetzung muss grundsätzlich für jeden einzelnen Änderungsvorschlag erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag in mehreren Punkten ändern will"; ständige Rechtsprechung - aus neuerer Zeit BAG 21.9.2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 86 = EzA § 2 KSchG Nr. 61 = NZA 2007, 435 = BB 2007, 891 [II.3 c. - "Juris"-Rn. 26]: "Bei einer Änderungskündigung sind alle vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Vertragsänderungen am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen.

    57) S. hierzu bereits BAG 7, 6.1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP § 626 BGB Änderungskündigung Nr. 1 = NJW 1973, 1819 = MDR 1973, 965 [Leitsätze]: "3.

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebotes durch den Arbeitnehmer, wie sie nach dem vorher Gesagten anzunehmen ist, ist nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Urteile vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151 = AP Nr. 31, aaO, und vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 455/83
    7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAG 25, 213 und Korrektur der Begründung dieser Entscheidung.

    Darüber hinaus müssen die neuen Bedingungen andererseits auch dem Gekündigten zumutbar sein (Urteile des erkennenden Senates vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAG 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung und vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Das ist nach dem Urteil des Senates vom 7. Juni 1973 (aaO) nicht aufgrund einer Gesaratwürdigung der vorgeschlagenen Änderungen festzustellen, sondern jede einzelne Änderung ist darauf hin zu überprüfen, ob sie für die Beklagte unabweisbar notwendig geworden ist.

    Gerade diese Rechtsfolge hat der Senat aber bereits im Urteil vom 7. Juni 1973 (aaO) abgelehnt, indem er vorab betont hat, der Arbeitgeber dürfe einen an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung nicht dazu benutzen, dem Arbeitnehmer Bedingungen vorzuschlagen, die nicht unabweisbar notwendig seien.

    3. Das Fehlen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Änderung des Arbeitsverhältnisses des Klägers hinsichtlich der für ihn maßgebenden Vergütungsgruppe hat die Unwirksamkeit der Änderungskündigung insgesamt zur Folge, weil das Gericht nicht in Anwendung des § 315 BGB die Änderung der Arbeitsbedingungen teilweise für wirksam erklären kann (Urteil des Senates vom 7. Juni 1973, aaO, und Hersehel/Löwisch, aaO, § 2 Rz 33) .

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Hierbei ist die soziale Rechtfertigung der angebotenen Vertragsänderung zu überprüfen, wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist (vgl. BAGE 10, 288, 294 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung, mit insoweit zust. Anm. von A. Hueck; BAGE 25, 213, 219 [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b der Gründe; BAGE 38, 348, 352 = AP Nr. 3 zu § 2 KSchG 1969, zu I 2 der Gründe; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 85 f.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 31).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Das folgt daraus, daß bei einer Änderungskündigung, gleichgültig ob der Arbeitnehmer die Änderung unter Vorbehalt angenommen oder abgelehnt hat, nach den kündigungsrechtlichen Maßstäben des § 1 KSchG oder des § 626 BGB zu prüfen ist, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt bzw. unabweisbar notwendig ist und ob die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer zumutbar bzw. von ihm billigerweise hinzunehmen sind (Urteile des Senats vom 7. Juni 1973, BAG 25, 213 und vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltslos annimmt oder nicht: In beiden Fällen ist bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht auf die eventuelle Beendigung des Arbeitsverhältnisse, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 25, 213 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung mit Anm. Löwisch/Knigge und Lieb und BAG Urteil vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - AP Nr. 31 zu § 2 KSchG 1969, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. zum Ganzen KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 88, 92, m.w.N.), vorliegend also das Vertragsangebot, als Verkäuferin mit Kassiertätigkeit nach Gehaltsgruppe III mit den besonderen Modalitäten des Arbeitgeberangebots (vgl. nachfolgend zu c) weiter tätig zu sein, das der Arbeitnehmer, sofern der Arbeitgeber an der Änderungskündigung festhält, auch noch nach rechtskräftiger Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung annehmen kann.
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75

    Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung

  • LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.1973 - 8 Sa 171/72

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ; Zahlung einer Abfindung

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89

    Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

  • LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des

  • LAG Berlin, 05.01.2000 - 13 Sa 2095/99

    Änderungskündigung: Voraussetzungen - Nachwirkung eines Tarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 5 Sa 817/05

    Sprachkenntnisse eines Gerüstbauers

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04

    Ordentliche Änderungskündigung - Auseinanderfallen von Kündigungsfrist und

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

  • LAG Hamm, 18.01.1996 - 4 Sa 768/95

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung ; Bestandsgefährdung

  • LAG Sachsen, 06.12.2005 - 7 Sa 584/05

    Wirksamkeit der ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung eines

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2008 - 1 Sa 133/07

    Fristlose verhaltensbedingte Kündigung - ehrverletzende Äußerungen in einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 832/05

    Arbeitgeberkündigung: Voraussetzungen einer Trotzkündigung, Druckkündigung und

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 5 Sa 181/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05

    Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf

  • LAG Brandenburg, 16.11.2004 - 2 Sa 298/04

    Änderungskündigung, Entgeltabsenkung, betriebsvereinbarungsoffener Arbeitsvertrag

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2004 - 10 Ca 3097/04

    Änderungskündigung: Alle Bestandteile müssen gerechtfertigt sein!

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

  • BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 607/96

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung;

  • BAG, 13.10.1982 - 7 AZR 428/80

    Änderungskündigung - Strengere Voraussetzungen

  • ArbG Mönchengladbach, 21.05.2008 - 7 Ca 71/08

    Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet über "Schließung" eines Kindergartens

  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 615/92

    Änderungskündigung zur Kürzung der Vergütung

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 611/87

    Voraussetzungen einer Änderungskündigung - Pflicht des Arbeitgebers zum Angebot

  • LAG Nürnberg, 20.03.1997 - 8 Sa 211/97

    Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung;

  • BAG, 12.09.1980 - 7 AZR 775/78
  • BAG, 04.11.1982 - 2 AZR 277/81
  • LAG Berlin, 07.11.1977 - 9 Sa 48/77

    Streitwert: Änderungskündigung - Dreimonatsdifferenz

  • LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 95/88

    Änderungskündigung; Krematorium; Leichenverbrennung; Verwirkung; Kündigung

  • BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 945/78
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